Nur noch eine Woche bis zur Landtagswahl in Sachsen, vor deren Ergebnis sich die etablierten Parteien, allen voran die CDU, sichtlich fürchten. Nachdem der Versuch der Wahlkommission, der ungeliebten Mitbewerberin AfD willkürlich die Liste mit verfassungswidrigen Argumenten zu kürzen, gerichtlich unterbunden wurde, entstand die Frage, wie die bereits in der Briefwahl abgegebenen Stimmen zu werten sind. Schließlich hatten die Wähler vor der Gerichtsentscheidung unter anderen Voraussetzungen gewählt.
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