Am Dienstag, dem 6. Oktober wurde in Magdeburg ein Landtagspräsident des AfD gewählt, mit 4 mehr Stimmen, als AfD und BSW zusammen aufbringen. Sofort verfiel die woke Linke in Schnappatmung. Was hatten „unsere“ Demokraten erwartet? Dass ein Wunder geschieht, wenn man nur weiter die Augen fest vor der Realität verschließt, das Votum der Wähler nicht anerkennt und nur Brandmauer, Brandmauer schreien muss, damit alles wie gewohnt weiter geht?
Dabei hat es die SPD auf die absurde Spitze getrieben. Die bei der letzten Bundestagswahl stark geschrumpfte Bundestagsfraktion entschloss sich im Anschluss an ihre Sitzung an diesem Dienstag zu einem „spontanen“ Protestmarsch vom Reichstag durch das Brandenburger Tor bis zum August-Bebel-Platz. Manche Abgeordnete trugen das Grundgesetz unter dem Arm.
Anlass der Kundgebung war die Vermutung, dass 4 CDU Abgeordnete den AfD-Parlamentspräsidenten mitgewählt haben könnten. Den Grundgesetz-Trägern ist offensichtlich nicht bewußt, dass laut Art.38 Abs. 1 der Abgeordnete ein freies Mandat hat und nur seinem Gewissen verpflichtet ist. Es hilft eben nicht, das GG mit sich herumzuschleppen, man sollte ab und zu auch hineinschauen. „Ein absurdes Schauspiel“ weiterlesen