Liebe Bundestagsabgeordnete der Unionsfraktion,
am kommenden Freitag, dem 11. Juli, haben Sie eine Entscheidung zu treffen, die richtungsweisend für die weitere Entwicklung unseres Landes ist. Es geht darum, ob die demokratische Verfasstheit unseres Landes, wie sie von den Schöpfern unseres Grundgesetzes entwickelt wurde und Nachkriegsdeutschland – erst der BRD, dann dem vereinten Deutschland – über 70 Jahre zu seinem Vorteil gedient hat, geschützt oder beendet wird.
Es geht um die Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern. Auf Vorschlag der SPD sollen das Frau Frauke Brosius-Gersdorf und Frau Ann-Katrin Kaufhold sein. Besonders heikel ist die Ernennung von Brosius-Gersdorf – nicht nur, weil sie mit ihrer Befürwortung eines AfD-Verbots die notwendige Neutralität vermissen lässt. Schlimmer noch ist ihr Bedauern, dass damit die AfD-Anhängerschaft nicht „beseitigt“ wäre.
Aber was sie zur direkten Gefahr für das Grundgesetz macht, ist ihre Befürwortung von Abtreibungen bis zur Geburt. Als Vorsitzende einer Expertenkommission, die für die abgewählte Ampel-Regierung Vorschläge für eine „Liberalisierung“ des Abtreibungsparagrafen entwickeln sollte, hat sie sich indirekt, aber gut erkennbar, für eine Abtreibung bis zum 9. Monat ausgesprochen. Dies ist eine Forderung von Linksradikalen seit über dreißig Jahren. Auf einer Pressekonferenz formuliert Frau Brosius-Gersdorf es so: Ab der 22. Schwangerschaftswoche wäre eine Abtreibung rechtswidrig, der Gesetzgeber dürfe das Verbot rechtlich absichern, müsse es aber nicht. Brosius-Gersdorf sollte wissen, dass ein Verbot, das nicht strafbewehrt ist, unwirksam bleibt. „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürde erst ab Geburt gilt“, sagt sie. Wobei offen bleibt, ob sie den Geburtsvorgang meint oder die abgeschlossene Geburt. Das ist eine entscheidende Frage. „Keine Stimme für Brosius-Gersdorf!“ weiterlesen