Von Gastautor Boris Blaha
Bei jedem typischen Antifa-Aktivisten hätte der Staat die Berechtigung und die Verpflichtung, strafrechtlich gegen ihn vorzugehen: wegen Sachbeschädigung an Häusern, Autos, öffentlichen Einrichtungen, wegen Einschüchterung, Bedrohung, Nötigung. Wegen Rufmord, Verleumdung, wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung bis hin zum versuchten Totschlag. Aber der Staat ermittelt nicht, er klagt nicht an, er verurteilt nicht. Die Organe der Rechtspflege pflegen das Recht nicht mehr. Die zivile Rechtsordnung zerfällt langsam und stetig. Stattdessen erhalten die einschlägigen Antifa-Organisationen über 100 Millionen an Steuergeldern und werden durch öffentliche Unterstützung von höchster Stelle ermuntert und speziell geschützt. Der Staat bedient sich des Straßenterrors und wird damit selbst zur Bürgerkriegspartei. Millionen von Zuwanderern werden durch den fortgesetzten Missbrauch des Asylrechts nach Europa geschleust, um durch gezielte Durchmischung die politische Fähigkeit der Deutschen, sich selbst zu regieren, zu unterminieren. Islamistische Gefährder können sich frei in Europa bewegen. Ihre Fähigkeit, jederzeit einen Terroranschlag zu begehen, wird weder ernsthaft behindert, noch werden sie rechtzeitig außer Landes gewiesen, bevor es Tote und Verletzte gibt. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ weiterlesen