Von Gastautor Boris Blaha
Wenn eine protestanto-stalinistisch geprägte Bundeskanzlerin einen demokratischen Wahlakt als unverzeihlich qualifiziert, so erhält nicht nur das allgemeine und gleiche Wahlrecht eine neue Qualität. Bestimmte Abgeordnete sind nun nicht mehr gleich. Sie tragen das Kainsmal deutlich sichtbar auf der Stirn. Mit unverzeihlich wird zudem eine Schuld eingeführt, die im Strafgesetzbuch aus gutem Grund nicht vorgesehen ist – die Kontaktschuld. Die Unverzeihlichen dürften eigentlich weder wählen, noch sich überhaupt in einem öffentlichen Raum aufhalten, denn jeder Kontakt mit einem solchen, jede zufällige Begegnung auf der Straße, im Fahrstuhl, in einem Cafe enthält schon die Gefahr einer Ansteckung, die nie wieder gutzumachen wäre.