Hunderte, wenn nicht gar tausende Bürger haben an ihre gewählten Bundestagsabgeordneten geschrieben, um ihnen ihre Ablehnung des UN-Migrationspaktes mitzuteilen. Die meisten bekamen eine Standardantwort, deren Kern die Behauptung war, der Pakt sei rechtlich nicht bindend. Seit der Annahme in Marrakesch am 10.12. dieses Jahres wissen wir, dass er doch rechtlich bindend ist. Bei der Standard-Antwort handelt es sich um eine Fehlinformation. Wie es dazu kam und was die Bundestagsabgeordneten dazu sagen, würden die fehlinformierten Wähler gern erfahren.
Unser Leser Christian Sporer hat seinem MdB schon mal geantwortet:
Sehr geehrter Herr Kuffer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte erlauben Sie mir einige Nachfragen zu Ihrer Argumentation für den GCM:
-Zentrales Ziel des GCM ist es, klar zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden – wobei zu betonen ist, dass es ausschließlich in der Hand der Nationalstaaten liegt, die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Grenzen der Zuwanderung für ihr Hoheitsgebiet zu definieren. Das souveräne Recht der Staaten auf einen effektiven Grenzschutz wird im GCM bekräftigt.
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