Antwort an MdB Michael Kuffer auf seinen Standardtext zur Petition 85565

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Hunderte, wenn nicht gar tausende Bürger haben an ihre gewählten Bundestagsabgeordneten geschrieben, um ihnen ihre Ablehnung des UN-Migrationspaktes mitzuteilen. Die meisten bekamen eine Standardantwort, deren Kern die Behauptung war, der Pakt sei rechtlich nicht bindend. Seit der Annahme in Marrakesch am 10.12. dieses Jahres wissen wir, dass er doch rechtlich bindend ist. Bei der Standard-Antwort handelt es sich um eine Fehlinformation. Wie es dazu kam und was die Bundestagsabgeordneten dazu sagen, würden die fehlinformierten Wähler gern erfahren.

Unser Leser Christian Sporer hat seinem MdB schon mal geantwortet:

Sehr geehrter Herr Kuffer,

vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte erlauben Sie mir einige Nachfragen zu Ihrer Argumentation für den GCM:

-Zentrales Ziel des GCM ist es, klar zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden – wobei zu betonen ist, dass es ausschließlich in der Hand der Nationalstaaten liegt, die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Grenzen der Zuwanderung für ihr Hoheitsgebiet zu definieren. Das souveräne Recht der Staaten auf einen effektiven Grenzschutz wird im GCM bekräftigt.


Wenn ich mich nicht irre, gibt es die Möglichkeit für eine legale Zuwanderung nach Deutschland bereits, z. B. über Arbeits- oder Studienvisa. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass in der Firmenzentrale von HUAWEI hier in München hunderte von Chinesen arbeiten, die auf diesem Weg in Deutschland arbeiten (und Jobs für Deutsche schaffen).

-Der verfolgte Ansatz, Migration im globalen Kontext zu ordnen und zu steuern, liegt dabei im ureigensten Interesse Deutschlands. Als eines der bevorzugten Zielländer profitiert Deutschland außerordentlich von internationaler Koordination und der Angleichung von Standards. Denn je stärker die Herkunfts- und Transitländer ihre Standards anheben, desto deutlicher wird der Migrationsdruck auf Europa und damit auch auf Deutschland abnehmen.

Dieses Argument kann ich nicht nachvollziehen. Nehmen wir als Beispiel für ein typisches Transitland auf dem Weg nach Europa die Republik Niger. Ein Migrant, der sich aus Westafrika auf den Weg macht, hat das Ziel Europa. Wenn das, was Sie oben sagen, zutrifft, wird der Migrant auf seinem Weg durch Niger derart attraktive Verhältnisse vorfinden, dass er sich entscheidet, die Reise abzubrechen und in Niamey zu bleiben? Ich halte das eher für unwahrscheinlich. Wie soll die Republik Niger diese Standards erreichen?

-Als Beispiel für den Erfolg internationaler Zusammenarbeit sehe ich das EU-Türkei-Abkommen. Es funktioniert und hat einen wesentlichen Beitrag zum Rückgang der Flüchtlingszahlen geleistet. Wir brauchen solche Abkommen mit weiteren Staaten, insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent. Solche an nationalen Interessen ausgerichteten Maßnahmen können nur im Zusammenspiel mit internationalen Anstrengungen zum Erfolg gebracht werden. Gleiches gilt für das bereits eingangs erwähnte von der CSU in diesem Sommer innerhalb der Koalition durchgesetzte neue Grenzregime zur Zurückweisung von Personen im Transitverfahren. Voraussetzung für dessen Gelingen war der Abschluss von bilateralen Abkommen u. a. mit Griechenland und Spanien. Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene ist deshalb die notwendige Bedingung für eine erfolgreiche nationale Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Bleiben wir beim Beispiel Niger. Ich erkenne an, dass es Bemühungen der EU bzw. der Bundesregierung gegeben hat, mit diesem Staat Abkommen zu schließen, welche zum Ziel haben, die Migrationsströme durch dieses Land zu begrenzen. Wozu ist aber für solche Abkommen ein von der UN initiiertes Regelwerk notwendig? Noch dazu vor dem Hintergrund, dass dieser GCM angeblich unverbindlich ist. Ein solches Abkommen kann auf direktem Weg mit den betroffenen Staaten ausgehandelt werden (was natürlich Geld kostet, siehe Türkei). Geregelt oder geordnet wird auf diese Weise natürlich überhaupt nichts. Niger wird diese Geldmittel natürlich gerne in Empfang nehmen und für eine gewisse Zeit die Migrantenströme an seiner Grenze zurückweisen. Und natürlich birgt ein solches Abkommen ein gewisses Drohpotential für weiterreichende Forderungen.

-Genau hier setzt der Globale Migrationspakt an. So fordert er die Verstärkung der grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten. Damit unterstützt der GCM ausdrücklich die Politik der Bundesregierung, kriminellen Schleuserbanden schnell und effektiv das Handwerk zu legen und Menschen ohne Bleibeperspektive von vornherein davon abzuhalten, sich auf den Weg über das Mittelmeer zu machen.
Nochmal zu Niger: Dieser Plan wird nur funktionieren, solange mehr Geld von den Zielländern an die jeweiligen Regierungen fließt als Bestechungsgelder von den Schleuserbanden an die Verantwortlichen in Politik und Behörden. Die Rolle des GCM in diesem Zusammenhang erschließt sich mir in keiner Weise. Glauben Sie, dass sich diese Länder buchstabengetreu an ein unverbindliches Abkommen halten? Entschuldigung, aber ich halte diese Vorstellung für hochgradig naiv.

-Auch in der wichtigen Frage der Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht unterstützt der GCM unsere Politik: Mit seiner Zielsetzung, Möglichkeiten für schnellere, sicherere und kostengünstigere Rückführungen zu schaffen, stärkt er unsere Bemühungen für eine zügige und effektive Aufenthaltsbeendigung von abgelehnten Asylbewerbern. Weiter fordert der Text, sicherzustellen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen, und er tritt für ein integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement ein. Dies entspricht exakt unserer Position und dient den Interessen Deutschlands. Denn wir wollen wissen, wer zu uns kommt, um an funktionierenden Grenzen sauber zu unterscheiden: zwischen Menschen in Not, die unsere Hilfe brauchen, und Menschen, die dieser Hilfe nicht bedürfen und daher kein Bleiberecht haben. Nach diesem Grundsatz handeln wir aus Überzeugung: Humanität, da wo sie gebraucht wird. Ordnung und Steuerung, da wo sie nötig sind.

Sie gehen davon aus, dass alle Staaten auf der Welt so funktionieren wie westliche Demokratien. Das ist aber leider eine Wunschvorstellung. Dieser Pakt wird seine Wirkung nur in den Zielländern entfalten. In den Herkunftsländern wird er nach Bedarf ausgelegt werden, d. h. nur für Gegenleistungen, die von Fall zu Fall neu ausgehandelt werden.

-Unsere Zielsetzungen, die wir mit dem GCM verbinden, hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am 29. November 2018 in einer Entschließung ausdrücklich bekräftigt. Die entsprechende Bundestagsdrucksache übersende ich Ihnen gerne in der Anlage zu Ihrer Kenntnis. Damit haben wir uns im Übrigen höchstvorsorglich auch dagegen gewappnet, dass der GCM von unseren Gerichten zur Rechtsauslegung in einem Sinne herangezogen werden sollte, die der Zielsetzung der Begrenzung der Zuwanderung und deren Ausrichtung auf unsere nationalen Interessen widerspricht. Eine Rechtsauslegung gegen den ausdrücklich geäußerten Willen des Deutschen Bundestages als Gesetzgeber ist nicht möglich!

Ich werde versuchen, dieses Dokument durchzulesen und als Nicht-Jurist zu verstehen. Ich wende aber ein, dass der Bundestag keinen Einfluss auf die Rechtsprechung hat, soweit ich die Gewaltenteilung in der Verfassung verstanden habe.

-Sehr geehrter Herr Sporer, der Global Compact bedient sich in semantischer Hinsicht der ein oder anderen Formulierung, die ich so nicht gewählt hätte. Dennoch bin ich der festen Überzeugung und sage es deutlich auch gegen Widerstand: Der GCM ist inhaltlich richtig und dient deutschen Interessen! In den letzten Wochen ist unglaublich viel Desinformation zu diesem Thema betrieben worden. Hier ist nicht die Wahrheit zurechtgebogen, sondern schlicht das genaue Gegenteil davon verbreitet worden. Bitte schenken Sie solchen unsäglichen Kampagnen keinen Glauben!

Ich kann Ihnen versichern, dass meine Ablehnung des GCM nicht auf „unsäglichen Kampagnen“ basiert, sondern auf persönlicher Erfahrung in Sub-Sahara-Afrika. Abkommen werden dort nicht als verbindliche Verpflichtungen gesehen, sondern als jederzeit verhandelbar, falls es dem eigenen Vorteil dient.

Ich mache Ihnen als Parlamentarier daraus keinen Vorwurf und unterstelle Ihnen, dass Ihre Absichten gut gemeint sind. Natürlich kann ein MdB nicht die Verhältnisse in jedem Winkel der Welt kennen, das ist normal. Sie können das Abkommen mit der Türkei aber leider nicht auf Staaten in West Afrika übertragen ohne diese Kenntnis. Aber dafür haben Sie die diplomatischen Vertretungen in diesen Ländern. Haben Sie sich von dort eigentlich entsprechende Expertisen eingeholt bevor Sie sich zur Unterzeichnung des GCM entschlossen haben?

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, falls es Ihre Zeit zulässt und verbleibe

Mit freundlichem Gruß

Christian Sporer



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