Wir lernen in diesen Zeiten in unserem Land die Demokratie immer wieder neu. Und dabei ergibt sich Überraschendes: Würde man landläufig denken und ich gebe unumwunden zu, dass es mir auch nicht anders ging, (mein gestriger Artikel ist der Beweis) dass ein Ministerpräsident nicht gegen eine parlamentarische Mehrheit ins Amt gewählt werden kann (man denke nur an die unsägliche Dauerblockade eines AfD-Vizepräsidenten durch eine Mehrheit im Bundestag), so ist man einem gewaltigen Irrtum erlegen.
Die Thüringer Verfassung hat dies tatsächlich explizit anders geregelt. „Wahlkrimi in Thüringen: Wie die Thüringer Verfassung im dritten Wahlgang einen Ministerpräsidenten auch ohne Mehrheit erzwingt“ weiterlesen