Kaum hatten die beiden ehemaligen Verfassungsrichter di Fabio und Papier ihre Gutachten veröffentlicht, in der sie zu dem Schluss kamen, dass die Politik der offenen Grenzen, die Kanzlerin Merkel im Alleingang implementiert hat, von unserer Verfassung nicht gedeckt ist, geschieht etwas, das einmalig im demokratischen Deutschland gewesen sein dürfte.
Unser oberster Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle hat sich , wie die Frankfurter Rundschau triumphierend berichtet, „ im „Deutschlandfunk zu Wort gemeldet und ebenfalls daran erinnert, dass das Asylrecht unbegrenzt für jedermann gelte, also eine „Obergrenze“ unzulässig sei.“ Natürlich weiß die FR, dass Voßkuhle damit seine von der Verfassung festgelegte Neutralitätspflicht verletzt und fügt an zwei Stellen hinzu: „Wie es seinem Amt entspricht, hält sich Voßkuhle mit einer Bewertung der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zurück.“
Das ist ein dreister Versuch, die Leser für dumm zu verkaufen, „Rechtsbruch und Aufhebung der Gewaltenteilung in Deutschland“ weiterlesen