Von Gastautorin Annette Heinisch
“Strafanzeige gegen Herrn Olaf Scholz, geb. am 14.06.1958 in Osnabrück, zur Zeit Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin, und gegen Herrn Dr. Peter Tschentscher, geb. am 20.01.1966 in Bremen, zur Zeit Erster Bürgermeister (Präsident des Senats) der Freien und Hansestadt Hamburg, 20095 Hamburg und weitere Verantwortliche wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie – im Falle des Herrn Scholz – wegen falscher uneidlicher Aussage, strafbar gemäß §§ 370 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AO, 27 StGB sowie gemäß § 153, 162 Abs. 2 StGB.”
Mit diesen Worten beginnt die Strafanzeige gegen den Kanzler der Bundesrepublik Deutschland und Hamburgs Ersten Bürgermeister, eingereicht von dem wohl renommiertesten deutschen Strafverteidiger Gerhard Strate, bekannt geworden nicht nur durch die von ihm erwirkten Wiederaufnahmeverfahren, sondern z. B. auch durch seine Strafanzeigen gegen führende Bankmanager wie die ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank Jens Nonnenmacher und Hans Berger.
Auch bei der vorliegenden Anzeige geht es um Geld, viel Geld sogar, genauer gesagt 47 Millionen Euro. Hintergrund sind die Geschäfte, die unter dem Stichwort „Cum – Ex“ bekannt geworden sind. Dabei haben sich Aktionäre, oft sogar mit ausgeklügelten Modellen, Steuern erstatten lassen, die sie nie bezahlt haben. In Hamburg war die alteingesessene Warburg Bank in diese Geschäfte verwickelt, konkret hat sie wohl 90 Millionen Euro Kapitalertragsteuer erstattet bekommen, die sie nie zuvor gezahlt hatte, wovon sie 47 Mio. Euro auch nicht wieder zurückzahlen muss. Denn – und das ist Gegenstand der Strafanzeige – auf die Rückforderung wurde verzichtet, so dass Zahlungsverjährung eingetreten ist. „Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz“ weiterlesen