Wahlwiederholung in Berlin ohne die nötigen Konsequenzen!

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Gestern gab es einen regelrechten Mediensturm, als das Berliner Verfassungsgericht verkündete, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus, die im September vergangenen Jahres absolut chaotisch ablief, wiederholt werden muss.

Zu diesem Ergebnis haben die Hartnäckigkeit engagierter junger Journalisten von Apollo-News und des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP, Freie Wähler) entscheidend beigetragen. Die jungen Leute, indem sie im Auftrag von Tichys Einblick tagelang die Wahlunterlagen sichteten und das darin enthaltene Chaos der Öffentlichkeit bekannt machten. Marcel Luthe brachte mit seinem Team die nötigen Anträge auf den Weg. Das wollte ich noch einmal klarstellen, weil beider Verdienst bei den gestrigen Berichten nicht entsprechend gewürdigt wurde.

Die Wahlwiederholung hat mit einem Paukenschlag deutlich gemacht, was in unserer Hauptstadt alles schiefläuft. Aber Konsequenzen gibt es keine. Der verantwortliche Innensenator Andreas Geisel bleibt in neuer Funktion als Senator für Stadtentwicklung im Amt, obwohl sein Rücktritt überfällig ist.

Das Abgeordnetenhaus, das durch eine ungültige Wahl zustande kam und in der Folge eine nicht legitimierte Regierung gewählt hat, bleibt bestehen, der Senat ebenfalls.

Alle Beschlüsse, die dieses Illegitime Parlament bisher gefasst hat, sollen gültig bleiben, so las man in Nebensätzen. Senat und Abgeordnetenhaus wurden lediglich „Zurückhaltung“ empfohlen, was künftige Beschlüsse in den 90 Tagen bis zur nächsten Wahl angeht. Ob sich an diese Empfehlung gehalten wird, bleibt abzuwarten.

Dringender ist die Frage, warum eine ungültige Wahl nicht die sofortige Auflösung des Abgeordnetenhauses nach sich zieht. Zwar hat Marcel Luthe schon in der vorigen Woche einen entsprechenden Eilantrag beim Verfassungsgericht gestellt, dem aber wohl kein Erfolg beschieden sein wird.

Offen ist auch die Frage, was mit der zeitgleich stattgefundenen Bundestagswahl geschieht. Sie soll nach Willen des Wahlausschusses des Bundestages nur teilweise wiederholt werden, Termin noch ungewiss. Es ist fragwürdig, ob diese Entscheidung in Ordnung ist, denn schließlich fand die Bundestagswahl gleichzeitig mit der Abgeordnetenhauswahl statt und war dem gleichen Chaos unterworfen.

Die dritte Frage ist, warum die Qualitätsmedien wieder keine kritischen Fragen stellen.

Es bleibt erneut den alternativen Medien vorbehalten, den Finger in die offene Wunde zu legen und Aufklärung zu verlangen.



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