Die Abschaffung der Freiheit per Gesetz

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Gestern fand im Bundestag eine Anhörung des Rechtsausschusses zum Maasschen Zensurvorhaben, genannt Netzwerkdurchsetzungsgesetz statt. Wegen der Brisanz der Angelegenheit wurde die übliche Expertenzahl, die von den Fraktionen bestimmt wird, auf zehn erweitert.

Von diesen zehn Experten haben sieben das Gesetz für untauglich oder gar verfassungswidrig erklärt. Einige schlugen substanzielle Nachbesserungen vor, andere Waren der Meinung, dass der von Maas vorgelegte Entwurf nicht zu heilen sei. Meines Wissens ist noch niemals ein Gesetzentwurf einer Regierung so massiv verrissen worden. Besonders beunruhigend ist, dass aus dem Hause des Justizministers ein Entwurf vorgelegt und vom Kabinett Merkel durchgewunken wurde, der verfassungswidrig ist. „Die Abschaffung der Freiheit per Gesetz“ weiterlesen

Impressionen von der Gedenkfeier anlässlich des 17. Juni im ehemaligen Zuchthaus Cottbus

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Von Gastautorin Nancy McDonnell

Am Samstag bin ich anlässlich einer Gedenkfeier für den Aufstand vom 17. Juni in der DDR im ehemaligen Zuchthaus Cottbus gewesen. Ich war das erste Mal in meinem Leben in Cottbus, ohne triftigen Grund kommt man hier normalerweise nicht her.

Am Rande hatte ich auch von dem dortigen Gefängnis gewusst, aber ich weiß auch von Bautzen, Chemnitz, Berlin…  Nun folgte ich also mal der Einladung mir bekannter IGFM-Mitglieder und schaute mir den Ort, in dem DDR-Geschichte geschrieben wurde, einmal an.  „Impressionen von der Gedenkfeier anlässlich des 17. Juni im ehemaligen Zuchthaus Cottbus“ weiterlesen

Wie man den Tod ins Leben zurückholt

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Im Rahmen des Martin Luther Propaganda Symposiums des Schweizer Regisseurs Boris Nikitin wurde auf der Probebühne des Theaterhauses Jena das Stück „Ibsen: Gespenster“ gezeigt. Die Inszenierung war im Programmheft mit einem Satz aus der Neuen Züricher Zeitung: „Radikaler kann Dokumentartheater kaum sein“ angekündigt. Normalerweise hätte mich das nicht zum Theaterbesuch animiert, denn mich langweilen Radikale. Aber von Boris Nikitin hatte ich gehört, dass Markus&Markus ein kühnes Experiment auf die Bühne bringen; sie begleiteten eine sterbewillige alte Dame in den letzten drei Lebenswochen bis zum selbstgewählten Tod in der Schweiz.

Bei einem so gewagten Vorhaben ist Scheitern wahrscheinlicher als Gelingen. Um es vorweg zu nehmen: Markus&Markus ist die Bewältigung dieses halsbrecherischen Themas grandios gelungen. Was sie zeigen ist ganz großes Theater, vor allem, was die schauspielerische Leistung betrifft, die zum Teil bis an die körperlichen Grenzen geht. „Wie man den Tod ins Leben zurückholt“ weiterlesen

Helmut Kohl ist tot  Wie wird die Geschichte urteilen?

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Von Gastautor Dr. Dr. Rainer Zitelmann

Helmut Kohl ist tot. Wie werden Historiker ihn beurteilen? Was waren seine großen Verdienste, wo irrte er?

In den Nachrufen auf Helmut Kohl werden vor allem seine Verdienste um die deutsche und die europäische Einheit hervorgehoben. In der Tat war es ein Meisterwerk der Staatskunst, wie er die Chance zur Herstellung der deutschen Einheit genutzt hat. Leicht geht heute vergessen, wie viel Widerstand es damals im In- und Ausland gegen die Wiedervereinigung gab. Heute tun alle so, als seien sie stets für die Wiedervereinigung gewesen – doch das ist eine der großen Geschichtslügen in Deutschland. „Helmut Kohl ist tot  Wie wird die Geschichte urteilen?“ weiterlesen

Geschichtsklitterung im Deutschlandfunk

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Gestern vor 75 Jahren starb der Maler Heinrich Vogeler in Kasachstan. Er war vom NKWD, der sowjetischen Geheimpolizei, wie viele andere Deutsche zwangsevakuiert worden. Er musste dem Kolchos Budjonny beitreten und wurde zur Arbeit an einem Staudamm eingeteilt, die seine Kräfte überstieg. Seine Rente wurde aus Moskau nicht mehr überwiesen. Die Unterstützung von Künstlerkollegen, wie dem Schriftsteller Erich Weinert, reichte nicht aus. Heinrich Vogeler verhungerte. „Geschichtsklitterung im Deutschlandfunk“ weiterlesen

Otto Schilys knallharte Abrechnung mit Merkel – Klartext zur Flüchtlingspolitik 

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Von Gastautor Dr. Dr. Rainer Zitelmann

Ex-Innenminister Otto Schily spricht Klartext: Er bezeichnet Merkels Rechtfertigung der Grenzöffnung als „völligen Unsinn“ und vergleicht sie mit einer Monarchin, die allein entscheide, wer zu uns kommt. Zudem warnt er vor den „horrenden negativen Folgen“ ihrer Energiepolitik. 

Im Alter werden die Menschen oft politisch vernünftiger – Otto Schily ist dafür ein Beispiel. Er begann als linker Anwalt für RAF-Terroristen, war Mitbegründer der Grünen, wechselte später aber zur SPD. Unter Gerhard Schröder war er Innenminister und stand für eine „Law and Order“-Politik. Im Interview mit der WELT AM SONNTAG rechnet er jetzt mit Angela Merkel ab.

Merkels Behauptungen „völliger Unsinn“ 

Dem ehemaligen Innenminister platzt der Kragen, wenn Angela Merkel als Begründung für ihre Politik behauptet, „man hätte die Grenze nicht bewachen können“. Dies sei „völliger Unsinn“. Schily: „Reden Sie mal mit der Bundespolizei. Natürlich hätte man die Grenze schützen können.“ „Otto Schilys knallharte Abrechnung mit Merkel – Klartext zur Flüchtlingspolitik “ weiterlesen

Neue Blamage für Maas – Wissenschaftlicher Dienst: “Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig!”

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Gastautor- Steinhöfel – Liberal – Konservativ – Unabhängig – https://www.steinhoefel.com

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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat heute, am 12.06.2017, ein Gutachten abgeschlossen, das sich mit der Frage befasst, ob der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das von Justizminister Maas verfasst und von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in erster Lesung am 19.05.2017 im Bundestag behandelt wurde, mit der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit vereinbar ist. Dieses Gutachten liegt mir in vollem Umfang vor.

In einem Gutachten vom 29.05.2017 ist der Wissenschaftliche Dienst bereits zu dem Ergebnis gelangt, dass der Gesetzentwurf jedenfalls auch europarechtswidrig [3] sei. Vor wenigen Tagen wurde eine Anfrage [4] des Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, an die Bundesregierung bekannt [5]. Danach wecke der Gesetzentwurf schwerwiegende Bedenken hinsichtlich seiner Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität. Insbesondere sah der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Die Bundesregierung wurde innerhalb von 60 Tagen zu einer Stellungnahme aufgefordert.

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten….“, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 GG (Meinungsfreiheit).

Die vom Wissenschaftlichen Dienst in dem Gutachten zusammengefasste Kritik an dem Gesetzesvorhaben deckt sich vollständig mit den vom Verfasser dieser Zeilen seit Januar [6] 2017 formulierten [7] Bedenken [8].

„Kritiker sehen aufgrund der festen – insbesondere kurzen – Löschfristen und die hohe Bußgeldandrohung (sic!) (bis zu 5 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro)…eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Derartige – in vielen Fällen auch existenzbedrohende – Bußgeldandrohungen erhöhten das Risiko, dass Unternehmen ohne sorgfältige vorherige Prüfung und vor allem in Zweifelsfällen auch legale Inhalte entfernten (sog. „Overblocking“). In der Bußgeldandrohung wird somit auch ein Einschüchterungseffekt (Chilling-Effekt) gesehen, dass aus Angst vor Sanktionen auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht werden…Die Meinungsfreiheit sei demnach bereits aufgrund der zu kurzen Prüfungsfristen nicht gewährleistet. Ferner würden ‚die Belange des sich Äußernden nicht berücksichtigt’…Die vorgebrachten Einwände lassen zumindest einen mittelbaren Eingriff des Staates erkennen. Die Vorgaben geben zahlreiche und nachhaltige Anreize für Diensteanbieter, als private zwischengeschaltete Instanz vorsorglich Inhalte zu löschen oder zu sperren, welche sich in einer gerichtlichen Überprüfung als rechtsmäßig erweisen könnten. Eine dem Staat zurechenbare Grundrechtsbeeinträchtigung ist zu erwarten. Im Ergebnis kann eine Grundrechtsbeeinträchtigung durch die Entfernung grundrechtlich geschützter Inhalte von Nutzern nicht ausgeschlossen werden. § 3 (des Gesetzentwurfs, d. Verfasser) stellt demzufolge einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar.“ Hervorhebungen durch den Verfasser.

Ein solcher Eingriff kann zwar unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein. Und zwar, so das Bundesverfassungsgericht, wenn er einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist. Diese Voraussetzungen seien aber nicht gegeben. Es sei bereits schwierig zu bestimmen, wann eine Meinungsäußerung rechtswidrig und wann sie noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Begriffe „Hate Speech“ und „Fake News“ seien mangels klarer gesetzlicher Definition problematisch. Vernichtend auch die Klarstellung in dem Gutachten, wonach „Studien über die Zahl und Entwicklung der Häufigkeit der Fälle von Hasskriminalität und anderen Fällen strafbarer Inhalte einschließlich der vom Gesetzentwurf erfassten Falschnachrichten (Fake-News)“ nicht angegeben würden. Auch Beispiele würden nicht genannt. In Fußnote 56 heisst es:

„Weitere Beispiele für die schwierige Beurteilung von strittigen Inhalten und von Hasskommentaren können anhand der vielfach intransparenten Lösch- und Nicht-Löschpraxis von Facebook auf dem Portal von Joachim Nikolaus Steinhöfel ‚Wall of Shame’ eingesehen werden, abrufbar unter https://facebooksperre.steinhoefel.de/ [9].“

Es bestünde demnach stets die Gefahr, dass auch rechtmäßige Inhalte entfernt oder gelöscht werden. Insbesondere die hohe Bußgeldandrohung von bis zu 50 Millionen Euro und die kurzen Fristen, gerade bei den vermeintlich offensichtlichen Fällen, verstärkten diese Vermutung.

Weiter führten die begrenzten Rechtsschutzmöglichkeiten des Betroffenen „zu erheblichen Zweifeln an der Angemessenheit des Eingriffs“ in die Meinungsfreiheit.

Das Fazit des Wissenschaftlichen Dienstes ist eindeutig. Der Gesetzentwurf ist (auch noch) verfassungswidrig:

„Dieser Eingriff erscheint nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.“

Und weiter:

„Meinungsfreiheit ist in einem freiheitlichen demokratischen Staatswesen ein essentielles Gut. Sie ist für eine freiheitlich-demokratische Ordnung konstituierend. Nur in besonderen Fällen darf das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht der Meinungsfreiheit beschränkt werden. In Zweifelsfällen hat das Bundesverfassungsgericht regelmäßig zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden. Mit den vorgesehenen Regelungen im Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wird in dieses Recht eingegriffen. Bei der Güterabwägung im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung ist hervorzuheben, dass es schon bei der begrifflichen Abgrenzung der zu löschenden rechtswidrigen Inhalte und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) erhebliche Schwierigkeiten gibt. Orientierungshilfen, Beispiele oder Hinweise auf ausgewählte Beispiele für offensichtlich rechtswidrige, rechtswidrige oder strafbare Inhalte werden im Gesetzentwurf nicht angegeben. Es wird lediglich auf ein Monitoring-Bericht des jugendschutz.net zu Löschgeschwindigkeit und -umfang hingewiesen mit dem Ergebnis: Es werde zu langsam und zu wenig gelöscht. Dagegen wären zur ordnungsgemäßen Beurteilung der Gefahr durch die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) aber Angaben über Zahl, Entwicklung der Fälle und Studien über die vermuteten destruktiven Wirkungen äußerst hilfreich. Diese werden nicht angegeben.“

Bereits im Januar 2017 ist der Verfasser, in einem Text [6] weit weniger wissenschaftlich formulierend, zu demselben Ergebnis gelangt.

„Ich freue mich schon auf den Gesetzesentwurf von Justizminister Maas (SPD)…Die einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts gegen diesen Rechtsunsinn liegt auf dem Tisch, bevor das Frühstücksei gekocht ist.“

Besser wäre gewesen, hätte sich Justizminister Maas an seit etwa einem Monat vorliegenden Getzesentwürfen [10] orientiert, die europarechtskonform und verfassungsmäßig sowie effizient gewesen wären.

Mein besonderer Dank und Respekt gilt den Bundestagsabgeordneten, denen die Erstellung dieses wichtigen Gutachtens zu verdanken ist. Und die sich nicht von Apparatschicks der Machtorganisation, denen fundamentale Verfassungswerte offenbar als lästige Hindernisse beim Machterhalt erscheinen, haben einschüchtern lassen!

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2017

[1] [2]

Ronald Reagan am Brandenburger Tor

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Touristen und Passanten staunten am 12. Juni um 11 Uhr nicht schlecht, als plötzlich die Stimme Ronald Reagans über den Pariser Platz schallte. Am historischen Ort, wo der amerikanische Präsident vor dreißig Jahren seine Rede im noch geteilten Berlin hielt, stand ein lebensgroße Pappfigur, der Originalton kam vom Band.

Diese Aktion zur Erinnerung an eines der bedeutendsten Ereignisse der Stadt, war die Tat eines Einzelkämpfers, der sich „Waldprediger von Eberswalde“ nennt. Er hatte sich vor Monaten an den Regierenden Bürgermeister von Berlin Müller (SPD) gewandt, um zu erfahren, was die Stadt anlässlich des Jubiläums plant. Die Antwort war, dass die Stadt keinen Anlass sieht, Reagans zu gedenken.

Sie hätte das schon häufig genug getan.

Die Reaktionen der Menschen am Brandenburger Tor waren Erstaunen, aufflammendes Interesse und Freude.

Im Jahre 1987 beim 750-jährigen Stadtjubiläum Berlins, feierten die beiden Stadthälften noch getrennt. Der hochrangigste Gast, der auf Einladung West-Berlins die Stadt besuchte, war der US-amerikanische Präsident Ronald Reagan. Das versetzte die Staatssicherheit der DDR in höchste Unruhe. Sie aktivierte etliche ihrer Quellen in West-Berlin, um im Vorfeld alles über den Besuch in Erfahrung zu bringen.

Schon in den Tagen vor Reagans Besuch gab es in der Hauptstadt der DDR jede Menge Ärger. Es war kurz zuvor in Berlin-Mitte bereits zu „Provokationen feindlich-negativer Kräfte“ gekommen. Nahe der Mauer hatten zahlreiche Jugendliche versucht, ein  dreitägiges Rockkonzert, das vor dem Reichstag stattfand, mitzuhören. Volkspolizei und Stasi gingen massiv gegen die jungen Rockfans vor. Es kam zu einer regelrechten Prügelorgie. Die Jugendlichen reagierten mit Sprechchören wie „Die Mauer muss weg!“. Es war das erste Mal, dass dieser Ruf in der Öffentlichkeit aus hunderten Kehlen schallte.

Nun drohte neues Ungemach wegen der Reagan-Rede.

Ich sprach mit zwei Männern, die mir erzählten, wie sie vor dreißig Jahren versucht hätten, dem Brandenburger Tor möglichst nahe zu kommen, um Reagan wenigstens aus der Ferne zu hören. Aber am Volksbildungsministerium, heute beherbergt das Gebäude Abgeordnetenbüros des Deutschen Bundestages, war Schluss. Zusätzlich zur Betonsperre, die vor dem Pariser Platz aufgebaut war, hinter der man das Brandenburger Tor von ferne betrachten konnte, war eine Kette von Volkspolizisten aufgestellt. Männer in Zivil beobachteten genau, wer sich der Absperrung näherte und kontrollierten alle, die es wagten. Auch meine Gesprächspartner wurden befragt. Sie konnten aber überzeugend darlegen und beweisen, dass sie aus dem damaligen „Tal der Ahnungslosen“, die Gegend hinter Dresden stammten, wo der Empfang von Westfernsehen immer noch schlecht war. Sie kamen mit dem Hinweis, sich zügig zu entfernen, davon. Weniger Glückliche, das konnten sie beobachten, wurden zu Lastkraftwagen geführt, die in der heutigen Behrenstraße standen.

Schon sechs Wochen vor dem Eintreffen des amerikanischen Präsidenten hatte der “Maßnahmeplan” der Staatssicherheit zum Besuch vorgelegen. Es wurden Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und weitere Quellen beauftragt, Informationen zu sammeln, vor allem bei der West-Berliner Polizei, den alliierten Streitkräften und dem Verein ehemaliger DDR-Bürger. Es kamen etliche Sicherungs-IM (SIM) zum Einsatz, IM, die geheimdienstliche Aktivitäten abzusichern hatten. Federführend  war die Abteilung XXII/1 des MfS, die für die Terrorabwehr zuständig war.

Im Stasiarchiv liegen Fotos, die den Menschenauflauf im Osten, den die Staatssicherheit so fürchtete, zeigen. Terroristen waren nicht darunter.

Die waren eher in Westberlin zugange. Linksradikale hatten am Vorabend der Reagan-Rede Teile von Kreuzberg verwüstet. Deshalb sagte Reagan, abweichend vom Redemanuskript an die Linksradikalen gewandt: „Ich frage mich, ob Sie sich je darüber Rechenschaft abgelegt haben, dass es unter einer Regierung, wie Sie sie anscheinend anstreben, niemals wieder jemandem möglich wäre, das zu tun, was Sie gerade tun.“

Reagan wandte sich aber nicht nur an die Westberliner, sondern auch an den sowjetischen Staats-und Parteichef Michael Gorbatschow. Ob er von den Rufen der DDR-Jugendlichen gehört und sie als Blaupause benutzt hatte, wissen wir nicht. Er sprach jedenfalls die legendären Worte: „Mr. Gorbatschow, open this gate, tear down this wall “. Originalton hier:

https://www.youtube.com/watch?v=C-PSq2dy754

Er wurde in der deutschen Presse dafür als mindestens realitätsfremd gescholten, behielt aber gegenüber seinen Kritikern recht. Danke, Ronald Reagan!

Das Klima schert sich nicht um politische Beschlüsse

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Im vergangenen kalten Winter und dem eisigen Frühjahr wird so Mancher sich sehnsüchtig an die Versprechungen der Klimaschützer erinnert haben, die meinten, im neuen Jahrtausend würde es keine Winter mehr geben, wie wir sie noch als Kinder kannten. Ein typischer Fall von Denkste, haben wir damals gesagt, wenn alles ganz anders kam, als erwartet.

In diesem Jahr hat ist in Finnland eine Skipiste wieder eröffnet worden, nachdem es Anfang Juni reichlich geschneit hat. Finnland erlebte den kältesten Sommeranfang seit 50 Jahren. Im letzten Jahr herrschten ähnliche Verhältnisse.

Aber es gibt immer noch Leute, die lieber auf die eigene Propaganda reinfallen, als die Realität zu akzeptieren.

Also machten sich Klimaschützer im letzten Jahr auf, um die angeblich inzwischen eisfreie Nordost/Nordwest- Passage zu befahren, um zu beweisen, dass sich das arktische Eis komplett zurückgezogen hat.

Leider ging die Sache gründlich schief, denn das Schiff der Propagandisten der Erderwärmung blieb schon kurz hinter Murmansk im Eis stecken. Solche Realitätschecks sind weder bei der Politik noch bei den Medien beliebt, weshalb über das arktische Desaster bei uns eisiges Schweigen herrschte.

Als DDR-Insassen waren wir auf Westradio und Westfernsehen angewiesen, um informiert zu sein, was in der Welt los ist. Heute erfüllt das Internet diese Funktion. Deshalb hat es den Hass der „Eliten“ auf sich gezogen. Wir sollen an die menschengemachte Erderwärmung glauben, wie anno dazumal an den Sozialismus. Leider hat der Sozialismus 80 Jahre gebraucht, um unterzugehen und vorher immensen Schaden angerichtet. Hoffentlich geht es mit dem Klimamärchen schneller zu Ende. Immerhin kann man die alten Witze recyceln: „Wer sind die gefährlichsten Feinde des Sozialismus/ Klimaschutzes? Antwort: Frühling, Sommer, Herbst und Winter.“

https://realclimatescience.com/wp-content/uploads/2016/07/osisaf_nh_iceextent_daily_5years_en-2.png

https://www.j2ski.com/ski-chat-forum/posts/list/17544.page

https://yle.fi/uutiset/osasto/news/coldest_june_night_in_50_years_brings_summertime_snow/7304434

Leichte Sprache – Barrierefreies Geldausgeben oder die teueren Auswüchse der Minderheiten-Industrie

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Von Gastautor Andreas Zahn

 Herr Seibert, der Regierungssprecher war am 06.06.2017 im NDR zu sehen und forderte die Hamburger auf, doch stolz auf den G20 Gipfel zu sein, der nächsten Monat im Juli 2017 in ihrer Stadt stattfindet. Der Hafen sei doch schließlich das beste Symbol für Internationalität und Weltoffenheit Hamburgs

Regierungsoffiziell inspiriert, bin ich gleich durchs Web gesurft und  zu www.G20.org gefloatet.

In der Mitte der Seite prangen die Logos der Bundesregierung und der G20-Knoten. Rechts oben ein Link „Leichte Sprache“. Neugierig geworden klickte ich darauf, weil ich wissen wollte, was das ist.

Ich konnte nicht ahnen, wie viel Zeit ich aufwenden musste, weil ich der Sache mit der „Leichten Sprache“ und „Barrierefreiheit“ auf den Grund gehen wollte und dabei fast verzweifelt auf Grund lief! Ich hätte freiwillig mit Robinson Crusoe getauscht, um auf meiner Insel von solchen Undingen verschont zu werden. „Leichte Sprache – Barrierefreies Geldausgeben oder die teueren Auswüchse der Minderheiten-Industrie“ weiterlesen