Leserbrief von Dr. Volker Voegele:
Am 19.01.2021 haben Bund- und Länderregierungen das Tragen von FFP2-Masken (bzw. medizinischen Masken) im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften ab dem 25. Januar (- in Bayern ab dem 18. Januar) vorgeschrieben. Das RKI hat sich umgehend „wissenschaftlich“ neu orientiert und seine bisherigen Maskenerkenntnisse vom 14.01.2021 aktuell zum 22.01.2021 modifiziert. Hier die neuen, durchaus bemerkenswerten Grundsätze des RKI inklusive den Konditionen. Letztere könnten auch indirekte juristische Absicherungen sein, denn es ist offensichtlich, dass das RKI eventuelle unliebsame Überraschungen bei der FFP2-Maskenanordnung befürchtet. Einen Widerspruch zur Politik hat sich das RKI nicht zugetraut. „Das Robert-Koch-Institut (RKI) sichert sich vorsichtshalber ab“ weiterlesen