Es gibt sie noch, die unabhängigen Gerichte: Kammergericht Berlin entscheidet in wesentlichen Punkten zugunsten von Publizistin Gabriele Kuby.
Die bekannte Publizistin und Soziologin Gabriele Kuby (Buch „Die globale sexuelle Revolution – Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit“) setzte sich am gestrigen Mittwoch nach insgesamt eineinhalb Jahren Rechtsstreit in einer Berufungsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht in entscheidenden Punkten gegen die Berliner Schaubühne und Regisseur Falk Richter durch. Der Senat erkannte in dem von Oktober 2015 bis Mai 2017 an dem Theater aufgeführten Stück „Fear“ besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähungen zu Lasten der Klägerin. Kuby war dort neben anderen Intellektuellen als „Untote“ und „Zombie“ beschimpft worden, als „Wiedergänger aus der Vergangenheit“, behaftet mit einer Rhetorik und einem Vokabular „aus Zeiten des Nationalsozialismus“. Zudem wurde ihr dort unterstellt, „gegen Juden zu hetzen“ und nach einem totalitären Staat sowie nach „Faschisten und Faschistinnen“ zu rufen. Hierfür waren ihr im Stück manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt und mit ihrer eigenen Stimme dem Publikum präsentiert worden. Kuby und die Kanzlei Rechtsanwälte Steinhöfel mahnten daraufhin die Persönlichkeitsrechtsverletzungen ab. Nachdem die Schaubühne und Falk Richter die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatten, klagte Kuby vor dem Landgericht Berlin, unterlag in erster Instanz und ging dann in Berufung. Mit Erfolg.
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