Viel Lärm um nichts!

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Von Gastautor T. S.

Masterplan Migration – wirkungsgleich oder wirkungslos?

Sehr geehrte Leser,

liebe selbsterklärte (Migrations-) Experten,

Einführung

Am 10. Juli 2018 hat der Bundesinnenminister Seehofer den sogenannten Masterplan Migration“ der Öffentlichkeit vorgestellt. 23 Seiten und 63 Maßnahmen sind darin enthalten. Ausdrücklich betonte der Minister, dass dies sein Plan sei und nicht der der Bundesregierung. Auch seien die späteren Verhandlungen innerhalb der Schwesterparteien bzw. der Koalition nicht mit eingeflossen. Datiert ist er auf den 04.07.2018, dem Geburtstag von Herrn Seehofer. Ob es ein Zufall ist, dass am gleichen Tag „rekordverdächtige 69 Afghanen“ von München nach Kabul abgeschoben wurden oder der amerikanischen Unabhängigkeitstag gefeiert wurde, sei dahingestellt.

Dieser Plan, oder vielmehr die Vorbereitung dessen, hat eine deutsche Regierungskrise herbeigeführt. Doch warum eigentlich?

Lassen Sie uns eintauchen in dieses doch so umstrittene Dokument und es als „Migrationsexperten“ sezieren sowie auf Praxistauglichkeit hin überprüfen. Danach sollten Sie sich eine ausgewogene Meinung bilden, die nicht geleitet werden sollte von Stimmungen, Mehrheitsmeinungen oder gar einer Ideologie. Auch wenn die Wahrheit oft dazwischen liegt, ist sie oftmals hart und sie zerstört gelegentlich unser positives Weltbild. Sollte Ihnen dieser Bericht zu lang vorkommen – schließlich ist er fast so umfangreich wie der Migrationsmasterplan selbst -, lenken Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die Überschriften, die fett markierten Teile oder lesen Sie lediglich das Fazit des Berichtes.

Kommen wir nun zu dem Dokument.

Präambel

Auf zwei Seiten erklärt das Bundesinnenministerium (BMI) seine Zielrichtung.

Da ein System der Ordnung bei der Migration eingeführt werden soll, lässt dies den einfachen Schluss zu, dass bisher das Chaos geherrscht hat.

Der BMI fordert eine aktive Mitwirkung der Asylantragsteller und dass die Migranten nach abschlägigen Bescheiden auch tatsächlich das Land verlassen, da sonst die Bevölkerung deutsche Asylverfahren nicht akzeptieren wird. Und in der Tat, unzählige Meldungen über den Missbrauch des deutschen Asylsystem führten – zu Recht – zum Misstrauen der eigenen Bevölkerung.

Sachleistungen sollen gegenüber Geldleistungen Vorrang bekommen, damit es keine Zuwanderung in die Sozialsysteme gibt. Auch dies ist mittlerweile ein unbestrittenes Faktum, belegbar durch mehrere Studien der Bundesagentur für Arbeit. Und damit befinden wir uns in „bester europäischer Gesellschaft“. Stöbern Sie doch mal im Internet zu diesem Thema und geben sie Länder wie Schweden, Dänemark, Frankreich oder England ein.

Herr Seehofer möchte erst dann Integrationsleitungen anbieten, wenn die Bewerber auch eine Bleibeperspektive haben, nicht vorher. Hier steht er in Konkurrenz zum Koalitionspartner der SPD. Bestätigt wird, dass Deutschland gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte benötigt. Ergo haben die bisherigen Verfahren diese Kräfte nicht generieren können. Maßnahmen mit den Herkunfts- und den Transitländern sowie der EU und innerhalb Deutschland bilden den Rahmen dieses Planes. Der Migrationsdruck an den Außengrenzen Europas hält an und man möchte selber entscheiden, wer einreist oder nicht.

Der BMI bekennt sich zudem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zuwanderungskorridor von 180.000 – 222.000 Schutzsuchenden pro Jahr. Dieser 175-seitige Vertrag mit der Überschrift „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ regelt unter VIII. Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen, 1. Flüchtlings- politik, auf Seite 103 eben diese prognostizierte Spanne von Zuwanderern. Dabei erklärt der Vertrag im gleichen Absatz ausdrücklich, dass das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Füchtlingskonvention unangetastet blieben. Demnach könnten es auch mehr sein.

Haben Sie den Kernfehler erkannt? Herr Seehofer bestätigt mit dem Befolgen des Koalitionsvertrages, dass bis zu 220.000 Zuwanderer pro Jahr, die eigentlich aufgrund der geltenden Regeln (GG, Dublin VO, Asylgesetz, Auftenthaltsgesetz) illegal oder unerlaubt in das Land über das Asylverfahren einreisen, für das BMI in Ordnung sind.

Das Asylverfahren wird demnach in Deutschland als Steuerungsmechanismus der Migration eingesetzt. Warum bedarf es dann eigentlich noch eines Einwanderungsgesetzes?

Entwicklungszusammenarbeit mit betroffenen Ländern soll der wirksamste Weg sein, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Das dem generell nicht so ist, können Sie dem Beitrag von Dr. Rainer Zitelmann entnehmen: Legenden und Fakten zur Zuwanderungsdebatte

Der Maßnahmenplan berücksichtigt die Ergebnisse des Europäischen Rates vom 28.06.2018, in welchen zahlreiche unverbindliche politische Willenserklärungen ganz auf freiwilliger Basis abgegeben worden sind.

Soweit so gut. Was sind denn nun die konkreten neuen Maßnahmen, die eine Ordnung in das ganze System reinbringen sollen?

I Handlungsfeld Herkunftsländer

Flucht wird durch Krisen, Kriege, Hunger, Armut und Perspektivlosigkeit erzeugt. Wichtig erscheint mir hier das Thema Krieg zu sein. Bereits in meinem Fazit meines letzten Beitrages vom 30.06.2018 – „Die Masseneinwanderung verläuft nach Plan“ – habe ich auf die Kriege der USA bzw. der NATO im Irak, Afghanistan, Libyen und Syrien hingewiesen. Diese Interventionen haben vielleicht zu den größten Fluchtbewegungen nach Europa in der Nachkriegsgeschichte geführt. Die Menschen in diesen Regionen stehen vor Armut, Hunger und Perspektivlosigkeit.

Man bekennt sich zu den Menschenrechten, zur Korruptionsbekämpfung und zur Kooperation mit den Herkunftsländern. Für Afrika wird ein Marshallplan (vgl. die Forderung der EU) gefordert.

  1. Verringerung der Fuchtursachen

Annahme, dass die entwicklungspolitische Zusammenarbeit dies tut.

  1. Temporäre Beschäftigung sichern

Auch die Annahme, dass ein Auskommen per se die Flucht verhindert (vgl. den Bericht von Dr. Zitelmann).

  1. Schulbesuch gewährleisten

Ein Ausbau im Bildungsbereich wird gefordert.

  1. Dauerhafte Arbeitsplätze schaffen

Der Schwerpunkt soll in der Region und den vereinzelten afrikanischen Reform- partnerländern liegen. Es fehlen natürlich weitere Hauptherkunftsländer wie Irak, Syrien, Afghanistan, Pakistan, Eritrea etc.

  1. Schaffung eine neuen Entwicklungsinvestitionsgesetzes

Wo dieses Gesetz die Anreize für private Investitionen schaffen soll, ist unklar.

  1. Beratung zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration

Diese Angebote werden nur durch finanzielle Anreize möglich sein. Weiterhin ist geplant, bereits in Deutschland Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen.

  1. Ausbau von Beratungs- und Betreuungszentren

Es gibt bereits Zentren in Irak, Kosovo, Ghana, Albanien, Tunesien, Marokko und Senegal. Man möchte über legale Wege der Zuwanderung nach Deutschland aufklären. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und das BMI sollen einen gemeinsamen Aktionsplan erstellen und umsetzen.

  1. Haushaltsaufstellung 2019 und Finanzplan bis 2022

Man möchte mehr Mittel zur Realisierung dieser Maßnahmen zur Verfügung stellen. Allein für das BMZ sollen in 2019 zusätzlich 880 Millionen € bereitgestellt werden.

  1. Verbesserung der Rückübernahme

Hier möchte man den Ländern bei der Identifikation ihrer eigenen Staatsangehörigen helfen. Ein bisschen irrwitzig, da das Eigeninteresse sich in Grenzen hält, es sei denn es gibt eine Gegenleistung.

  1. Ausbau der Stärkung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit

Neben dem Ausbau des bestehenden Netzwerkes von Verbindungsbeamten möchte man die internationalen Krisenmissionen der Vereinten Nationen und der EU weiterentwickeln. Das scheint angesichts der Tatsache, dass zivile Krisenmissionen beider Träger (UN und EU) in der Evaluierung nicht wirklich gut abschneiden, auch notwendig zu sein.

Ein Personalpool zur Beteiligung an internationalen Polizeieinsätzen soll gebildet werden, obwohl es bereits ein Pool für Frontex gibt und sowohl die Bundesländer als auch der Bund aufgrund Personalmangels nur sehr zögerlich eigene Beamte entsenden. Daneben die zusätzliche Bereitstellung von Mitteln für bilaterale polizeiliche Projekte und Extrageld vom Auswärtigen Amt (AA) für polizeilichen Kapazitätsaufbau in Drittstaaten.

Zu erwähnen ist, dass bilaterale Projekte oftmals effektiver sind als Projekte mit großen Organisation wie die der UN oder der EU. Zu viele Beteiligte erschweren die Hilfe vor Ort, weil sie sehr viele mit der eigenen Abstimmung und Administration beschäftigt sind.

II Handlungsfeld Transitländer

Folgenden Ländern soll bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen geholfen werden: Nordafrika und der Sahelregion. Dazu zählen Libyen als Hauptabfahrtsland übers Mittelmeer von Migranten nach Europa, Ägypten mit ca. 97 Millionen Einwohnern und die derzeitigen Hauptaufnahmeländer von Geflüchteten, namentlich Jordanien, der Libanon und die Türkei. Interessant der Passus, der dem des Koalitionsvertrages entspricht: „Illegale Migration und Schleusungskriminalität wollen wir gemeinsam bekämpfen“.

  1. Einrichtung von „Sicheren Orten“

Mit der Sprache wird u.a. Politik gemacht. So sollen nun diese Aufnahmezentren in Nordafrika, dort vorrangig als Ausschiffungsplattformen für aufgegriffene Migranten auf dem Mittelmeer dienen und sogenannte Anlaufstellen für Flüchtlinge in der Sahelregion. Von dort aus sollen sowohl die Rückführung in das Herkunftsland als auch die Ansiedlung in Deutschland möglich sein. Die Maßnahmen sollen durch das UNHCR und IOM begleitet und unterstützt werden. Ähnlich wie Australien möchte man das Betreten des europäischen Kontinents verhindern. Bisher hat sich noch kein Land bereit erklärt, solche Aufnahmezentren von Migranten zu betreiben.

„Überzeugungsarbeit“ mittels hoher finanzieller Anreize und wirtschaftlicher Unterstützung werden wohl die Folge sein.

  1. Aktivierung von EU-Geldern für Konfliktherde

Hier wird auf den EU-Africa Trust Fund verwiesen, der bereits von der EU vorgeschlagen worden ist.

  1. Aufklärung über Fluchtfolgen

Bisher wurde diese Aufklärung im Niger und auch in Afghanistan betrieben, mit nur mäßigem Erfolg. Sind die Menschen in einer sehr prekären Lage, nehmen sie dennoch alle Risiken auf sich und emigrieren.

  1. Schulung im Grenzmanagement

Dies versucht die EU seit vielen Jahren. Problematisch ist das fehlende Eigeninteresse der dortigen Grenzbehörden, weil die Migranten ja das Land verlassen wollen. Verhindern sie die Ausreise, müssen sie sich um die Menschen kümmern.

  1. Finanzielle Unterstützung von Transitländern

Hier geht es schlicht um Geld für aufnehmende Gemeinden.

  1. Kapazitätsaufbau in Transitländern Und wieder soll Geld fließen.
  2. Nordafrikastrategie

Die vorhandene Strategie soll fortentwickelt werden, also weitere Analysen.

Zwischenfazit Handlungsfeld I und II

Sämtliche Maßnahmen und Bemühungen, die sich auf die Herkunfts- und Transitländer beziehen, fußen auf der Bereitstellung von erheblichen Finanzmitteln und stehen dennoch in völliger Abhängigkeit zu dem tatsächlichen Willen dieser Länder, die illegale Migration nach Deutschland und Europa zu verhindern.

Migrationssteuerung kann somit indirekt als Druckmittel gegenüber dem reichen Europa eingesetzt werden. Und dass es bereits getan wird, belegt der EU-Türkei-Deal, bei welchem die EU bereits drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt hat. Drei weitere Milliarden sind bereits zugesichert.

Die Spirale „Geld für ein europäisches, vorgelagertes Grenzregime“ wird auf Dauer nicht funktionieren, ohne eigene Maßnahmen an den Außen- bzw. innereuropäischen Grenzen.

III. Handlungsfeld Europäische Union

Als politische Ziele werden exakt die gleichen, wie die in der Europäischen Migrationsagenda festgeschriebenen genannt. Stärkung der Außengrenzsicherung, Schaffung eines einheitlichen europäischen Asylsystems und eine neue Dublin- Verordnung.

  1. Stärkung von Frontex

Mehr Geld, eigene Technik und ein Personalpool von bis zu 10.000 Mann sind erklärtes Ziel. Auch dazu hatte ich am 30.06.18 bereits berichtet.

  1. Europäische Grenzpolizei

Die Vergemeinschaftung geht auch hier weiter. Frontex wird zur EU-Grenzpolizei ausgebaut. Erste Zweifel sollten aufkommen, wenn es dort heißt, dass dies grundsätzlich unter Wahrung der Souveränität der Mitgliedsstaaten erfolgen soll.

  1. Gemeinsames Europäisches Asylsystem

Einer der wohl strittigsten Punkte bei der Verhandlung aller Staatschefs in Brüssel. Vereinheitlichung bedeutet am Ende Vergemeinschaftung des Asylsystem und der Dublin-Verordnung, welche schließlich die Zuständigkeiten regelt. Der letzte Entwurf wurde der Öffentlichkeit erst spät bekannt. Bedeutete er doch, dass Asylbewerber grundsätzlich in das Land reisen könnten, wo Teile der Familie bereits Schutz genießen. Und das wird wohl über die Kernfamilie hinausgehen. Größter Aufnehmer wäre demnach Deutschland.

Erklärte Absicht sei, gleiche Standards beim Asylverfahren und deren Leistungen einzuführen. Weil eben diese Standards so ungleich sind, ist die Bundesrepublik einsamer Spitzenreiter in der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden in Europa.

Man möchte Asylmissbrauch und Sekundärmigration, das größte aller Probleme für Deutschland, durch beschleunigte Verfahren bekämpfen. Erwartet wird eine Solidarität und eine Lastenverteilung. All diese Punkte wurden als politische Willensbekundungen – natürlich auf freiwilliger Basis – in Brüssel publiziert. Bislang ohne konkretes Ergebnis.

  1. Einhaltung der bestehenden Dublin-VO

Damit gibt man zu, dass sich die EU-Staaten an die eigens gesetzten Regeln nicht halten. Wie sonst ist es zu erklären, dass Deutschland, faktisch ohne eigene Landaußengrenzen, mehr Asylbewerber aufnimmt als die anderen EU-Staaten zusammen. Berlin hat mehr Asylbewerber als Griechenland und Nordrhein-Westfalen mehr als Italien. Wenn das nicht gelebte Solidarität ist.

  1. Festigung der Strukturen an der Aussengrenze

Auch hier geht es um Hilfen für die von Migration am meisten betroffen Erstankunftsländer Griechenland und Italien.

  1. Entwicklung eines Standardmodells für europäische Erstaufnahmeeinrichtungen Deutschland möchte dies für die sogenannten Hotspots in Italien und Griechenland Ob dies auf Gegenliebe im Süden stößt? Andere Länder beabsichtigten eben nicht, diese hohen Standards zu setzen. Sie wollen schlicht die Migranten davon abhalten, dort zu bleiben.
  2. Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in Griechenland Weiter EU-Hilfen für dieses doch so gebeutelte
  3. EU-Türkei-Erklärung

Hier ein weiteres Eingeständnis, dass dieser Deal nicht wirklich funktioniert, trotz der enormen Summe von 3 Milliarden Euro.

Zwischenfazit Handlungsfeld III

Alle Vorschläge entsprechen dem Bericht der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda und den politischen Willenserklärungen der EU-Staatsoberhäupter Ende Juni in Brüssel.

IV. Handlungsfeld Inland / national

Nachdem nun die ersten 25 Maßnahmen von anderen abhängig sind, kommen wir zu den eigenen.

Binnengrenzen / Schengen

  1. Binnengrenzkontrollen

Eigentlich drehte sich alles um diese Nummer 27., die fast die Bundesregierung gesprengt hätte. Und genau deswegen machen wir bei dieser Maßnahme einen Ausflug in die Praxis, die am Ende ein noch größeres Unverständnis bei Ihnen hervorrufen könnte.

Zum einfachen Verständnis ein Paar Zahlen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundespolizei (BPOL).

Deutschland hatte – ohne eigene EU-Landaußengrenzen zu haben – 2014: 202.834 / 2015: 476.649 / 2016: 745.545 / 2017: 222.683 und im ersten Halbjahr 2018: 93.316 Asylanträge entgegengenommen. Enthalten darin sind auch die Nachfolgeanträge.

Runter gebrochen für dieses Jahr bedeutet dies, dass sich knapp 15.000 Menschen monatlich auf die Reise machen, durch mehrere EU-Staaten reisen, um dann in Deutschland ihren (z.T. erneuten) Asylantrag stellen. Pro Tag wären es demnach bis zu 500 Personen, die dann „einfach da sind“.

Die BPOL stellt nahezu täglich 100-200 Migranten im gesamten Inland bzw. an den Grenzen fest, die sich dann unerlaubt in Deutschland aufhalten. Es handelt sich dabei um die klassische Binnenmigration innerhalb des Schengen-Raums, um die sich auch der Streit in Berlin rankte. Die allermeisten Aufgegriffenen werden, wenn sie als Asylbewerber gemeldet sind oder dann bei der polizeilichen Feststellung einen Asylantrag stellen, nahezu alle freigelassen und an die örtlich zuständigen Erstaufnahmeeinrichtungen verwiesen.

Da an den ländlichen Binnengrenzen – im Rahmen der sog. Schleierfahndung – nur mit geringem Personal Stichprobenkontrollen stattfinden, ist es schon beachtlich, dass überhaupt so viele Personen festgestellt werden. Spricht also für die gute Arbeit der Polizei. Dennoch ist es nur ein geringer Teil derjenigen, die im Inland bei den zuständigen Erstaufnahmeeinrichtungen einen Asylantrag stellen. Sie alle reisen – beachtet man die geltenden Gesetze – unerlaubt ein.

An den komplett offenen Binnengrenzen findet seit 1995 keine klassische Grenzkontrolle mehr statt. Zwar hat Deutschland an der Grenze zu Österreich vorübergehend Binnengrenzkontrollen eingeführt, doch sind auch diese Kontrollen keine Grenzkontrollen, sondern stichprobenartige Kontrollen an drei bis vier ausgewählten Autobahnübergängen. Hier gibt es natürlich Feststellungen, jedoch in eher geringem Umfang, da jeder, der diese Stichprobenkontrollen umgehen möchte, einfach hundert weitere Wege wählen kann, um nach Deutschland einzureisen. Diese Wahlmöglichkeit betrifft alle Nachbarländer Deutschlands. Ausweichbewegungen der Migranten sind deutlich zu erkennen. Die Aufgriffsstatistiken der BPOL in allen Bundesländern mit Grenzabschnitten von Nord nach Süd und Ost nach West bestätigen dies.

Wenn nun der Grenzabschnitt zu Österreich als Schwerpunkt ausgemacht ist und zur Bekämpfung der illegalen Einreise nunmehr auch von einer neu eingerichteten Grenzschutzdirektion der bayrischen Grenzpolizei – im Rahmen der Schleierfahndung – die Rede ist, dann betrifft dies die Zurückweisung von Asylbewerbern an der Deutsch-Österreichischen Grenze, also insgesamt nur einen sehr kleinen Teil der etwa 15.000 monatlichen Asylantragsteller.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Staat eine Doppelzuständigkeit seitens der GG ausschließt. Die Bundespolizei hat diese Aufgaben von den Bayern 1998 rückübertragen bekommen. Jetzt möchten es die Bayern wieder selbst in die Hand nehmen und bauen in den nächsten Jahren eine bis 1.000 Mann starke Grenzpolizei auf. Wie sich das mit dem Bund verträgt? Geht irgendwie. Herr Söder kennt den Herrn Seehofer aus früheren Zeiten.

Nun zurück zum Inhalt der Maßnahme 27. Man möchte nun tatsächlich Menschen zurückweisen, die kein Dokument oder Visum (nahezu alle diese Menschen stellen dann einen Asylantrag) mit sich führen und auch bei Asylantragstellung des Landes verwiesen werden sollen, wenn gegen sie ein Einreiseverbot besteht oder diese bereits an Mitgliedsstaaten überstellt worden sind (sog. Dublin-Fälle).

Nun sollen für diese Asylsuchenden an der Deutsch-Österreichischen Grenze, für welche andere EU-Länder zuständig sind, sogenannten Transitzentren eingerichtet werden. Dazu sollen mit den betroffenen Ländern (zumeist Italien und Griechenland) Verwaltungsabkommen und Einvernehmen hergestellt werden. Somit ist Deutschland auch hier auf Zustimmung der Erstankunftsländer in Europa angewiesen.

Warum dieses Abkommen geschlossen werden soll, erschließt sich einem nicht, da eigentlich alles in den bestehenden Regelungen der Dublin-VO beschrieben ist. Nur, es hält sich keiner dran. Welch ein Jammer. Es werden also ein Paar Migranten – von den monatlichen 15.000 – an der bayerischen Grenze festgestellt, auf die diese Fallkonstellation zutrifft. Diese werden, so hört man aktuell, am besten erst einmal in Unterkünften der BPOL untergebracht. Von dort aus soll die Entscheidung der Einreise oder Zurückweisung erfolgen. Sagen die betreffenden Länder nein, soll die Zurückweisung nach Österreich erfolgen.

Betrachtet man, um wie viele Menschen es sich bei den unendlichen und in Teilen widersinnigen Diskussion eigentlich handelt, kommt man auf den tatsächlichen Kern der Auseinandersetzung, der Zurückweisung von Schutzsuchenden an europäischen (Binnen-) Grenzen.

Zahlreiche Juristen und auch die Bundeskanzlerin sagen, dass dies nicht mit dem EU- Recht vereinbar sei. So sind auch ihre Worte in der letzten Anne-Will-Sendung vom 10.06.2018 zu bewerten, als sie sagte, dass Europäisches Recht Vorrang vor Deutschem Recht hätte.

Folgen wir weiter dieser Rechtsauffassung, werden weiterhin Hunderttausende Menschen diesen Weg wählen und sich die Einreise, den Aufenthalt und die Versorgung in Deutschland sichern, erstreiten, erschleichen etc. Suchen Sie sich Ihr eigenes Verb dafür aus.

  1. Intensive Schleierfahndung

Der Ausbau soll an allen Landesgrenzen erfolgen. Es ist ein personalkritisches Thema. Des Weiteren streiten auch hier sich die Juristen, ob der weitere Ausbau der Schleierfahndung nicht gegen den Schengener Grenzkodex verstößt und somit mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Die Praxis zeigt, dass nahezu alle Schengen-Länder dies bereits getan haben, weil die Außengrenzkontrolle nicht funktioniert und sie dieser auch nicht mehr vertrauen. Allein Frankreich soll demnach im letzten Jahr mehr als 85.000 Menschen an den Binnengrenzen zurück gewiesen haben. Warum geht das nicht bei uns?

  1. Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit Diese Vorschläge kommen immer wieder.
  2. Stärkung der Aufgabe Grenzschutz

Hier wird etwas kryptiert darüber nachgedacht, den bisherigen 30km-Bereich der Schleierfahndung auf bedeutende Verkehrswege auszuweiten.

  1. Infrastrukturelle Vorsorge

Ich verstehe den Text so, dass man technische Vorbereitungen vornehmen möchte, um Grenzübergänge, die fast alle rückgebaut worden sind, auch langfristig wieder in Betrieb nehmen zu können. Ist es eine Vorbereitung auf die wirkliche Grenzkontrolle der Zukunft, wie es beispielsweise Österreich getan hat?

Asyl- und ausländerrechtliche Verfahren

Es folgt nun das wohl umfangreichste Paket an Maßnahmen dieses Masterplanes. Adressaten sind in erster Linien das BAMF und die zuständigen Ausländerbehörden der Länder. Die komplette Führung des Bundesamtes ist ja bereits durch den BMI Seehofer ausgetauscht worden.

  1. Optimierung des Asylverfahren

Es sollen Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (Anker-Zentren) eingerichtet werden. In diese modernen Dienstleistungsbehörden, so der tatsächliche Begriff, solle das gesamte Verfahren mit allen zuständigen Behörden (BAMF, Ausländerbehörden, Bundesagentur für Arbeit, Aufnahmeeinrichtung der Länder, Jugendämter und nach Möglichkeit auch Vertreter der Verwaltungsgerichte und sonstige zuständig Beteiligte) abschließend bearbeitet werden.

Am Ende steht entweder die Bewilligung eines Schutzstatus mit Zuweisung an ein Bundesland oder die Rückführung in das Heimat- bzw. Transitland. Zu beachten ist, dass diese Zentren im Schnitt 200.000 Menschen im Jahr aufnehmen müssten.

Des Weiteren möchte man die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten verkürzen. Das deutsche Dilemma: Den Antragstellern steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. So wurde in 2017 gegen 603.428 Entscheidungen zu 49,8% geklagt (Klagequote). Lag die Klagequote 2015 noch bei 16,1% stieg sie in 2016 auf 24,8% bevor nunmehr jeder zweite Fall beklagt wird. Was das für die Verwaltungsgerichte und Auswirkungen für andere Bürger bedeutet, haben Sie schon in den Medien gelesen. Aus diesen Bedingungen lässt sich der Begriff der „Asylindustrie“ oder des Asyltourismus“ durchaus begründen.

Die Asylsuchenden sollen bis max. 18 Monate (Familien bis sechs Monate) verpflichtet sein, dort zu wohnen. Ein behördlicher Gewahrsam wird nicht begründet. Es bleibt eine offene Einrichtung.

Es soll von Geld- auf Sachleistungen umgestellt werden. Das haben bereits andere EU-Länder umgesetzt. Warum dies eine unangemessene Einschränkung der Asylsuchenden darstellen solle, wie von den Linken, den Grünen und auch der SPD angeführt, erschließt sich mir nicht. Wer wirklich geflüchtet ist, sollte mit seiner Unterbringung in Deutschland durchaus zufrieden sein.

Von den Anker-Zentren soll auch die Abschiebung, somit die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht, vorgenommen werden. Die zuständige BPOL soll dabei personell verstärkt werden.

Zur tatsächlichen Ausgestaltung dieser Zentren, die von den Bundesländern sehr kritisch betrachtet werden, sollen Vereinbarungen getroffen werden. Auf jeden Fall wird Bayern mit den ersten Piloten beginnen, soviel steht fest.

  1. Qualitätssteigerung im Asylverfahren

Wie viele (negative) Berichte haben wir dazu schon in den Medien zur Kenntnis nehmen müssen? Interessant ist, dass jetzt von einer lückenlosen Sicherheits- überprüfung mit erkennungsdienstlicher Behandlung gesprochen wird. Was hat man denn vorher gemacht? Auch soll geprüft werden, ob Videoaufzeichnungen bei Anhörungen möglich sind. Dieses würde das Verfahren ordentlich beschleunigen.

  1. Konsequente Überprüfung der Schutzberechtigung

Bei Straftätern und Asylsuchenden, die in ihrer Heimat verfolgt waren, soll der Antrag zurückgenommen werden, was bisher grundsätzlich die Ausnahme war. Ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Leistungs- und Ausländerbehörden mit dem BAMF ist vorgesehen. Warum eigentlich nicht bisher? Weil der Datenschutz dagegen sprach!

Eine gesetzliche Mitwirkungspflicht wird eingeführt.

  1. Beschleunigte Verfahren

Sowohl die Verkürzung als auch die Einschränkung der Rechte des Schutzsuchenden sind das Ziel. Dies gilt insbesondere bei den sicheren Herkunftsländern. Das beschleunigte Verfahren soll nun auch bei der Nichtvorlage von Identitätsdokumenten angewendet werden.

  1. Altersfeststellung und verpflichtende medizinische Untersuchung

Die Altersfeststellung und eine medizinische Untersuchung (hier geht es um die Volksgesundheit) sollen zur Pflicht werden.

  1. Bessere Identifizierung und Sicherheitsüberprüfung von Drittstaatsangehörigen Die BPOL soll grundsätzlich einbezogen Hierin wird deutlich, dass ein polizeiliches Vorgehen dem von allgemeinen Verwaltungsbeamten vorgezogen wird.

Das Ausländerzentralregister (AZR) soll zum alleinigen zentralen Ausländer- dateisystem ausgebaut werden. Alle anderen, dezentralen Dateien sollen abgeschafft werden.

Einführung standardisierter Prozesse zur Identifizierung von Mehrfach- und Intensivtätern.

Alle Drittstaatsangehörigen sollen konsequent biometrisch erfasst werden. Abnahme von Fingerabdrücken schon ab 16 anstelle von 18 Jahren.

Ausweitung der Speichertatbestände im AZR.

Aufbau einen europäischen Kerndatensystems zur Überprüfung von Identitäten und auch Austausch dieser Daten mit Drittstaaten.

  1. Leistungsrechtliche Sanktionierung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten

Die Überschrift dieser Maßnahme macht es deutlich. Leistungskürzungen wären demnach die Konsequenz. Sollten die AnkER-Zentren tatsächlich funktionieren, wäre diese Maßnahmen dort größtenteils umgesetzt.

  1. Bekämpfung des Asylleistungsmissbrauchs

Beachten Sie hier die Terminologie. Ist es eine Unterstellung? Nein, es entspricht leider den Fakten. Am Ende ist es wieder die Umstellung auf Sachleistungen und die Gewährung von niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Eine gemeinwohlorientierte Erwerbstätigkeit zur Strukturierung des Tagesablaufes soll im Verfahren ermöglicht werden.

  1. Optimierung asylgerichtlicher Verfahren

Dazu wurde schon etwas unter der Maßnahme 32. gesagt.

Die Gerichte sollen entlastet und mehr Personal soll eingestellt werden.

Einführung eines Vorabentscheidungsverfahren in Grundsatzfragen beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

Eine Ausreisepflicht soll trotz bestehendem Rechtsmittelverfahren möglich sein. Beteiligung der Schutzsuchenden an den Gerichtskosten.

Umsetzung des Beschleunigungsgebotes und die Verwertung von Video- aufzeichnungen soll geprüft werden.

  1. Umsetzung des Familiennachzuges bei subsidiär Schutzberechtigten

Beachten Sie, dass die Gewährung von Visa im Rahmen der Asylverfahren für die Familiennachzüge bereits die 100.000-Marke im letzten Jahr überschritten hat. Somit nimmt Deutschland mittels Familiennachzug mehr Menschen auf als viele europäische Staaten zusammen über das ordentliche Asylverfahren. Dieser Nachzug taucht in der offiziellen BAMF-Asylstatistik zu Asylbewerbern nicht auf.

  1. Festlegung weiterer sicherer Herkunftststaaten

Auch hier haben Sie die Diskussion der letzten Jahre verfolgt und vernommen, dass der Bundesrat die Erweiterung verhindert hatte. Eine neuer Anlauf mit den Staaten Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien soll vorgenommen werden.

  1. Förderung der legalen Zuwanderung

Ein bedarfsorientiertes Fachkräftezuwanderungsgesetz soll geschaffen werden. Es wäre demnach ein Gesetz, welches tatsächlich die Zuwanderung steuert, nach den Vorgaben des Ziellandes.

Die gesamte Zuwanderung über Asyl, die um ein Zigfaches höher sein dürfte, läuft parallel weiter, weil es laut Koalitionsvertrag nicht verhandelbar ist.

Damit wird einmal mehr bestätigt, dass alles, worüber bisher geschrieben und berichtet wurde, eigentlich illegal ist. Dazu zählt, ich wiederhole meine persönliche Auffassung, auch die rechtlich falsche Bewilligung eines Zuwanderungskorridors von 180.000 – 222.000 Schutzsuchenden im Jahr. Es entspricht einem Selbsteintretungsrecht der Bundesrepublik Deutschlands – trotz bestehender Gesetze und Regelungen – sich für zuständig zu erklären und diese Menschen aufzunehmen und zu versorgen. Somit ist dies erklärter Wille der Bundesregierung, basta!

Integration

Die bisherigen Integrationsleitungen Deutschland finden weltweit Beachtung und sind – im Verhältnis der Größe des Landes und der großen Menge an Schutzsuchenden in Europa – nahezu einmalig, vielleicht abgesehen von Schweden. Es werden hier nur die selbsterklärenden Überschriften der Maßnahmen aufgeführt.

  1. Qualitätssteigerung von Integrationskursen
  2. Verschärfung der Anwesenheitspflicht für verpflichtete Teilnehmer
  3. Sanktionen und Anreise
  4. Verschärfung der Pflicht zur Vorlage ärztlicher Atteste bei Fernbleiben
  5. Kontrolldichte erhöhen
  6. Effektivierung des Sanktionsregimes zum Integrationssystem
  7. Bessere Kurzuweisung
  8. Soziale Begleitung der Kurse
  9. Integrationsförderung

Rückkehr

Es sind immer die gleichen Forderungen. Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen das Land verlassen und die freiwillige Rückkehr soll gefördert werden. In diesem Themenfeld bietet das BMI den Ländern eine deutliche Unterstützung an. Welche konkret, werden Sie bei den kommenden Maßnahmen sehen.

  1. Mitwirkungsverweigerer klarer identifizieren und sanktionieren

Die Mitwirkung soll forciert, ein weiteres Dokument, unterhalb einer Duldung, soll eingeführt werden, damit auch die Identitätsverschleierung besser abgegrenzt werden kann.

  1. Klare Pflicht zur Passbeschaffung

Sind die Dokumente erst einmal weg bzw. vernichtet, ist man tatsächlich auf die Herkunftsländer angewiesen, die keine grundsätzliche Bereitschaft zur Ausstellung von Pässen oder auch Laissez-Passer-Dokumenten ihrer eigenen Staatsangehörigen erkennen lassen. Ohne Dokument keine Leistung vom deutschen Staat, könnte da ein mögliches Mittel sein.

  1. Effektiv gegen Gefährder und Straftäter

Dazu möchte das BMI das „A-Team“, nein, eine Task-Force einsetzen und sich mit den Behörden besser vernetzen (vgl. den Fall Anis Amri). Diese Forderungen stehen in allen Konzepten, die mir bekannt sind.

Das gesetzliche Mindestmaß, welches zur Ausweisung führen kann, soll überprüft werden. Eine Überprüfung scheint mir zu wenig zu sein. Deutschland sollte hier mehr Härte zeigen. Leider gibt es in eigenen Reihen zu viele Menschen, die nicht dafür sind, weil für sie die Gewährung des Schutzes über (fast) allem stellen.

  1. Freiwillige Rückkehr stärken

Es gibt dazu bereits Programme bei Bund und Ländern. Diese sollen noch weiter ausgebaut werden. Nun mag man drüber streiten, auch hier wieder Geld in die Hand nehmen zu müssen. Am Ende müssen wir zugeben, dass in Deutschland deutlich mehr freiwillige als zwangsweise Ausreisen erfolgen. Dazu zählen auch die derzeitigen Hauptherkunftsländer wie Syrien, Irak oder Afghanistan.

  1. Strukturen optimieren

Einige Bundesländer haben es bereits getan, die Zentralisierung des Bereiches für Aufenthaltsbeendigung als zentrale Ausländerbehörde.

Das BMI, respektive die BPOL, soll zukünftig zentral die Beschaffung von Passersatzpapieren vornehmen.

Ein Ausbau der Bund-Länder-Zusammenarbeit wird gefordert. Leider keine neue Forderung. Bereits 1996 hat die AG Kriminalpolizei (AG Kripo) unterhalb der Innenministerkonferenz (IMK) die Bund-Länder-Projektgruppe Schleusungskriminalität eingerichtet, die die Aufgabe hatte, ein abgestimmtes Gesamtkonzept zur Bekämpfung der international organisierten Schleusungskriminalität vorzulegen. Nach Vorlage des Konzeptes wurde zwei Jahre später die gleiche Projektgruppe damit beauftragt, die Koordination der Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen für alle beteiligten Behörden vorzunehmen.

Wesentliche Forderungen waren damals, wie auch heute, die verbesserte Zusammenarbeit und der Informationsaustausch. Vorschläge zu strukturellen, rechtlichen Veränderungen oder gar der Forderung, dass das Thema neben einer polizeilichen nun auch einer politischen Betrachtung bedürfe, wurden nicht vorgetragen.

Diese Fehler haben sich nun nach über 20 Jahren gerächt. Jetzt ist es ein Thema der Politik, welches allerdings unter dem Deckmantel der Humanität, also dem Vertrauen auf das Gute im Menschen und nicht unter dem Deckmantel der Inneren Sicherheit, dem möglichen Missbrauch, welches bei diesem Systems vorherrscht, ausgetragen wird.

Der Polizei im Allgemeinen und die BPOL im Speziellen wissen um die Schwächen des Systems im Bereich der illegalen Zuwanderung, insbesondere über das deutsche Asylsystem, das schlichtweg das Eingangstor der irregulären Zuwanderung ist. Dies hat sich durch den Wegfall der innereuropäischen Kontrollen weiter verschärft.

  1. Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates schaffen

Das klingt doch sehr nach dem Ausspruch von Herrn Seehofer im Jahre 2015, als dieser die Grenzöffnung als „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnete.

Hier geht es um weitere Sanktionsmöglichkeiten bei der Behinderung der Ausreisepflicht durch Dritte, also Unterstützer, und die Einschränkung des Missbrauchs ärztlicher Atteste.

  1. Verhinderung von Untertauchen durch Abschiebungshaft

Hier spricht Herr Seehofer ein zentrales Problem in der tatsächlichen Durchsetzung der Ausreisepflicht an. Sein Vorgänger, Dr. Thomas de Maiziere, hat damals von einem

„Vollzugsdefizit“ gesprochen. Wie dem auch sei. Es gibt nur wenige Abschiebehaftanstalten in Deutschland und die tatsächlichen Plätze sind auch nur sehr begrenzt. Dies lag zum einen an einer EU-Rückführungsrichtlinie, die die Mitgliedsstaaten dazu zwang, Abschiebungsgefangene von anderen Häftlingen zu trennen und zum anderen an der politischen Ausrichtung, die alten Abschiebehaftanstalten zu schließen.

Die jetzige Situation soll dadurch verbessert werden, indem man allen vorhandenen Anstalten besser nutzen möchte, die EU-Richtlinie zur Trennung der Gefangenen befristet aussetzen will und die Einrichtung von Gewahrsamseinrichtungen an Verkehrsflughäfen prüfen will, die vom Bund betrieben werden sollen. Von dort aus könnten sogenannte Sammelabschiebungen (in Form gecharteter Flüge) stattfinden. Insgesamt soll die Bundeszuständigkeit im Rückführungsbereich ausgebaut werden, was wiederum auf die BPOL zurück fiele.

Derzeit hat Hamburg als Vorreiter vor zwei Jahren einen Ausreisegewahrsam am Flughafen mit 20 Haftplätzen eingerichtet. Dieser war bislang kaum ausgelastet, so dass derzeit geplant ist, diesen zur einer Abschiebehaftanstalt umzufunktionieren.

  1. Rückübernahme eigener Bürger durch Herkunftsländer

Im Diplomatensprech wird hier vom „kohärenten Ansatz“ gesprochen, der meint, dass man diese Länder in verschiedenen politischen Feldern etwas unter Druck setzen sollte. Konkret wird hier der „Visa-Hebel“ angeführt. Anreize der Visa-Vergabe gegen die Bereitschaft eigene Staatsbürger zurück zu nehmen.

  1. Verbesserung der Rücknahmebedingungen in den Herkunftsländern bei Gefährdern

Gefährdung von Gefährdern? Mahnwitzig, weil es dem Bürger nicht wirklich zu erklären ist. Dennoch, es geht hier um die Abstimmung mit der Justiz des Ziellandes, um Zusicherungen zu erhalten, die eine ordnungsgemäße Behandlung eines Gefährders in seiner Heimat vorsieht (also keine Todesstrafe, Folter etc.). Praktisches Beispiel ist die Abschiebung des Tunesiers Sami A. am 12.07.2017 nach Tunis. Er galt als Leibwächter von Osama Bin Laden.

  1. Sofortige Ausstellung von Reisedokumenten Ausbau des EU-Laissez-Passer-Verfahrens.
  2. Reform der EU-Rückführungsrichtlinie

Sie soll zur Erleichterung von Abschiebungen führen (vgl. 59.).

Fazit

Jetzt haben Sie sich alle ein wenig zum Migrationsexperten entwickelt.

Sie haben erkennen müssen, dass das Problem in der Tat vielschichtig und mit einer Handvoll Maßnahmen nicht in den Griff zu bekommen ist. Auch hier wird der allumfassende Ansatz verfolgt, wieder Ordnung und Struktur im Bereich der Migrationspolitik zu bekommen.

Der gesamte Maßnahmenplan ist ein schriftlich dokumentiertes Eingeständnis des Versagens deutscher und europäischer Politik der letzten Jahre, nein, der Jahrzehnte im Bereich der Zuwanderung.

Aussagen, es sei nicht vorhersehbar gewesen, können sofort als Ausrede enttarnt werden. Wenn es dem Bürgern möglich ist, aus öffentlichen Quellen Informationen zu schöpfen, die nachweislich das Phänomen der Migration beschreiben und das Ausmaß des Missbrauchs des Asylsystems in Europa und besonders in Deutschland aufzeigen, dann wissen es auch die politisch Verantwortlichen, die auf ganz andere Quellen zurückgreifen können. Die Maßnahmen in den Handlungsfeldern Herkunfts- und Transitländer werden nur bedingt funktionieren, weil das wirkliche Eigeninteresse dieser Länder fehlt. Das Handlungsfeld Europäische Union macht deutlich, wieviel Kompetenz wir bereits nach Brüssel abgegeben haben.

Das Handlungsfeld Inland zeigt auch hier, dass Deutschland nicht wirklich national bzw. souverän entscheiden und wirken kann, weil das Thema der Migrationssteuerung eingebettet ist in den Regelungen der EU und auch den der Vereinten Nationen (UN).

Das Dokument benennt die wirklichen Schwierigkeiten in der Umsetzung, legt somit die Finger in die Wunde und gibt dieser Problematik ein neues, politisches und vor allem öffentliches Bewusstsein.

Wenn dieses, mit der Person des Innenministers Seehofers verknüpfte Dokument das erreichen wollte, dann ist das Ziel erfüllt. Herr Seehofer kann dann sagen: „ O‘zapft is“ – unabhängig davon, ob er es für Bayern, seine CSU oder für sein Heimatland getan hat. Ob die Dinge sich dann verändern, mit oder ohne ihn, wird die Zukunft zeigen. In dieser Angelegenheit war er, so glaube ich, zumindest ehrlich, patriotisch und hat sich für die Innere Sicherheit und somit für die Interessen Deutschlands eingesetzt. Das sollte das Mindestmaß an Anerkennung finden.

Zum Einen ist eine Änderung und Anwendung des Asylsystems in Deutschland und Europa notwendig. Dieser so wichtige Pullfaktor kann die Wanderung verringern. Zum Anderen muss Deutschland, national und souverän, in der Lage sein, seine eigenen Grenzen zu schützen. Alles andere wird die Bevölkerung nicht mehr akzeptieren.

Der britische Professor für Ökonomie, Paul Collier, gilt als einer der grössten Migrationsexperten der Gegenwart. Er hat in seinem 2016 in deutscher Auflage erschienenen Buch „Exodus – Warum wir Einwanderung neu regeln müssen“ die jetzige Migrationspolitik als „Politik der Panik“ bezeichnet.

Wenn er Recht hat, hieße das, unsere Politiker hätten keine Ahnung. Keine gute Vorstellung unserer politischen Führung.

Sollten es diese aber wissen, müsste man ihnen Absicht unterstellen.



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