Gastbeitrag von Manfred Knake
Die Ampelregierung will den Ausbau der Windenergie beschleunigen und Genehmigungshemmnisse abbauen, auch um „unabhängiger“ vom Gas zu werden. Eigentlich ist das physikalischer Unsinn, weil die volatile, nicht bedarfsgerechte Windenergie nicht grundlastfähig ist, kaum zur „Versorgung“ einer Industrienation taugt und auf verfügbare Regelenergie, vor allem durch Gaskraftwerke, zur Erhaltung der Netzstabilität bei Flaute, Schwach- oder Starkwind angewiesen ist. Derzeit sind ca. 30.000 Onshore-Windkraftwerke unterschiedlichster Nennleistungsdaten in Deutschland installiert. Die dadurch entstandenen Probleme, sind bekannt: Anwohner und Kritiker organisieren sich in Bürgerinitiativen und Vereinen, wie z.B. der Initiative „Vernunftkraft e.V.“ oder der „Deutschen Schutzgemeinschaft Schall für Mensch und Tier e.V.“, um auf die gesundheitlichen Belastungen durch den weitreichenden tieffrequenten Schall oder die Gefährdung von Vogel- oder Fledermausarten durch den Betrieb der Anlagen aufmerksam zu machen. Proteste und faktenbasierte Bedenken prallen an Politikern nicht nur im Bundestag ab. Auf kommunalpolitischer Ebene gibt es nicht selten Verquickungen von Ratsmitgliedern, die über Windkraftprojekte abstimmen und später an finanziellen Erträgen der Windkraftanlagen beteiligt sind, über die sie abgestimmt haben. Dies ist nur mit Hilfe von Handelsregisterauszügen zu durchleuchten (Link: https://www.wattenrat.de/2016/05/15/im-nest-der-windenergie-samtgemeinde-holtriem-in-westerholtlk-wittmund-kluengel-und-filz-laesst-windkraftanlagen-spriessen/).
Stahlbeton im Untergrund
Ebenfalls im Untergrund schlummert ein Problem, das nur wenig Aufmerksamkeit bekommt: die Stahlbetonfundamente der Windkraftanlagen. Windkraftwerke haben eine ungefähre Betriebsdauer von 20 Jahren, die Förderung von Windkraftanlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) lief 2020 aus und wurde durch ein kompliziertes Ausschreibungsverfahren ersetzt. Vor 2020 wurden vielerorts Windkraftwerke „repowert“, also die abgängigen Altanlagen gegen leistungsfähigere, größere und schwerere Anlagen ersetzt, um weiterhin die Förderung zu bekommen. Die neuen Anlagen bekamen auch neue und wesentlich größere Stahlbetonfundamente mit einem Gewicht von über 3500 Tonnen; die Altfundamente sind nicht wiederverwendbar und müssen nach dem Baugesetzbuch und einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (3. Senat, Aktenzeichen 3 UZ 2619/03, vom 12.01.2005) vollständig entfernt werden. Tatsächlich wurden die Altfundamente aber örtlich nur teilweise von ca. 1 Meter bis 1,50 Meter unter Geländeoberkante entfernt. Auf weichen Untergründen wie Marschböden wurden die Fundamente zusätzlich mit mehreren ca. 15 Meter langen Betonstreben gesichert, auch die verblieben im Boden. Diese Stahlbetonreste rotten nach nur zwanzig Jahren Betriebsdauer nun für unabsehbare Zeit im Boden und werden vielleicht in später Zukunft Archäologen beschäftigen. Ob die Betonreste Auswirkungen auf das Grundwasser haben werden, ist Gegenstand von Untersuchungen. „Windkraftanlagen, aus dem Untergrund“ weiterlesen