Nicht jammern – aktiv werden! Eure Stimme für den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke!

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Kann man in nur fünf Tagen noch 20 000 Unterschiften unter eine Petition bekommen? So viele sind noch nötig, damit sich der Bundestag in öffentlicher Anhörung mit der „Stuttgarter Erklärung“ von zwanzig aktiven Professoren befassen muss, die mit guten Argumenten den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke fordern.

Die Politik der Ampelregierung steuert Deutschland auf eine Energiekrise zu, die einmalig ist seit Bestehen der Bundesrepublik. Trotz der durch die Decke schießenden Gaspreise ist nicht garantiert, dass es im Winter zu keinen Versorgungsengpässen kommt. Da die „Erneuerbaren“ keine zuverlässigen Energielieferanten sind, sondern durch Gaskraftwerke ergänzt werden müssen, muss dringend für Heizungszwecke benötigtes Gas für die Stromproduktion eingesetzt werden. Statt in dieser Krise alle verfügbaren Energien zu mobilisieren, will die Regierung daran festhalten, die verbleibenden drei AKWs abzuschalten, bzw. ihnen das Strom produzieren verbieten, um sie „in Reserve“ für Notfälle zu halten. Dass man AKWs nicht wie Gaskraftwerke hoch- und runterfahren kann, wird von der Regierung einfach ignoriert.

Anfang September hatten sich 20 aktive Universitätsprofessoren vom Fach in ihrer „Stuttgarter Erklärung“ an die Öffentlichkeit gewandt und mit guten Argumenten für den Weiterbetrieb der AKWs plädiert. Sie hatten diese Erklärung auch als Petition im Bundestag eingereicht.

Der Petitionsausschuss hatte sich erst geweigert, die Petition auf seiner Seite zu veröffentlichen, damit Unterschriften gesammelt werden können. Nach erfolgtem Widerspruch wurde die Petition freigeschaltet.

Jeder kann mit seiner Unterschrift die Stuttgarter Erklärung unterstützen.

Wenn innerhalb eines Monats 50 000 Unterschriften erreicht werden, muss sich der Bundestag mit dem Problem in einer öffentlichen Anhörung befassen.

Helft mit, der Politik den nötigen Druck zu machen, unterzeichnet und verteilt diesen Aufruf bei Freunden, Bekannten und Verwandten.

Zur Petition kommen Sie hier

und den Originaltext der Stuttgarter Erklärung finden Sie hier.

 



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