Von Gastautor Steffen Meltzer
Messeranschlag im Regionalzug von Kiel nach Hamburg. Ein 33-jähriger staatenloser Palästinenser tötet mit einem Messer ein 17-jähriges Mädchen und einen jungen Mann, 19). Außerdem verletzt er sieben weitere Menschen, davon werden gegenwärtig zwei Opfer im Krankenhaus operiert. Der Täter (korrekt: Tatverdächtiger) war erst sechs Tage nach seiner Haftentlassung auf freien Fuß. Das Verbrechen kam dabei keineswegs „überraschend“, die bisherige Strafakte:
Seit 2015 ist der „Flüchtling“ mindestens zwölfmal polizeilich in Erscheinung getreten.
- 2015 Ladendiebstahl in Euskirchen, Missbrauch von Scheckkarten in Bonn,
- 2016 gefährliche Körperverletzung in Euskirchen, gefährliche Körperverletzung in Bad Münstereifel, Ladendiebstahl in Euskirchen,
- 2018 Körperverletzung in Köln,
- 2019 sexuelle Nötigung in Euskirchen,
- 2020 Sachbeschädigung in Euskirchen, Körperverletzung in Bonn und 2x Körperverletzung in Euskirchen und Bedrohung in Euskirchen. Er befand sich bis zum 19. Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft.
- Selbst in U-Haft soll Ibrahim A. Mithäftlinge angegriffen haben.
- Focus-online berichtet: „…attackierte er bereits drei Mal Menschen mit einem Messer.
- 2023 nunmehr ein Haftbefehl wegen zweimal Mord und viermal wegen versuchten Totschlags.
Bemerkenswert ist die bei solchen Taten oft zu lesende Behauptung, der Messerstecher, hätte (angeblich) „einen verwirrten Eindruck gemacht“, so die einheitliche Medienberichterstattung aufgrund einer Ermittleraussage. Dabei ist gar nicht wichtig, ob der Palästinenser nach der Tat schuldfähig war, entscheidend ist vielmehr, ob er zum Tatzeitpunkt Herr seiner Sinne war. Das kann kurz nach der Festnahme kein Ermittler ernsthaft und seriös beurteilen wollen. Ein Negativbeispiel ist ein Messerstecher, der am 6. November 2021 im ICE 928 Passau – Hamburg vier Fahrgäste verletzt hatte und der kurz nach der Tat zu den festnehmenden Polizeibeamten sagte: „Ich bin krank, ich brauche Hilfe“. Bei einer Pressekonferenz wurde dieser „Hinweis“ des Täters genutzt, um eine eventuelle psychische Erkrankung ins Spiel zu bringen. Ein Gericht entschied später, dass er seine Tat in voller Schuldfähigkeit begangen hatte, bei der Tat hatten islamistische Motive eine Rolle gespielt.
Auch jetzt schaut wieder einmal eine „psychische Störung/Erkrankung” verdächtig um die Ecke, die in den Medien faktisch fast jedem schweren Verbrecher mit Migrationshintergrund explizit genannt wird. Jemand, der in der Lage ist, zwei Menschen mit einem Messer zielgerichtet zu ermorden, ist nicht „wirr“, sondern meines Erachtens bei Verstand. Zumal hier eine gewisse Konditionierung/Erfahrungen durch die Vortaten in die Bewertung einbezogen werden muss. Zwei Menschen zu töten und sieben weitere (teils schwer) zu verletzen, das bedarf der Vorbereitung/Planung, Raffinesse und Hinterhältigkeit, sehr schnelle und rationale Handlungen in der Abfolge, um die Angriffe erfolgreich zu Ende zu führen. Diese geistigen-rationalen Leistungen zu erbringen, zeugt für mich von Rationalität und Schuldfähigkeit während seines Vorgehens. Dass er NACH der Tat von sich selbst ergriffen ist, und das auf manche vielleicht etwas „komisch“ wirken könnte, mag sein. Muss jedoch nichts mit „Verwirrtheit“ zu tun haben. Zwei Menschen umzubringen und über ein halbes Dutzend zu verletzen, macht nicht einmal ein Serienmörder jeden Tag. „Messeranschlag: Erneut ein Täter „verwirrt“? Täterherkunft „egal“?“ weiterlesen