Drei echte Änderungen, Verbesserungen des bundesdeutschen Wahlrechts

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von Philipp Lengsfeld und Vera Lengsfeld

Das aktuell gültige bundesdeutsche Wahlrecht könnte mit einfacher Mehrheit im Deutschen Bundestag verändert und verbessert werden. Eine simple, aber erschreckende Erkenntnis, denn warum in Drei-Gottes-Namen wurde das deutsche Wahlrecht nicht mal grundlegend verbessert: Trotz Blähbundestag mit 738 Abgeordneten bedingt durch das superkomplizierte Doppelwahlsystem? Bei dem die etablierten Parteivereine und ihre jeweils Unterorganisationen (Bundesverband plus 16 Landesverbände) alles im Griff haben und dafür sorgen, dass die alles entscheidende Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten maximal intransparent im Hinterzimmer erfolgt? Im Hinterzimmer, wo ein Parteifilz ein eigentlich notwendiges Leistungsprinzip fast vollkommen ersetzt hat?

Der 20. Bundestag hat jetzt vom Verfassungsgericht die Möglichkeit bekommen, das Wahlgesetzt für die Wahl zum 21. Bundestag noch mal anzufassen. Und es wäre für unsere Demokratie so wichtig, dass dies endlich passiert.

Leider dreht sich die Diskussion aber wieder um Nebenaspekte. Deshalb hier drei wirkliche Änderungen, Verbesserungen des deutschen Wahlrechts mit durchschlagender Wirkung:

I

Ermöglichung von Bundeslisten

Deutschland ist nicht nur das einzige Land auf der Erde, wo man behauptet, dass Grenzen wahlweise nicht existieren oder nicht gesichert werden können, aber gleichzeitig das Land, was sein Parlament aus momentan 16 Einzelwahlen in den Bundesländern zusammensetzt.

Dieser föderale Wildwuchs kann und muss ein Ende haben: Der Gesetzgeber muss die für die Europawahlen schon notgedrungen akzeptierte Möglichkeit für Bundeslisten explizit ausweisen! Eine politische Liste für das ganze Wahlgebiet – ob in München, Bottrop oder Stendal, überall wählt das Wahlvolk die gleichen Spitzenpersonen für eine Partei, die eine Bundesliste aufstellt.

Gerade für neue politische Kräfte ist die Bildung von 16 funktionsfähigen Landesverbänden eine große und vor allem demokratie-theoretisch völlig unnötige Hürde – das notwendige Angebot einer neuen liberal-konservativen Kraft ist mit einer Bundesliste, 5% entsprechen momentan den Mandatsgewinn für die ersten 30 Plätze, viel besser zu vertreten und auch zu verstehen. Wenn ein regional getuntes „buntes“ Angebot, die beiden „Schwestern“-Parteien CDU und CSU sind hier ja große Traditionsverfechter, tatsächlich für das Wahlvolk attraktiver ist, dann nur zu – wir sind ein freies Land – der Witz an einem Wahlkampf ist ja gerade, dass es ein Kampf ist.

Eine schlagkräftige liberal-konservative neue Kraft würde garantiert eine Bundesliste aufstellen. Bündnis Sahra Wagenknecht sicherlich auch.

II

Ermöglichung von Listenverbünden

Die bundesrepublikanische Parteien- und Wahlgesetzgebung ist eine Wettbewerbsbehinderungsgesetzgebung – es gibt nicht nur die Fünf-Prozent-Hürde und das Parteienprivileg (siehe dazu Punkt 3), sondern auch noch das Verbot von Listenverbünden. Nicht nur zur Volkskammerwahl 1990 (und die hatte nicht mal eine künstlich erhöhte Hürde), sondern auch z.B. zum Brandenburger Landtag kann man als Listenverbund antreten. In der Bundesrepublik momentan nicht.

Dieses wettbewerbliche Instrument brauchen wir dringend! Durch die momentanen Reglungen werden in der Größenordnungen 5-14 Wählerstimmen nicht im Parlament abgebildet!

Bei der Volkskammerwahl 1990 wurde das Instrument übrigens intensiv genutzt: Es gab mehrere Verbünde von Parteien und Organisationen als eine Liste, z.B. Bündnis 90 (Neues Forum, Demokratie Jetzt, Initiative für Frieden und Menschenrechte) oder Grüne Partei + Unabhängiger Frauenverband (Grüne Partei – UFV). Was nicht wahlgesetzlich, aber politisch zusätzlich gemacht wurde, war ein politischer Verbund mehrerer Listen: Bei der Volkskammerwahl hat das Angebot „Allianz für Deutschland“, bestehend aus drei Parteien, die mit drei Listen auf dem Wahlzettel stand, ein politisches Bündnis gebildet. Die drei Parteien CDU, DSU und der Demokratische Aufbruch haben die Wahl überragend gewonnen und bildeten nach der Wahl eine Fraktion.

Eigentlich müsste eine Wahlgesetzgebung, die mit der 5%-Hürde einen starken Filter einbaut, die Möglichkeit von echten Listenverbünden ermöglichen, also eine separate Listung, aber gemeinsame Zählung für das Überwinden der 5%-Hürde, aber das ist vielleicht für die erste Runde zu viel verlangt.

Auch die nachhaltige Verkleinerung des Bundestages über die Reduktion der Wahlkreise und die Nebendiskussion um die Feinheiten des momentanen deutschen Wahlrechts können in Ruhe im neuen Bundestag gemacht werden.

Jetzt erst einmal die einfachen Schritte:

Natürlich ist die Änderung des Wahlgesetzes nur die notwendige, noch nicht die hinreichende Bedingung für den politischen Erfolg neuer Kräfte.

Niemand kann eine WerteUnion (mit oder ohne Bündnis Deutschland) und die Freien Wähler zusammenzwingen – aber es muss doch die gesetzliche Möglichkeit für vernünftiges politisches Handeln geben!

Die aktuelle Gesetzgebung privilegiert das existierende Parteien-Kartell und genau das ist ja auch der Grund, warum die Reglungen immer unter Schutz standen.

III

Aufhebung des Parteienprivilegs

Auch hier war das Wahlgesetz für die Volkskammerwahl 1990 moderner als die momentane Bundesgesetzlage. Gleiches gilt für das Europawahlrecht.

Es gibt keinerlei demokratische Begründung dafür, dass die bundesdeutschen Parteien sich das exklusive Privileg des Antritts zur Wahl zum Deutschen Bundestag gesichert haben und weiter verteidigen. Es sollten auch „andere politische Organisationen“ zur Bundestagswahl antreten dürfen. Auch das macht den Einstieg in die Politik viel leichter. Das schärft den Wettbewerb und das wäre zum Wohle der Demokratie und des Landes.

Alle drei Punkte würden den so wichtigen demokratischen Wettbewerb im Land schärfen, würden die Hürden für die Gründung von Konkurrenzstrukturen erleichtern und vor allem politisch vernünftiges Handeln anreizen. Und damit an die Wurzel des momentanen Elends und der Stagnation gehen.

Alles, was das Land dringend braucht: Christian Lindner und Friedrich Merz: Haben Sie keine Angst vor politischem Wettbewerb, verschanzen sie sich nicht hinter den Sicherungen veralteter Gesetzgebung, lassen sie Worten Taten folgen.

Es braucht nur eine einfache Mehrheit!

Ungleiche Brüder

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Von Hans Hofmann-Reinecke

Ein Mann von 25 Jahren hat bereits sehr eigene Charakterzüge. Sein Lebenslauf weist Leistungen oder auch Verfehlungen auf, für die nur er selbst verantwortlich ist. Man wird ihn taxieren und an Gleichaltrigen messen.

Auch unser Jahrhundert wird demnächst 25, ein guter Zeitpunkt also, um Bilanz zu ziehen und Vergleiche mit Altersgenossen anzustellen. Dazu möchte ich unser 21. Jahrhundert einem älteren Bruder gegenüberstellen: dem Neunzehnten. Vergleichen wir also, was von 1800-1825 hervor gebracht wurde mit den Leistungen der Jahre von 2000 bis heute.

Atome und Elemente

War das junge 19. Jahrhundert ein Musterknabe oder eine Rabauke, ein Frohgeist oder ein Misanthrop? Eins ist sicher, der junge Mann hatte deutlich geniale Züge.

Im Jahr 1803 formulierte John Dalton die Theorie, dass alle Materie aus Atomen besteht und dass deren Masse bestimmt, um welches Element es sich handelt. Aus Masse 1 wird beispielsweise Wasserstoff und 12 ergibt Kohlenstoff. Der Russe Dimitri Mendeleev baute darauf das Periodensystem der Elemente auf, welches das Fundament für die moderne Chemie wurde. Der dänische Physiker Hans Christian Ørsted wiederum entdeckte damals, dass elektrische Ströme Magnetfelder erzeugen, und Michael Faraday zeigte, dass diese Magnetfelder, wenn sie sich verändern, elektrischen Strom induzieren. Diese Erkenntnisse bescherten uns den Strom, der heute aus den Steckdosen kommt.

Aber auch auf die Philosophen waren kreativ: Goethe vollendete 1808 seinen „Faust.Eine Tragödie“, Schopenhauer veröffentlichte „Die Welt als Wille und Vorstellung“ und Hegel die „Phänomenologie des Geistes.“ Das waren sehr anspruchsvolle Werke, aber für die Leserschaft von damals offensichtlich interessant genug, sodass noch heute Straßen nach den Autoren benannt sind. „Ungleiche Brüder“ weiterlesen

Ab heute sind wir per Gesetz gezwungen, zu lügen!

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Es ist ein fast unheimlicher Zufall, dass an dem Tag, mit dem das so genannte Selbstbestimmungsgesetz  der Ampel in Kraft trat, in Paris bei den Olympischen Spielen ein biologischer Mann innerhalb von 48 Sekunden mit einem rechten Haken den Kampf gegen die Boxerin Angela Carini für sich entschied.  Die Interexuelle Imane Khelif (wohl mit Vagina geboren), hat männliche Chromosomen und das Testosteron eines Mannes. Das  sieht man auch an der Statur.  Die IBA (International Boxing Association) hat deshalb mehrfach beschlossen ihn nicht zu Frauenwettkämpfen zuzulassen zuletzt  2023 bei der Weltmeisterschaft. Die IBA kritisiert offiziell den IOC noch einmal in einer Stellungnahme, weil Khelifs Zulassung bei Olympia nicht fair sei und Frauen gefährde. Das IOC und auch er wissen selbst sehr genau, dass er einen unfairen Vorteil hat. Sie zogen es dennoch durch. Man kann nur hoffen, dass nun, da der Wahnsinn, dass biologische Männer am Frauensport teilnehmen und Medaillen einheimsen, die sie bei den Männern niemals bekommen würden, vor aller Welt offensichtlich geworden ist, dieser Spuk aufhört.

Was die Ampel betrifft, hätte es keines weiteren Beweises bedurft, dass sie alle Anstrengungen unternimmt, die Grundlagen unserer Gesellschaft zu zerstören. Das „Selbstbestimmungsgesetz“, das das nun in Kraft ist, ist bei weitem der größte und gefährlichste Sprengsatz, der an unser Zusammenleben gelegt wurde. Künftig ist die Nennung biologischer Tatsachen strafbar und wird mit einem hohen Bußgeld bis zu 10 000 € belegt. Das Gesetz verordnet uns, zu lügen. Wir leben (noch) in einem Land, in dem jeder nach seiner Fasson selig werden kann. Das reicht einer Mikrominderheit aber nicht, sondern wir sollen nach ihrem Diktat leben. Es geht nicht um Selbstbestimmung, sondern um Macht.

Die Ampelkoalition hat sich diesem Machtstreben untergeordnet und liefert das nötige Gesetz zur Gängelung der Mehrheit.

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Der Bürger als Marionette

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Von Gastautorin Annette Heinisch

Der freie Bürger ist der natürliche Feind der Mächtigen. Das ist ganz logisch, denn ein freier und freiheitsliebender Bürger möchte möglichst weitgehend die Macht über sein eigenes Leben besitzen, seine eigenen Entscheidungen treffen, selbst wenn er dafür geradestehen muss. Er möchte in Ruhe gelassen werden und gesteht dieses auch seinen Mitmenschen zu. In die Politik geht er eher selten, denn er mischt sich ungern in das Leben der Anderen ein, nicht zuletzt im Bewusstsein der eigenen Grenzen. Ein freier Bürger weiß nämlich, dass er auch Fehlentscheidungen treffen wird, denn das ist normal, gehört zum Leben dazu. Daraus lernt man (oder auch nicht), macht weiter und versucht mit jedem neuen Tag, besser und klüger zu werden. Manches, was nicht gelingt und worüber man sich erst ärgert, stellt sich im Nachhinein sogar als Glücksfall heraus. So ist das Leben, es ist ein immer wieder überraschendes Abenteuer.

Die Mächtigen hassen den freien Bürger. Je freier und selbstständiger der Bürger, desto geringer ihre eigene Macht, ihr Einfluss und auch ihre Möglichkeit, finanziell davon zu profitieren. Der Staat mit seinen Machtmitteln ist für Menschen, die gerne Macht über andere haben, natürlich das Eldorado. Herrschsüchtige Menschen sind in der Regel dogmatisch eingestellt, nur ihre eigene Meinung zählt, es gibt keine Chance sie umzustimmen. Herrschsüchtige Menschen haben ein zwanghaftes Bedürfnis danach, andere zu kontrollieren oder zu unterdrücken, sind also das Gegenteil einer dem Volk dienenden Führung. „Der Bürger als Marionette“ weiterlesen

Kennt das Verfassungsgericht die Verfassung?

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Anscheinend nicht. Das Urteil des Verfassungsgerichts über die Wahlreform der Ampel ist ein Schlag ins Gesicht der Wähler und eine Stärkung der Parteiwahllisten, bei denen der Wähler keinerlei Mitspracherecht hat. Dabei ist das Grundgesetz eindeutig:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Durch das Urteil des Verfassungsgerichts ist dieser Satz des Artikels 38 GG praktisch nicht mehr gültig. Wenn, wie von der Ampel gewollt, künftig die Parteilisten stärker sind als die Direktmandate, heißt das nichts anderes, als dass das Mitspracherecht der Wähler in ihrem Wahlkreis „unmittelbar frei“ zu bestimmen, wer sie im Parlament vertritt, ausgehebelt ist. Künftig sollen, wenn es mehr Direktmandate gibt, als die Partei Zweitstimmen hat, Direktkandidaten nicht ins Parlament einziehen dürfen. Damit hat das Gericht, das über unsere Verfassung wachen soll, den Vorstoß der Ampel, den Geist der Verfassung auszuhebeln, unterstützt.

Mit welcher Arroganz die Ampel reagiert, ist atemberaubend. In einem Punkt hat das Gericht nämlich dem Vorhaben der Ampel widersprochen: Die Grundmandatsklausel, nach der eine Partei auch dann in den Bundestag einziehen kann, wenn sie an der 5%-Hürde scheitert, soll beibehalten werden. In der Vergangenheit hat die SED-Linke von dieser Regelung profitiert. Nach der letzten Wahl ist sie nur dank dreier Direktmandate in den Bundestag eingezogen. Der Vorstoß der Ampel war gegen die CSU gerichtet, die bei der nächsten Wahl zwar die 5% bundesweit verfehlen könnte, aber durch ihre Direktmandate in Bayern wieder in den Bundestag eingezogen wäre. CSU und Linke können sich freuen, dass der Versuch, die Grundmandatsklausel abzuschaffen, gescheitert ist. Die Ampel müsste also dringend Nachbesserungen an ihrem Entwurf vornehmen. Es sieht nach den ersten Reaktionen nicht danach aus.

Mein Autor Peter Schewe schreibt dazu:

„Die Parteien haben weiterhin einen maßgebenden Einfluss auf die Auswahl derer, die das Wahlvolk wählen darf. Angenommen, ein parteiloser Bewerber erränge in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen. Er hätte nie eine Chance, in den Bundestag zu kommen, da er ohne Parteizugehörigkeit keine Zweitstimme erhielte. Die Parteien haben sich über die Einführung einer Zweitstimme eine Macht erobert, die ihnen nach dem Grundgesetz nirgends eingeräumt wird. Lediglich der Artikel 21 billigt ihnen eine Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes zu. Von einer Rolle, geschweige denn von einem alleinigen Recht, die Kandidaten zu den Bundestagswahlen auswählen bzw. aufstellen zu dürfen, ist im Grundgesetz nichts zu finden. Nicht von rechts oder links oder aus welcher Himmelsrichtung auch immer ist unsere Demokratie gefährdet. Die Angriffe aus der Mitte der Verfassungsorgane selbst sind es, die versuchen, das Grundgesetz und die darauf beruhenden Gesetze ihrem Machtanspruch entsprechend umzugestalten und so unsere rechtsstaatlich verfasste Demokratie zu untergraben. Der Souverän, das Volk, spielt dabei schon längst keine bestimmende Rolle mehr.“

Es ist immer wieder behauptet worden, es gehe um Gerechtigkeit. Jede Stimme müsse zählen. Das meinen die Politiker, die das behaupten, aber nicht ernst. Denn gerecht wäre es, wenn jede Wählerstimme wirklich zählte, es also keine Prozenthürde gäbe, an der kleine Parteien bislang noch scheitern. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament ist die Prozenthürde bereits abgeschafft. Hier muss nur eine bestimmte Anzahl von Wählerstimmen erreicht werden, um einen Abgeordneten ins Parlament zu schicken. Außerdem ist die Anzahl der Abgeordneten, die ins Parlament einziehen können, gedeckelt. Was hat die Ampel gehindert, dieses Modell einfach zu übernehmen?

Richtig, die Macht der Parteifunktionäre wäre geschwächt, die Demokratie aber gestärkt worden. Beides liegt offenbar nicht im Interesse der Ampel.

Wie aus einem Hillbilly Trumps Running Mate J.D. Vance wurde

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Im Jahr seines Ersterscheinens 2016 war das Buch „Hillbilly Elegy“ von J.D. Vance laut Sunday Times „das politische Buch des Jahres“. Auch andere Medien überschlugen sich in Lobpreisungen. Da beschreibt ein Abkömmling der weißen arbeitenden Klasse aus dem Rust Belt, dem zerbröckelnden Industriegebiet der USA, wie es ihm gelang, sein Herkommen zu verlassen und Mitglied der Elite zu werden. Geschrieben hat Vance das mit 31 Jahren, als er noch nichts war als ein Rechtsanwalt aus der Yale Law School, etwas, das er mit 13 Jahren als absurd bezeichnet hätte, wäre es ihm vorausgesagt worden. Vance beschreibt eine Schicht, die von Hillary Clinton als „the basket of deplorables“ verächtlich gemacht wurde.

Tatsächlich sind die Nachfahren irisch-schottischer Einwanderer am Boden der amerikanischen Gesellschaft angelangt. Sie sind vielleicht nicht materiell ärmer dran als die Hispanics oder die Schwarzen, aber laut Studien die pessimistischste und deprimierteste aller armen Bevölkerungsgruppen.

Die Urgroßeltern von Vance lebten noch in den Appalachen, genauer in Jackson, wo die Familien arm, aber kinderreich waren. Die Großeltern wanderten, wie viele aus ihrer Generation, in die entstehenden Industriegebiete aus, wo neben Fabriken auch neue Siedlungen entstanden. Die Beziehung zur Heimat blieb eng. Trotz einer zehnstündigen Fahrt zwischen Middletown, der neuen Heimat, und Jackson pendelte man mehrmals im Jahr dorthin. Vance genoss bei seiner Urgroßmutter die wunderschöne Landschaft und stellte fest, dass die vier in Jackson gebliebenen Geschwister seiner Großmutter finanziell wesentlich schlechter gestellt waren als die vier ausgewanderten. Vor allem aber haftete die Prägung durch die Kultur von Gewalt und Drogenmissbrauch in Jackson an den Auswanderern.

Vances Großmutter musste mit zwölf davon abgehalten werden, einen Mann, der versucht hatte, sie zu missbrauchen, zu erschießen. Sie wurde als Teenager schwanger und floh mit ihrem Geliebten, der ihr Mann wurde, nach Middletown. Dort wurde der Großvater Stahlarbeiter und verdiente so gut, dass das Paar bald ein eigenes Haus bezog. Arm sein in Amerika bedeutet, dass man in einem eigenen Haus lebt, wechselnde Autos fährt, sein Essen hauptsächlich aus den Fast-Food-Restaurants bezieht und drogen- oder alkoholabhängig ist. Der Großvater von Vance war jahrelang ein schwerer Trinker. Seine Frau drohte ihm an, ihn umzubringen, wenn er nicht aufhörte. Als er das nächste Mal schwer betrunken auf die Couch sank, setzte sie ihn in Brand. Er wurde dank des Eingreifens seiner Tochter gerettet und trug wunderlicherweise nur geringe Brandwunden davon. Er bezog dann ein eigenes Haus, blieb aber mit seiner Frau eng verbunden und stoppte seinen Alkoholkonsum rechtzeitig, um eine Stütze in J.D.s Kindheit zu werden.

Die Mutter von Vance verließ das Haus ihrer Eltern schon als Teenager, wurde schwanger, geriet an einen drogenabhängigen Ehemann, von dem sie sich bald trennte. Der Vater von Vance war Ehemann Nr. zwei, dem noch mehrere unverheiratete und drei verheiratete Vaterfiguren folgten. Vance hatte es alle zwei, drei Jahre mit einem neuen Mann an der Seite seiner Mutter zu tun, die manchmal eigene Kinder mitbrachten. Kaum hatte er sich an die neue Patchwork-Familie gewöhnt, brach sie wieder auseinander. Einer der Männer adoptierte Vance, bevor er auf Nimmerwiedersehen verschwand.

Kompliziert wurde das Leben durch die immer stärker werdende Drogenabhängigkeit seiner Mutter, die mindestens ebenso viele Entziehungskuren machte, wie sie Beziehungen zu Männern einging. Ehemann Nummer fünf warf sie schließlich wegen ihrer Heroinsucht aus dem Haus. Vance musste vor Gericht für seine Mutter lügen, damit sie nicht ins Gefängnis kam, musste ihr seinen Urin geben, damit sie bei einer angesetzten Kontrolle nicht ihre Lizenz als Krankenschwester verlor. Als sie von ihm verlangte, zu ihrem neuen Partner in eine andere Stadt zu ziehen, weigerte er sich und setzte durch, dass er zu seiner Großmutter zog.
Zum ersten Mal entzog sich Vance dem familiären Chaos, indem er sich verpflichtete, vier Jahre bei den Marines zu dienen. Das veränderte sein Leben grundlegend. Statt Fastfood lernte er richtiges Essen kennen und wurde körperlich fit. Vor allem lernte er, was Verantwortung ist. Am Ende seiner Dienstzeit nahm er am Krieg im Irak teil, wenn auch nicht an der Front, sondern im Hinterland.

Trotz ihrer Drogenabhängigkeit hatte seine Mutter, die selbst Klassenbeste war, bevor sie wegen ihrer Schwangerschaft die Schule abbrach, Vance die Liebe zur Bildung mitgegeben. Sein Großvater die Liebe zur Lösung mathematischer Probleme und die Großmutter das Ziel, etwas aus sich zu machen, zur Universität zu gehen.

Nach seiner Dienstzeit gelang es Vance, in Yale zugelassen zu werden. Schon bei den Marines hatte er Kameraden aus den verschiedensten gesellschaftlichen Schichten kennengelernt, aber in Yale war er der einzige, der nicht der Ivy League entstammte. Er stellte fest, dass es sich um eine komplett andere Gesellschaftsschicht handelte. Hier zählten vor allem Verbindungen und galten andere Regeln. Man netzwerkte bei Dinners und Cocktail-Partys. Als er das erste Mal an einem dieser Dinner teilnahm, wusste er nicht, was er mit dem vielen Besteck anfangen sollte, das um seinen Teller herum platziert war. Er tat, als müsste er dringend auf Toilette, und rief dort seine Freundin an, die ihm kurz erklärte, wie er vorgehen müsse.

Diese Freundin wurde später seine Frau. Als er ihre Eltern zum ersten Mal besuchte, war er überrascht von der Abwesenheit von „Drama“. Keine Schreikrämpfe, kein Schlechtreden hinter dem Rücken, keine Unbeherrschtheiten. Seine Frau hatte es nicht immer leicht mit ihm, denn ab und zu ging das Appalachen-Temperament mit ihm durch.
Am Ende seines Buches beschreibt Vance, wie die Kindheitserfahrungen bis weit ins Erwachsenenleben reichen. Die Psychologen nennen das „nachhaltige Kindheitserfahrungen“, erzeugt durch die in der Kindheit erlittenen Traumata. Von denen muss man sich befreien. Vance tut das, indem er sich als Politiker vor allem für die Unterschicht einsetzt. Staatliche Programme helfen kaum, weil sie nicht bekannt sind. Vance selbst wusste nicht, dass Yale ein Programm für arme Studenten hatte, das ihm einen großen Teil der Studiengebühren erließ. Diese Informationen sind wichtig und müssen bekannt gemacht werden, aber vor allem muss es Programme geben, die Teilnehmer befähigen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.

Als Donald Trump Vance zum Vizepräsidentschaftskandidaten machte, kam das als Überraschung für viele, könnte sich aber als sehr kluger Schachzug erweisen. Vance, der anfangs sein Gegner war, wird am 2. August 40, ist also noch jung und daher eine gute Ergänzung zu Trump.

Wie hysterisch die Demokraten auf Vance reagieren, wird deutlich, wenn man sieht, dass sie versuchen, seine Bemerkung von vor vielen Jahren, als er Kamala Harris eine frustrierte kinderlose Katzenfrau nannte, zu skandalisieren. Wieso „Katzenfrau“ eine unverzeihliche Beleidigung sein soll, während „the basket of deplorables“ okay ist, müssen die Demokraten erst noch erklären.

Die deutsche Linke hat ihren Kampf gegen Vance schon aufgenommen. Der Ullstein-Verlag, bei dem 2017 „Hillbilly Elegy“ erschien, hat die Lizenz nicht verlängert. Der Verlag begründete seine Entscheidung damit, dass das Buch von Vance zum Zeitpunkt seines Erscheinens „einen wertvollen Beitrag zum Verständnis des Auseinanderdriftens der US-Gesellschaft“ geliefert habe. Heute aber vertrete der Ex-Gegner von Trump „offiziell an dessen Seite“ eine „aggressiv-demagogische, ausgrenzende Politik“. Yes Publishing hat die Rechte gekauft. Das Buch ist über ihn, möglicherweise mit einer Wartezeit auch schon wieder beziehbar.

Zudem kann man sich auf Netflix den großartigen Film ansehen, der zu diesem Buch gedreht wurde. (Dort ist übrigens die Top 10 der Filme – zumindest auf dem Account meines Sohnes – zur Zeit auf wundersame Weise nicht mehr zu auffindbar.)

Hillbilly Elegy

Das Rätsel um Grönland

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Von Gastautorin Dagmar Jestrzemski

Beim Durchblättern eines Exemplars von „Westermann’s Monatshefte“ Nr. 1 aus dem Jahr 1955 stößt man auf einen Artikel mit der Überschrift „Rätsel um Grönland“. Darin wird über eine kurz zuvor durchgeführte britische Expedition in den Norden von Grönland berichtet, die überraschende Erkenntnisse erbrachte: „Nachdem bereits 1951 ein britischer Seeoffizier, C.J.W. Simpson, bei einer Erkundungsfahrt im Norden Grönlands einen See gefunden, der später den Namen Lake Britannia erhielt, wurden in den letzten beiden Jahren (1952 bis 1954) durch eine offizielle englische Expeditionsfahrt weitere Untersuchungen angestellt, die zu einer ganz neuen Theorie geführt haben. Ein Gletscherforscher, ein Meteorologe und ein Funker hielten während der letzten zwei arktischen Winter eine Station besetzt. Ihre Beobachtungen und Messungen werden zur Zeit noch ausgewertet. Man erwartet von ihnen wichtige Anhaltspunkte für die neue Inlandeis-Theorie. Auch die sowohl von Alfred Wegener als auch von einer späteren französischen Expedition aufgestellte Behauptung, die Oberfläche des grönländischen Festlandes liege unter dem Meeresspiegel, wird zur Stützung der neuen Auffassung angeführt. Möglicherweise wird es nicht mehr lange dauern, bis die Natur das Geheimnis um die ‚Insel‘ Grönland selber lüftet. Spezialisten unter den Meteorologen rechnen mit einer stetigen Erwärmung des Klimas im Nördlichen Eismeer. In 25 Jahren, so behaupten sie, würden Schiffe bis in die Nähe des Nordpols vordringen können.“ Staunend rechnet man sich vor, dass, hätte sich diese Prognose bewahrheitet, der Weg bis in die Nähe des Nordpols bereits um die Mitte der 70er Jahre eisfrei gewesen wäre. Was ist davon zu halten und warum ist darüber nichts Näheres bekannt? „Das Rätsel um Grönland“ weiterlesen

Zur Erinnerung: Hitlers letztes Programm für Deutschland war der Volkstod

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Ob sich die Linken und die Antifanten, die diesen Volkstod auf ihren Plakaten und mit ihren Sprechchören für Deutschland fordern, eigentlich bewusst sind, wessen letzten Willen sie ausführen wollen? Würde man Sebastian Haffner, der diese Feststellung in seinem Buch „Anmerkungen zu Hitler“ getroffen hat, heute als Neurechten diffamieren und wie Thilo Sarrazin zur Unperson erklären?

Mit Haffners Buch verbindet mich eine eigene Geschichte. Ein holländischer Freund hatte es mir 1979 zu einem Treffen in Polen mitgebracht. Mir blieb die Aufgabe, es heil über die Grenze in die DDR zu schmuggeln. Sebastian Haffner stand zwar wohl nicht auf der schwarzen Liste der verbotenen Autoren, aber es war ein Westbuch, das galt den Zöllnern als Konterbande. Es ging prompt schief. Zielsicher fasste der Grenzkontrolleur in die Ritze zwischen Sitz und Zugwand, förderte den Band zutage und forderte mich barsch auf, den Zug zu verlassen. Ich wurde die ganze Nacht festgehalten, verhört und durfte erst am nächsten Morgen weiter nach Berlin. Ich hatte tapfer behauptet, dass ich den Haffner für meine wissenschaftliche Arbeit brauchte und der Institutsbibliothek übergeben wollte. Außer einer Aussprache mit meiner Chefin und dem Parteisekretär gab es keine weiteren Folgen, aber das Buch war weg und mir ist es nie wieder unter die Augen gekommen. Bis ich am letzten Sonntag den Flohmarkt unweit von Angela Merkels Wohnung besuchte und mir gleich drei Exemplare in die Hände fielen. Eins davon erwarb ich auf der Stelle und begann schon in der S-Bahn auf der Fahrt nach Hause zu lesen und konnte es nicht mehr aus der Hand legen.

Haffners Analyse ist verblüffend und die Parallelen zu einer aktuellen Politikerin sind es auch.

„Was konnte ‚größenwahnsinniger‘ sein, als der Beschluss eines Unbekannten […] Politiker zu werden?“ Hitlers Leben teilt sich in zwei Hälften. Die erste Hälfte verbrachte er als immer wieder Scheiternder am unteren Rand der Gesellschaft, in der zweiten Hälfte war er, zumindest zeitweise, der mächtigste Mann der Welt. Diesmal scheiterte er auf höchstem Niveau mit seinen politischen Projekten. Aber mit seinem Scheitern hat er der Welt seinen furchtbaren Stempel aufgedrückt. Der wirkt bis heute. „Zur Erinnerung: Hitlers letztes Programm für Deutschland war der Volkstod“ weiterlesen

Bundesbauministerin Geywitz plant Umsiedlungen

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Immer wenn man denkt, mehr Absurdität geht im Regierungshandeln nicht, wird man eines Besseren belehrt. Die Wohnungsnot in den Großstädten ist nicht erst seit gestern ein Problem. Deshalb hat die Ampel in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass jährlich 400 000 Wohnungen gebaut werden sollen. Dieses Versprechen war das Papier, auf dem es geschrieben wurde, nicht wert. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit nur 295 000 Wohnungen fertig gestellt. Der Druck auf den Wohnungsmarkt erhöht sich mit der anhaltenden unkontrollierten Einwanderung täglich. Die Neuankömmlinge zieht es in die Metropolen. Die etwa 2 Millionen leer stehenden Wohnungen befinden sich auf dem Lande.

„Bundesbauministerin Geywitz plant Umsiedlungen“ weiterlesen

Von der Political Correctness zum Compact-Verbot

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Von Gastautor Peter Schewe

Was als ‚Political Correctness‘ begann, entwickelte sich dann im Laufe der Jahre zur ‚Cancelcultur‘, ebenso ein Begriff aus dem Englischen. Offenbar scheut man sich, derartige Entwicklungen mit deutschen Begriffen zu benennen, Sprechverbot hört sich ja auch nicht wirklich gut an. Was sagt nun aber unser Grundgesetz zu alledem?

Artikel 5:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugängigen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Soweit der Text, unverändert seit 1949 im Grundgesetz als eines der Grundrechte verankert.

Aber auch hier wiederum der Verweis auf „allgemeine Gesetze“, d.h. der Gesetzgeber kann mit einfacher Mehrheit auch dieses Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken. Interessanterweise lesen wir dazu im Artikel 19 des GG folgendes:

„(1) Soweit nach diesem Grundgesetz Grundrechte durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten […].

(2) In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

Was ist nun der Wesensgehalt der Meinungsfreiheit? Tasten ‚Cancelcultur‘ und ‚Political Correctness‘ diesen an? Ich meine schon. Denn wenn ich erst prüfen muss, ob das was ich sagen will auch politisch korrekt, also erlaubt ist oder sogar meine Existenz bedroht, ist der Wesensgehalt einer Meinungsfreiheit, das was das Wesen dieser Freiheit ausmacht, schon berührt, ergo angetastet.

Was lesen wir dazu im Artikel 9 der zeitgleich entstandenen DDR-Verfassung von 1949?

„(1) Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich zu diesem Zweck friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Diese Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt; niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.

(2) Eine Pressezensur findet nicht statt.“

Fast der gleiche Wortlaut, auch hier der Verweis auf durch Gesetze bestimmte Schranken, einen Artikel, der die Grundrecht nochmals besonders schützt, findet sich hingegen in dieser Verfassung nicht. Bemerkenswert die in beiden Verfassungen gewählte Formulierung „eine (Presse-) zensur findet nicht statt“, verboten ist sie also nicht, sie findet nur nicht statt.

In der 1968 geänderten Verfassung regelt der Artikel 27 die Meinungsfreiheit:

„ 1 Jeder Bürger der DDR hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung  frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis eingeschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.

2  Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.“

Jetzt schränken die Grundsätze eben dieser Verfassung selbst das Recht auf Meinungsfreiheit ein. Auch das im Artikel 28 benannte Recht, sich friedlich zu versammeln, wird nur „im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung“ gewährt.

Welche das waren, ist allgemein bekannt, sie sind im Kapitel 1 dieser Verfassung benannt: Die Schaffung eines sozialistischen Staates der Arbeiter und Bauern unter Führung der SED. Wer diese Ziele nicht unterstützte oder sich ihnen gar widersetzte, hatte jeglichen Anspruch auf freie Meinungsäußerung verwirkt und konnte strafrechtlich verfolgt werden.

Wir sehen, obwohl die Texte der Verfassung sich sehr ähnelten, sah die Wirklichkeit in Sachen Meinungsfreiheit in beiden Teilen Deutschlands doch sehr unterschiedlich aus, hier ein demokratisch verfasster Rechtsstaat, dort ein von einer Parteinomenklatura beherrschtes Unrechtssystem. Aber ein Recht auf Meinungsfreiheit ohne vom Gesetzgeber verfügte Einschränkungen finden wir in allen drei Verfassungen nicht.

Aber nun zurück in das Deutschland von heute.

An Sprech- und Auftrittsverboten mangelt es nicht und an vieles haben wir uns schon gewöhnt. Schritt für Schritt fanden Einschränkungen der Meinungsfreiheit Eingang in die Strafgesetzgebung. Die Liste verbotener Worte wird immer länger, nur kennen wir sie nicht. Es ist ins Belieben der Gesetzeshüter gestellt, welche Ausdrücke als ‚rechtsextrem‘ gelten. Eines der letzten war der wissenschaftlich gebräuchliche Begriff ‚Remigration‘, der nichts anderes bedeutet als Rückwanderung.

Dass Holocaustleugner, Hitlergrußzeiger, Hakenkreuzschmierer, Verwender von Parolen aus der Nazizeit sich strafrechtlich verantworten müssen, mag noch verständlich sein, aber dass jemand, der einen Mann, der sich zur Frau erklärt hat, nicht mehr an seine männliche Vergangenheit erinnert werden darf, weder in Anrede oder Namensnennung, oder dass jemand, der die Existenz von mehr als zwei biologischen Geschlechtern in Zweifel zieht, vor dem Kadi landet, zeigt uns, wohin die Reise gehen kann, wenn ein elementares Grundrecht einer Demokratie durch den Gesetzgeber eingehegt werden darf und erst mal die roten Linien eines Verfassungsgebotes überschritten sind.

Und nun das: Die Innenministerin verbietet eine Zeitung, lässt Redaktionsräume stürmen, Inventar und Vermögen beschlagnahmen. Ich kenne dieses Magazin ‚Compact‘ nicht, nicht seine Inhalte und Absichten. Ich weiß nur, dass es so ein Vorgehen bisher in der Bundesrepublik Deutschland noch nie gegeben hat (von der Spiegelaffäre 1962 vielleicht abgesehen). Selbst das linksradikale Blatt ‚Junge Welt‘, zu DDR-Zeiten das Zentralorgan der heute verbotenen FDJ, darf unbehelligt seine kruden, marxistisch-leninistischen Ansichten verbreiten.

Wir, die wir andere EU-Länder (Ungarn, Polen, Slowakei) wegen Einschränkungen der Pressefreiheit kritisieren und bestrafen, verfallen in die Methoden übelster Schurkenstaaten.

Wie verunsichert und in Panik verfallend müssen jene, die uns derzeit regieren sein, wenn sie sich durch ein Politmagazin, durch eine Gang rollatorfahrender Rentner oder durch private, zu Konferenzen hochstilisierte Treffen zeitkritischer Geister in ihrem Machtanspruch bedroht sehen.

Es ist ein besorgniserregendes Zeichen von totalitären Regimen, die immer ein Feindbild brauchen, um den Regierten Angst zu machen und zu zeigen, was passieren würde bzw. könnte, wenn sie ihrer Macht entledigt würden. In der DDR war es der allgegenwärtige, aber unsichtbare Klassenfeind, der Kapitalismus, Imperialismus, die Bonner Ultras.

Heute sind es die, die den Machtanspruch der sich selbst als etabliert ernannten Parteien in Frage stellen, die kritisch den Politikern auf die Finger schauen und die mutig Missstände im Lande anprangern, die, die ihre demokratischen Grundrechte einfordern, die ihnen mehr und mehr verweigert werden.

Alle Versuche, „rechtes“ Gedankengut zu verbieten, werden das Gegenteil bewirken. Trotz ist eine nicht zu unterschätzende Motivation politischen Handelns.

Übrigens: In allen drei der nach dem 2. Weltkrieg auf deutschem Boden entstandenen Verfassungen sind die Pressefreiheit und das Verbot einer Zensur durch keine Einschränkungsklausel relativiert, sie galten und gelten absolut. Offensichtlich ein Versehen ihrer Verfasser.

Dipl.-Ing. Peter Schewe

Regenstauf