Gegen den Mörder der Freiburger Studentin, der schon vor Jahren in Griechenland versucht hat, eine Frau umzubringen, indem er sie von der Klippe stürzte, soll es einen Prozess geben. Dazu hat sich die Staatsanwaltschaft durchgerungen. Allerdings wird der Mann, der behauptet, 17 Jahre alt zu sein, nur nach Jugendstrafrecht angeklagt. Zwei von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten haben zwar festgestellt, dass der Mann mindestens 22 Jahre alt ist. Aber letzte „Zweifel“ konnten nicht ausgeräumt werden. So sieht die „ganze Härte des Rechtsstaates“, die laut Politik gegen kriminelle Asylbewerber in Stellung gebracht werden soll, aus! Es fehlt nur noch die positive Sozialprognose und der Mörder ist bald wieder unter uns!
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