Sehr geehrte Frau Lengsfeld,
als langjährige ABH-Mitarbeiterin versuche ich seit Jahren vergeblich, hinter das System der geheimnisvollen Aufnahmen nach Paragrafen 23/2 bzw. 23/4 zu kommen. Da gibt es feine, aber gravierende Unterschiede und mir konnte bisher keiner nachvollziehbar erklären, was da läuft. Stets liegt so einer humanitären Aufnahme aus dem Ausland eine Anordnung des BMI nach 23/2 zugrunde. In dem einen Erlass steht “Resettlement” explizit drin, in der Mehrzahl fehlt aber dieses Zauberwort. Wenn man sich den jeweiligen BAMF-Aufnahmebescheid anschaut – das mache ich immer ganz genau, kann ich regelmäßig nicht erkennen, warum speziell diese Familie aufgenommen wird. Wenn die BMI-Anordnung, auf die sich das BAMF bezieht, von Resettlement spricht, dann steht im BAMF-AUFNAHMEBESCHEID regelmäßig nichts von “vorübergehend”. „Resettlement für Einwanderer ohne Papiere?“ weiterlesen