von Gastautor Michael Wolski
Am 30.01.2019 sollte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in folgendem Fall das Urteil verkünden.
Da ein Urteil unter Beachtung bereits erfolgter EU-Rechtsprechung aber die deutsche Politik mit ihrer schleichenden Islamisierung ins Chaos gestürzt hätte, fasst das BAG diesen Beschluss für eine Anfrage zur Vorabentscheidung des EuGH. Man spielte, um Zeit zu gewinnen, den Ball an den EuGH zurück. Im Beschluss heißt es: „Das Revisionsverfahren wird bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über das Vorabentscheidungsersuchen ausgesetzt.“
Damit können 3-5 Jahre ins Land gehen, bis die EU-Richter eine Entscheidung fällen. Bis dahin kann man auch Richter berufen, die das Urteil im Sinne der deutschen Politik fällen. „Ein EuGH-Urteil passt nicht in die deutsche politische Landschaft“ weiterlesen