Manchmal ist es gut, etwas Hintergrundwissen zu haben. Der folgende Text ist ein Blick in die Geschichte der verschiedenen Russland-Affären.
Von Gastautor Hansjörg Rothe
„Conspiration“ oder zu Deutsch „Verschwörung“ ist strafbar, den Tatbestand der „Collusion“ – des „Zusammenspiels“ – gibt es jedoch in keinem Gesetzbuch der Welt. Trotzdem reichte der Verdacht der „Russian Collusion“ aus, um einen Sonderermittler zu berufen, welcher seit nunmehr zwei Jahren gegen den Präsidenten der USA, Donald Trump, ermittelt hat. Für Erasmus von Rotterdam hingen beide Begriffe noch eng zusammen. „Justum bellum appelant, cum ad exhauriendam opprimendamque rempublicam principes inter se colludunt“ hatte er geschrieben, „pacem vocant cum in hoc ipsum inter sese conspirant.“ Also: „Wenn Fürsten zusammenspielen, um das Gemeinwesen auszusaugen und zu vernichten, dann nennen sie das einen gerechten Krieg – Frieden nennen sie es, wenn sie genau dasselbe conspirativ betreiben.“
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der „Russian Collusion““ weiterlesen
