Von Gastautor Martin Ziemann
Krankenhausleistungen werden in Deutschland im Wesentlichen nach diagnosebezogenen Fallgruppen abgerechnet, sogenannten Diagnosis Related Groups (DRGs). Auch die Bezahlung von Organtransplantationen erfolgt in Anwendung der DRGs. Bereits die Vergütung für die im Transplantationskrankenhaus vorgenommene eigentliche Transplantationsleistung kann über 100.000,00 Euro betragen.
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