Von Hans Hofmann-Reinecke
In letzter Zeit wurden traditionelle Veranstaltungen abgesagt, die seit Jahrzehnten fester Bestandteil des Brauchtums von Gemeinden oder Vereinen waren. Der Grund: Die Organisatoren können die hohen Kosten für Anti-Terror Schutz nicht aufbringen. Warum gab es diese Probleme in der Vergangenheit nicht? Da waren Volksfeste, Umzüge und Flohmärkte eine harmlose und erfreuliche Selbstverständlichkeit.
Alles inklusive
Sie haben eine Woche Vollpension in einem drei Sterne Hotel gebucht. Beim ersten Abendessen aber weist man Sie darauf hin, dass pro Person jetzt noch €200 fällig werden. Voller Befremden zeigen Sie der Bedienung Ihren Voucher für die „alles inklusive“ Buchung, werden aber aufgeklärt, dass bedingt durch hohe externe Auslastung der Küche zusätzliches Personal für die Verpflegung der Logiergäste eingestellt werden musste. Das verursacht zusätzlich Kosten.
Sie sind fassungslos und fragen, wieso man den Gästen dann die Option „Vollpension“ anbietet, wenn man nicht in der Lage ist, die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie gehen hungrig auf Ihr Zimmer, schalten den Fernseher ein und übergeben nach dem Urlaub die Sache Ihrem Rechtsanwalt.
Zivile Vollpension
Eine Regierung ist verpflichtet, den Bürgern, die in der Verfassung garantierten Grundrechte zu gewährleisten. Das ist die verbindliche Zusage des Staates an die Bevölkerung. Das schließt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ein, sowie Versammlungs- und Religionsfreiheit. Im Gegenzug für die diese Leistungen werden dem Bürger Steuern abverlangt. Im Jahr 2024 waren das knapp eine Billion, also eine Million Millionen. Das macht im Durchschnitt 12.000 Euro pro Kopf pro Jahr aus, oder 1000 Euro pro Monat – vom Säugling bis zum Hundertjährigen.
Dafür muss der Staat jedem Bürger seine Grundrechte garantieren. Es handelt sich um Vollpension in Sachen Grundrechte, egal ob Bund, Land oder Gemeinde ihre Verpflichtungen gegenüber dem Bürger erfüllen müssen. „Willkommen im Hotel 1984“ weiterlesen