Von Gastautorin AngelikaBarbe
Ich fand das Podcast-Gespräch (Podcast indubio 14.1.21)mit dem Richter Dr. Pieter Schleiter so aufregend, dass ich es mitgeschrieben und auch die juristischen Fachbegriffe verwendet habe. Er hat Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gegen diverse Corona-Verordnungen erhoben.
- Er beklagt den Verstoß gegen Artikel 80 GG und den Parlamentsvorbehalt (was auch vom wiss. Dienst des Bundestages gerügt wurde).Danach sind § 5 u. §5 a des IfSG (Infektionsschutzgesetz) offenkundig verfassungswidrig. Sie galten über ein halbes Jahr und wirken fort. Auch die §28-32 des IfSG verstoßen ebenfalls gegen Artikel 80 GG (Ergebnis mehrerer Gutachten) Die sogenannte Bund-Länder-Konferenz auch “Merkels Telefongruppe mit Ministerpräsidenten” ist als Entscheidungsorgan im GG nicht vorgesehen (das war bereits 1949 als Erkenntnis aus Weimar abgeschafft worden, um das Durchregieren zu verhindern)
- Im Gesetz findet sich eine Verquickung von Tatsachenebene und Fallebene. Die Fallsterblichkeit wurde im Lauf der Pandemie deutlich niedriger, als ursprünglich angenommen (April Annahme 3,4 % Fallsterblichkeit, heute geht die WHO von 0,13% aus – 1/26 dessen – die Maßnahmen wurden vor dem Hintergrund der großen Fallzahlen ergriffen). Allerdings: nach einer Zeit von 10 Monaten wird der Handlungsspielraum der Regierung geringer. Deshalb ist es verfassungsrechtlich geboten, Rechtseinschränkungen, die zu einem Notstand geführt haben, zu begründen:Es besteht der Verdacht, dass immer neue Bedrohungslagen inszeniert werden (nach dem Motto: aber es könnte sein, dass… ). „Ein Berliner Richter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Corona Verordnungen“ weiterlesen