Wow! Das hätte ich nicht erwartet! Innerhalb einer Stunde nach meiner Anfrage ist sie vom Fraktionsvorsitzenden der Thüringer Linken Steffen Dittes beantwortet worden. Das ist man von den Politikern heutzutage gar nicht mehr gewohnt und verdient Anerkennung.
Ich hatte bei Dittes angefragt, auf welches Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs von 2011 er sich bezieht, das belegen soll, dass in einer Demokratie der Landtag der Regierung keine Weisungen zu erteilen habe.
Nun habe ich es auf dem Laptop.
Es handelt sich um ein Urteil im Organstreitverfahren
der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag,
vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Bodo Ramelow gegen die Thüringer Landesregierung wegen der Rüge einer Verletzung von Rechten des Landtags aus Art. 48 Abs. 1 und 2 der Thüringer Verfassung.
Interessant für mich ist, dass die Linke, als sie in der Opposition war, die Meinung vertreten hat, die auch ich in meinem Artikel geäußert habe, dass die Parlamente eine Kontrollfunktion über das Regierungshandeln haben. Das wäre eine Interessante und wichtige Grundsatzdebatte gewesen, die aber nicht stattfand, weil der damalige Landtag der Klage der Linken nicht beigetreten ist.
Ich bin keine Verfassungsrechtlerin und juristische Texte sind generell schwer verständlich. Aber einen Satz, dass in einer Demokratie der Landtag der Regierung keine Weisung zu geben habe, konnte ich im Text nicht finden. Die Klage der Linken ist zurückgewiesen worden, weil sie nicht hinreichend begründet hat, warum im speziellen Fall, es ging um die Versalzung der Weser und die Aufforderung an Kali und Salz, ausreichende Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, der Landtag der Regierung Weisungen zu erteilen habe.
Es soll sich jeder seine eigene Meinung bilden, was davon zu halten ist, dass die Linke ihre damalige Haltung über Bord wirft und sich jetzt auf ein Urteil bezieht, das ihre Niederlage besiegelt hat.
Im Falle des Gender-Antrags der CDU, den die Thüringer Regierung ignorieren will, zeigt der Vorgang vor allem die Notwendigkeit einer breiten Debatte.
Im Antrag ging es nicht um einen Vertrag, den die Regierung mit einem Unternehmen schließen muss, sondern im Grunde um die Frage der im Grundgesetz verankerten Neutralität des Staates.
Diese Neutralität ist immer wieder Gegenstand von kontroversen Diskussionen. Sie wurden in den vergangenen Jahren vor allem in Hinsicht auf die Bekenntnisfreiheit geführt und hatte das Zeigen religiöser Symbole, wie Kreuz oder Kopftuch im öffentlichen Raum zum Gegenstand. „Verletzt Gendern vom amtlichen Dokumenten die Neutralitätspflicht des Staates?“ weiterlesen