Von Gastautor Bernd Weikl
In der bayerischen Verfassung in Artikel 131,1-3 wird gefordert: „Bildung soll […] auch Herz und Charakter erreichen und die Ehrfurcht vor der Würde des Menschen […]” Im Freistaat Sachsen wird es in Absatz 2.3 inhaltlich ebenso formuliert: „[…] Die musische, kulturelle Bildung ist ganzheitlich und hat daher erheblichen Einfluss auf das soziale Verhalten, auf die soziale Kompetenz, auf die Entwicklung demokratischer Haltungen und Strukturen.“
Zur Bildung von Herz und Charakter
Darüber äußert sich bereits Friedrich Schiller in seinen Schriften zur >Ästhetischen Erziehung des Menschengeschlechts<. Er schreibt 1802: „Die Schaubühne ist mehr als jede andere öffentliche Anstalt des Staates eine Schule der praktischen Weisheit, ein Wegweiser durch das bürgerliche Leben, ein Schlüssel zu den geheimsten Zugängen der menschlichen Seele.” Und in >Die Braut von Messina oder Die feindlichen Brüder, über den Gebrauch des Chores< hat sich Schiller erneut dazu geäußert: „[…] Alle Kunst ist der Freude gewidmet, und es gibt keine höhere und keine ernsthaftere Aufgabe, als die Menschen zu beglücken. Die rechte Kunst ist nur diese, welche den höchsten Genuss verschafft.“ Man bedenke: So modern äußerte sich Schiller schon damals und wird heute durch wissenschaftliche Ergebnisse bestätigt. „Der staatliche Auftrag an die hoch subventionierten Theater“ weiterlesen


