Am 9. Februar sagte Gesundheitsminster Lauterbach in der Sendung von Markus Lanz:
“Was Schwachsinn gewesen ist, wenn ich so frei sprechen darf, sind diese Regeln draußen” Er bezog sich zum Beispiel auf das zeitweise Verbot, ohne Maske joggen zu gehen. “Das ist natürlich klar, das sind Exzesse gewesen”. Die Länder hätten massiv überreizt. Nachdem das nun von höchsterc Stelle eingestanden wurde, gibt es aber immer noch Menschen, die bis heute gemaßregelt werden, sogar im Gefängnis sitzen, weil sie sich diesem Schwachsinn widersetzt ha
ben.
Von Gastautorin Angelika Barbe
Nach einem Vortrag wendet sich eine Dame an mich und berichtet mir von einem empörenden Ereignis. Sie müsse sich in ein paar Tagen in der JVA für Frauen melden und eine Ersatzstrafhaft antreten. Ich lasse mir ihre Tel. Nr geben und ein paar Tage später das Vorgefallene in allen Einzelheiten telefonisch schildern, weil es mir zu absurd erscheint.
Der Vorfall
Den 26. Oktober 2020 in der Schloßstraße – eine beliebte Einkaufsmeile in Berlin-Steglitz hatte sich Sabine W. anders vorgestellt. Sie fiel zwei Mitarbeitern des Ordnungsamts auf, als sie ohne einen „Mund-Nasen-Schutz“ auf der Straße unterwegs war, um einzukaufen.
Zwei Tage zuvor war die achte Änderung zur SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Berlin in Kraft getreten. Seitdem galt eine Maskenpflicht auf Märkten, in Warteschlangen und in zehn Berliner Einkaufsstraßen. So auch in der Schloßstraße, in die S.W. nichtsahnend zu Fuß einbog.
Wer hätte zu dieser Zeit für möglich gehalten, auf offener Straße eine Atemschutzmaske tragen zu müssen – nicht überall, sondern in ausgewählten Arealen, die sich kein Mensch merken konnte und deshalb nach wie vor als behördlicher Willkürakt der ro-rot-grünen Berliner Regierung zu werten ist?
Seit vier Wochen besuche ich nun wöchentlich Sabine Wohlgemuth in der JVA für Frauen, die dort eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Obwohl sie dafür bereits ein Bußgeld von rund 300 € unter Vorbehalt entrichtete, bekam sie später zusätzlich einen Strafbefehl von 2700 €, der ihr nie ausgehändigt wurde und von dem sie erst erfuhr, als eine Mahnung eintraf.
Der Widerspruch erfolgte nicht in vorgegebener Frist, eine Anhörung fand bis heute nicht statt, ein Zeuge wurde nie gehört. Diesen mit dem InfSG notdürftig getarnten Willkürakt will Frau Wohlgemuth nicht akzeptieren und sitzt lieber die verhängte 3 monatige Freiheitsstrafe ab, als willkürliche Corona-Zwangsmaßnahmen hinzunehmen. „Knast für Verstoß gegen “schwachsinnige” Maskenpflicht im Freien – der Fall Sabine W.“ weiterlesen