Von Hermann Krämer
Am 23./24. April 2024 fand in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Mündliche Verhandlung zu den Klagen der Bayerischen Staatsregierung, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und weiterer Beschwerdeführer*Innen wie den Linken oder über 4000 Einzelklägern zum derzeit geltenden Wahlrecht der Ampelregierung statt. Die Entscheidung des Gerichts wird zeitnah erwartet und möglicherweise endlich den vom früheren Bundespräsidenten Roman Herzog 1997 geforderten „Ruck durch Deutschland“ herbeiführen.
Ich durfte der Verhandlung beiwohnen und war beeindruckt über den würdevollen demokratischen Ablauf. Das BVerfG ist Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit und freiheitlich-demokratischer Grundhaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Es setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. Der Präsident ist derzeit Vorsitzender des Ersten Senats, die Vizepräsidentin ist Vorsitzende des Zweiten Senats. In beiden Senaten gibt es mehrere Kammern mit drei Mit-gliedern. Die 16 Richterinnen und Richter werden jeweils durch vier Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Diese bringen regelmäßig eine mehrjährige Berufserfahrung an Fachgerichten, Behörden, in Rechtsanwaltskanzleien oder der Rechtswissenschaft mit (vgl. Organisation BVerfG). Im Jahr 2022 gingen 4.934 Verfahren beim BVerfG ein. Jedes Mitglied wirkt an über 1000 Verfahren pro Jahr mit. „Bundesverfassungsgericht stärken“ weiterlesen