Von Gastautor Boris Blaha
Wenn eine protestanto-stalinistisch geprägte Bundeskanzlerin einen demokratischen Wahlakt als unverzeihlich qualifiziert, so erhält nicht nur das allgemeine und gleiche Wahlrecht eine neue Qualität. Bestimmte Abgeordnete sind nun nicht mehr gleich. Sie tragen das Kainsmal deutlich sichtbar auf der Stirn. Mit unverzeihlich wird zudem eine Schuld eingeführt, die im Strafgesetzbuch aus gutem Grund nicht vorgesehen ist – die Kontaktschuld. Die Unverzeihlichen dürften eigentlich weder wählen, noch sich überhaupt in einem öffentlichen Raum aufhalten, denn jeder Kontakt mit einem solchen, jede zufällige Begegnung auf der Straße, im Fahrstuhl, in einem Cafe enthält schon die Gefahr einer Ansteckung, die nie wieder gutzumachen wäre.
Jude und Klassenfeind in einem, werden die Unverzeihlichen zur Verkörperung alles Negativen. Die erfolgreiche Auslagerung entlastet die Auslagernden vom Anspruch eigener Konfliktbewältigung und verhilft ihnen zu einer fragilen Scheinidentität. Damit sie nicht wieder zerbricht, muss das Feindbild permanent gemacht werden. Müsste man jetzt die Unverzeihlichen nicht in Lagern konzentrieren? Die auf dem intellektuellen Tiefpunkt angekommene SPD entblödete sich nicht, Gesetze wieder rückgängig machen zu wollen, die mit unverzeihlichen Stimmen verabschiedet worden waren. Kurzfristigen Ruhm erlangte auch die Vorsitzende einer Landtagsfraktion mit der bemerkenswerten Einsicht, Faschisten würde man zweifelsfrei daran erkennen, dass sie höflich sind. Selten wurde anschaulicher demonstriert, wie sich Geschichte als Farce wiederholt.
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