BKA legt Zahlen zu den von Zuwanderern begangenen Verbrechen vor

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Von Thomas W. Wyrwoll auf PAZ

Laut einem „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017“ des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden allein im Erfassungsjahr 2017 und unter Berücksichtigung allein der aufgeklärten Fälle – also nur einem geringen Ausschnitt aller tatsächlich verübten Straftaten – fast 40000 Deutsche Opfer krimineller Handlungen durch Immigranten. Dies sind rechnerisch deutlich über 100 Geschädigte pro Tag. 

Bei 5258 der aufgeklärten Delikte durch Asylbewerber handelt es sich um Vergewaltigungs- und in 447 Fällen um Tötungstatbestände. Gerade bei ersteren dürfte es sich nur um einen verschwindenden Anteil der tatsächlich verübten Straftaten handeln, da nur ein geringer Teil dieser Delikte zur Anzeige gebracht wird, die Polizei diese in vielen Fällen nicht mehr ordnungsgemäß aufnimmt und die Aufklärungsquote ausgesprochen unzureichend ist.

Auch bei den Morden kommt es allem Anschein nach zu einer staatlich gewollten Verschleierung, etwa wenn Funde weiblicher Leichen in unmittelbarer Nähe sonst abgelegener Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber bei schauerlicher bis fehlender Beweiserhebung als „ungeklärte Todesfälle“ aus der Tötungsstatistik herausgehalten werden.

Kriminalitätshäufungen im Umfeld von derartigen oder ähnlichen neuralgischen Orten werden von der Polizei auch sonst nicht gesondert erfasst. In einem Punkt wird die Statistik ehrlicher: Asylanten, deren Antrag bewilligt wurde, werden seit 2017 erstmals als ausländische Straftäter miterfasst – zuvor fielen sie als Personen mit einem „sonstigen erlaubten Aufenthalt“ schlicht aus der Statistik heraus. Nur das grün regierte Baden-Württemberg griff auch im Jahr 2017 weiterhin zu diesem Trick. Die Toten und Verletzten des Breitscheidplatzes in Berlin tauchen hingegen aufgrund der formalen Vorgaben trotz einer angeblich klaren Täterschaft auch weiterhin in keiner entsprechenden Zahlensammlung auf.

Die Zahl der deutschen Opfer ist deutlich mehr als sechsmal so hoch wie die Gesamtzahl an Ausländern, die in dieser Zeit Straftaten durch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit erlitten hatten. Nur 15 Prozent sämtlicher Straftaten gegen Asylbewerber gingen von Deutschen aus, wobei dies im Jahr zuvor sogar nur zehn Prozent waren.

Insgesamt gab es 312 Delikte gegen Asylunterkünfte, von denen aber nur 46 eine Gewaltkomponente enthielten – bei den meisten handelte es sich um sogenannte Volksverhetzung. Sexualstraftaten unter Beteiligung von Personen mit deutschem Pass gegen Asylbewerber gab es ganze 74. Kein einziger Asylbewerber beziehungsweise „Flüchtling“ wurde durch Deutsche getötet.

Allein für das Erfassungsjahr 2017 wurden unter den Zuwanderern ohne die Berücksichtigung ausländerrechtlicher Verstöße 167268 Tatverdächtige registriert, das heißt, deutlich mehr als ein Zehntel aller frisch Immigrierten wurde durch einen abgeschlossenen Kriminalfall aktenkundig. Unter ihnen befanden sich zu knapp 90 Prozent männliche Personen und zu zwei Dritteln unter 30-Jährige. Bei einem Drittel von ihnen handelte es sich um Mehrfachtäter, wobei diese Gruppe für mehr als zwei Drittel aller Straftaten verantwortlich zeichnete. Im Vergleich zu ihrer Gesamtzahl stark überrepräsentiert waren Maghrebiner, darunter Marokkaner um das Vierfache, Algerier um das gut Dreifache und die deutlich weniger große und für ihr Herkunftsland nicht sehr repräsentative Gruppe der Tunesier sogar um fast das Siebenfache.

Auffällig überrepräsentiert waren zudem Kaukasier, darunter Georgier um etwa das Dreifache, sowie Schwarzafrikaner, Guineer beispielsweise ebenfalls um das Dreifache, aber auch zigeunerdominierte Gruppen vom Balkan sowie Türken.

Auffallend ist die Häufung von oft besonders gewalttätig verübten Sexualstraftaten durch Afghanen, Pakistaner, Syrer und Iraker sowie Somalis, Eritreer und Schwarzafrikaner, während hier die zigeunerischen Gruppen unterrepräsentiert sind. Während insgesamt 41 Prozent der Opfer von Immigranten Deutsche waren, liegt dieser Anteil bei den Vergewaltigungsstraftaten bei 72 Prozent. Dies hat demnach offenbar weniger mit der Verfügbarkeit solcher Personen für die Täter zu tun als mit der Erwartung, von den Familien der Opfer weniger durch körperliche Gewalt zur Rechenschaft gezogen zu werden als bei Übergriffen auf Ausländer – ein immer wieder augenfälliger und vielfach bestätigter Tatbestand, der die fundamentalen Unterschiede von Deutschen und Immigranten im Umgang mit Gewalt und Rechtssystem deutlich herausstellt.



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