Was verdienen unsere Bundestagsabgeordneten?

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Die Parlamente, der Bundestag allen voran, haben sich immer mehr zu Selbstbedienungsläden entwickelt. Die Abgeordneten können über ihre Einkünfte selbst bestimmen – das tun sie ohne jede Zurückhaltung. Als ich 1990 in den Bundestag gewählt wurde, betrugen die Diäten etwa 10 000 DM (5000 €) und die Steuerfreipauschale um die 3000 DM (1500 €). Für Mitarbeiter gab es etwas über 10 000 DM. Das war absolut ausreichend, um nicht zu sagen, mehr als genug. Wer will, kann sich ausrechnen, wie die Bezüge der Abgeordneten innerhalb von 30 Jahren gestiegen sind. Mit der allgemeinen Einkommensentwicklung hat das nichts zu tun. 

von Gerhard Schmid

In politischen Diskussionen tauchte öfter die Frage auf, was verdienen eigentlich die Bundestagsabgeordneten, was kosten sie eigentlich den Steuerzahler. So genau wußte ich es auch nicht. Ganz wenig hörte man in der Presse von der jüngsten Diätenerhöhung zum 1.1.2019. Jetzt habe ich in Zeitungen (die “Junge Freiheit” berichtete als eine der wenigen darüber) und im Internet recherchiert. Hier das Ergebnis:

Seit einigen Jahren läuft es automatisiert ab: Je nachdem wie die Reallöhne im Durchschnitt steigen, erhöhen sich die Bezüge der 709 Volksvertreter – ohne Parlamentsbeschluss wie in früheren Jahren. Aber das führe ja zu Berichterstattung in den Medien und zu kritischen Diskussionen in der Wahlbevölkerung.

1. In diesem Jahr steigen die Abgeordnetenbezüge um über 300 Euro auf 10.073 Euro monatlich.

2. Hinzu kommt eine Kostenpauschale in Höhe von monatlich 4.418,09 Euro. Diese Pauschale ist steuerfrei, was ihren realen Wert fast verdoppelt. Damit kann der Abgeordnete z.B. ein Büro in seinem Wahlkreis einrichten, muss aber nicht.
Dieselben Abgeordneten haben aber die Pauschalen für Werbungskosten und andere Pauschalen für Arbeitnehmer seit vielen Jahren nicht erhöht.

3. Bürokosten in Berlin fallen übrigens gar nicht an. Das Berliner Büro ist kostenlos – wie hoch dürfte der Geldwert dieser Leistung wohl sein?

4. Für die Beschäftigung von Mitarbeitern gibt es eine Monatspauschale von 21.536 Euro.

5. Für Büromaterial stehen monatlich 1.000 Euro steuerfrei zur Verfügung. Es müssen allerdings Belege eingereicht werden.

6. Für Reisen mit der Deutschen Bundesbahn bekommen die Abgeordneten eine Jahreskarte 1. Klasse zur Verfügung gestellt – Geldwert 7435 €. Darf jedoch nur in Betrieben der DB genutzt werden.
Finanzämter machen bei Arbeitnehmern im Einkommensteuerbescheid bei beruflicher Nutzung wegen möglicher Privatnutzung regelmäßig ganz großes Theater, bei Abgeordneten passiert nichts.

7. Die Kosten für Inlandsflüge trägt der Bundestag – wie hoch dürfte der Geldwert dieser Leistung wohl sein? Dienstreisen ins Ausland müssen jedoch vorab genehmigt werden.

8. Zum Flughafen, zum Bahnhof und für Ziele in Berlin wird mit dem kostenlosen Limousinendienst kutschiert – wie hoch dürfte der Geldwert dieser Leistung wohl sein?

Der doppelte Kniff für die Steuerfreiheit aller Leistungen geht so: Abgeordnete sind immer im Dienst, und da jeder von ihnen das ganze Volk vertritt, dürfen sie auch im ganzen Bundesgebiet unterwegs sein.

9. Verliert so ein Abgeordneter das Vertrauen der Partei und wird nicht mehr aufgestellt, erhält er ein Übergangsgeld. Die Diäten laufen nach der Abwahl (gestaffelt nach Zeit im Parlament) eine Weile weiter.

10. Kostenlos ist übrigens auch die Altersversorgung. Kein Abgeordneter hat für diese Bundestagsbetriebsrente je einen Cent eingezahlt und ihm werden auch keine doppelten Krankenkassenbeiträge abgezogen wie mehreren Millionen Betriebsrentnern. Jedes Jahr im Bundestag bringt ab dem 67. Lebensjahr einen Anspruch von 251,83 Euro im Monat. Daher will man natürlich so lange wie möglich ein Abgeordnetenmandat wahrnehmen.

11. Abgeordnete dürfen im Rahmen von Nebentätigkeiten zusätzlich Geld verdienen. Ab einem Extra-Einkommen von monatlich 1.000 Euro oder jährlich 10.000 Euro sind diese Einkünfte meldepflichtig. In der letzten Legislaturperiode von 2013 bis 2017 hatten die betroffenen 178 der damals 655 Abgeordneten Zusatzeinnahmen zwischen 26,5 und 48,7 Millionen Euro (lt. Angaben von abgeordnetenwatch.de). Genauer kann die Summe nicht beziffert werden, da die Abgeordneten nicht den exakt verdienten Betrag angeben müssen, sondern lediglich, in welcher von zehn Einkommensstufen dieser lag.

12. Nicht bezifferbar ist der Geldwert durch die Verköstigung und die Getränke bei den vielen Sitzungen, Banketten und Empfängen im Bundestag, in den Landesvertretungen und bei den vielen Lobbyisten-Veranstaltungen.

Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

So wird natürlich klar, warum die Abgeordneten der Bundestagsparteien 2017 gegen neue Parteien wie die AfD im Bundestag waren. Das hat nicht unbedingt mit politischen Überzeugungen zu tun, sondern mit dem Verlust von Mandaten verlieren die betroffenen Parteimitglieder auch ein großes Einkommen und viele Privilegien. Im Europaparlament soll es noch viel schlimmer sein.

Darum soll der Bundestag auch nicht verkleinert werden:
Nach dem Volkskongress in China ist er mit 709 Mitgliedern das größte Parlament auf der Welt, ein Selbstbedienungsladen auf Kosten der Steuerzahler. Kaum einer in den Parteien will sein Bundestagsmandat verlieren. Je höher das Einkommen, desto angepasster sind Abgeordnete, die wiedergewählt werden wollen. Sie gehören einer eigenen Parallelgesellschaft in Berlin an. Mein Mitleid für den zeitlichen Aufwand ihrer Tätigkeit hält sich in Grenzen. Das hat mit Sozialneid nichts zu tun, um bestimmten Kritikern bereits jetzt zu widersprechen.

Wikipedia schreibt zur Geschichte der Abgeordnetenentschädigung z.B.:
“Mit dem Aufkommen moderner Parlamente im 18. und 19. Jahrhundert war zunächst noch keine Diätenregelung vorgesehen. Um auch vermögenslosen Kandidaten die parlamentarische Arbeit zu ermöglichen, wurden Diäten zunehmend gefordert. […] In der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 bestimmte anfangs Art. 32 ein Diätenverbot für die Mitglieder des Reichstags. Ab Januar 1874 erhielten die Abgeordneten lediglich eine Freifahrkarte für die Bahn zur Anreise. Hierdurch sollte der Professionalisierung entgegengewirkt werden (“Berufsparlamentarier”) und die Unabhängigkeit der Parlamentarier gestärkt werden. Die Abgeordneten mussten daher über Vermögen verfügen, um mittels der Privateinkünfte ihr Mandat überhaupt finanzieren zu können. Arbeitern und kleinen Angestellten (naturgemäß die Klientel der Arbeiterpartei SPD) waren daher per se in ihrem Mandat benachteiligt, so sie denn überhaupt zur Parlamentswahl antreten konnten. Die frühere Deutsche Fortschrittspartei hatte daher einen Diätenfonds gebildet, aus welchem einzelne Abgeordnete solche Entschädigungen erhielten. Erst nach vielen Anläufen und vor allem auf Drängen der SPD, wurde 1906 durch ein verfassungsänderndes Reichsgesetz das Diätenverbot aufgehoben. […]
In der Weimarer Republik erhielt das Recht auf Abgeordnetenentschädigung erstmals Verfassungsrang (Art. 40). Die Abgeordneten erhielten das ganze Jahr hindurch 25 % des Grundgehaltes eines Ministers sowie zusätzlich einem Dreißigstel der Monatspauschale pro Tag, wenn sie außerhalb von Sitzungsperioden in Berlin sein mussten. Im Jahr 1949 wurde die Abgeordnetenentschädigung in Art 48 Abs. 3 GG festgeschrieben. Die Entschädigung im Jahr 1949 betrug 600 DM. Hinzu kam ein Tagegeld von 450 DM sowie eine pauschalisierte Auslagenerstattung von 300 DM und 600 DM Reisekostenersatz. Eine Alter- und Hinterbliebenenversorgung wurde erst 1958 eingeführt.”
 



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