Arbeitsmarktdiskriminierung von Muslimen in Deutschland – einmalig in der EU!

Veröffentlicht am

Von Gastautor Rainer Wolski

Regelmäßig bringen die Medien Berichte über Studien zur Arbeitsmarktdiskriminierung von Muslimen. Produziert werden diese Studien von Sozialwissenschaftlern. Die Aussage ist immer, dass in Deutschland Muslime es schwer haben einen Job zu finden und bei der Jobsuche diskriminiert werden. Mal ist es der islamische Schleier, mal ist es das Gebet am Arbeitsplatz was die Unternehmen abschreckt. Dem deutschen Michel wird permanent Schuld eingeimpft. Jetzt war wieder einmal ein Studie fällig.

Am 12.08.2018 rezensierte Gerald Wagner in der FAZ die Studie von R. Koopmans, S. Veit, R. Yemane vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung: „Ethnische Hierarchien in der Bewerberwahl: Ein Feldexperiment zu den Ursachen von Arbeitsmarktdiskriminierung“.

Bereits im Titel der Studie wird von Diskriminierung gesprochen. Das zwingt die Autoren, nun die Diskriminierung zu belegen und sie bemühen sich nach bestem Wissen – aber leider nicht nach bestem Gewissen. Ihr Fazit: Die Arbeitsmarktdiskriminierung in Deutschland ist klar religiös bestimmt.

Der FAZ scheint diese Aussage aber suspekt zu sein und fragt, ob es eine ökonomische Legitimation gibt. „Jemand lehnt also die Beschäftigung von Muslimen ab, weil er davon die Zunahme kultureller Spannungen in seiner Belegschaft befürchtet, die dann tatsächlich in reale Produktivitätsnachteile für das Unternehmen münden könnten? Das wäre keine moralische oder gesellschaftspolitische Legitimation oder gar Entschuldigung von Diskriminierung, wohl aber eine betriebswirtschaftliche …“

Um diese Fragen zu beantworten, benötigt man keine weitere Studie – wie sich der Autor wünscht – sondern nur einen Blick in Google, Stichwort „Gebetspausen am Arbeitsplatz“ oder „EuGH-Urteil C157/15“.

Schnell stellt man fest, dass die Autoren der Studie keine Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine „religiöse Diskriminierung“ vorgenommen haben. Sie unterstellen den Deutschen religiöse Diskriminierung und „beweisen“ es dann mit einer Studie, die ohne Beachtung der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung durchgeführt wurde, geschweige unter Beachtung aktueller EuGH-Rechtsprechung, die am privatwirtschaftlichen Arbeitsplatz die mittelbare Diskriminierung der islamischen Religion zugunsten unternehmerischer Freiheit erlaubt. Sie lesen richtig: ERLAUBT. Es ist also geltendes Recht auch in Deutschland. Damit ist die Studie weitestgehend wertlos und beleidigt die deutschen Unternehmen.

Kommen wir zur ökonomischen Legitimation, die in der Studie – laut FAZ – keine Rolle spielt:

Nach dem Bekenntnis der Großen Koalition von 2006: „Der Islam gehört zu Deutschland“ und der zeitgleich im neuen AGG gewährten Rechte für die Ausübung der Religion am Arbeitsplatz, den nachfolgenden richterlichen Entscheidungen zum Tragen islamischer Kleidung am Arbeitsplatz, der gerichtlichen Genehmigung einer Verweigerung, Alkohol zu transportieren (aus Glaubensgründen) und der Entscheidung, dass die Minderleistung im Ramadan (durch das Fasten) vom Arbeitgeber zu bezahlen ist, so wie das Gebet am Arbeitsplatz, hat Deutschland eine – in der EU einmalige – Privilegierung religiöser Muslime am Arbeitsplatz. Wie gesagt: EINMALIG in der EU, nur zu vergleichen mit den Ländern der Islamischen Liga – und dort im vorderen Feld der religiösen islamischen Staaten liegend.

Die 3,7 Millionen deutschen Unternehmer sind also im Vergleich zu ihren 19 Millionen Wettbewerbern in der EU durch die einheimische Politik diskriminiert worden – zu Gunsten der Religionsausübung der Muslime am privatwirtschaftlichen Arbeitsplatz auf Kosten der Unternehmer.

Schauen wir nach Österreich. Das Land hat – im Gegensatz zu Deutschland – den Islam schon 1912 als Religion staatlich anerkannt. Im Gegensatz zu Deutschland, wo Gerichte im Einzelfall über das Gebet etc. am Arbeitsplatz entscheiden, verantworten das in Wien die Politiker und der Islamrat.
Das bedeutet konkret für den österreichischen Unternehmer:
Der Islamrat hat festgelegt, dass die Pflichtgebete, die in die Arbeitszeit fallen, nach Feierabend nachgeholt werden. Also kein bezahltes Gebet während der Arbeitszeit. In Deutschland hat das LAG Hamm entschieden (in Anerkennung einer nicht hinterfragten Entscheidung eines Imams aus der Türkei), dass ein Muslim zur festgesetzten Zeit beten muss, also 2-3 mal täglich während der Arbeitszeit. Macht mindestens 12 bezahlte Tage pro Jahr auf Kosten des Unternehmens.

Zum Fasten empfiehlt der Islamrat, den Urlaub zu nehmen. In Deutschland lassen sich viele Muslime krankschreiben, obwohl nach Gesetz nur nicht-selbstverschuldete Krankheit zu bezahlen ist.
Macht bis zu 6 Wochen im Jahr auf Kosten des Unternehmens.

Vollverschleierung ist in Österreich verboten und nach dem richtungsweisenden Urteil des EuGH C 157/15 vom März 2017 kann der Unternehmer islamische Zeichen und Riten (Kopftuch, Beten, Fasten) am Arbeitsplatz verbieten. Auch deutsche Unternehmen könnten das Urteil anwenden, sie kennen es nur nicht, da es von Medien, IHK, HWK und Wirtschaftsverbänden nicht publiziert wird und auch die deutschen und internationalen Unternehmensberater sehr schweigsam sind …

So festigten deutsche Unternehmer durch „learning by doing“ ihre Meinung zu den Kosten, die ein Muslim während der bezahlten Arbeitszeit verursachen kann (bis zu 40 bezahlte Arbeitstage pro Jahr ohne Leistung) und dann kam natürlich ein Ergebnis heraus, wie in der Studie beschrieben.
Man stellt eben keine Muslime ein, da sie teurer sind als Nicht-Muslime.

Auch will man keine Bewerberin aus islamischen Ländern, die zum Bewerbungsgespräch ohne Kopftuch kommt und nach der Probezeit in Vollverschleierung – die man dann zu akzeptieren hat, wenn man keinen kostspieligen Prozess und eine Abfindung zahlen möchte.

Es ist dieser einzigartigen, pro-religiösen Gesetzgebung und Rechtsprechung geschuldet und nicht irgendwelcher religiöser Diskriminierung durch „rassistische Deutsche“. Das ist das Resultat von Entscheidungen aus 2006, weil man die Vorgaben der EU bei der Gesetzgebung zum AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) bewusst extensiver fasste, um in Vorbereitung der Islamkonferenz ein Zeichen zu setzen und Muslime am Arbeitsplatz speziell zu fördern – um sie in Arbeit zu bringen.

Zur Erinnerung: 2005 war mit der Neugestaltung der bis dato regional verfassten Sozialhilfe bei der nun erfolgten Zentralisierung in der Arbeitsagentur (Jobcenter, Grundsicherung) sichtbar geworden, dass sehr viele türkische und arabische Muslime von Sozialhilfe lebten und für den Staat nicht erreichbar waren. Weder in der Moschee, die er nicht kontrollierte, noch an einem Arbeitsplatz. Andererseits gab es 2005 in London und Madrid islamisch motivierte Attentate mit über 200 Toten und das Innenministerium (unter W. Schäuble) stand 2006 unter sicherheitspolitischem Druck, eine Islamkonferenz vorzubereiten um eine staatliche Brücke zu den Islamverbänden zu schlagen. Da wollte man zu den Imamen nicht mit leeren Händen kommen und produzierte ein islamfreundliches AGG.

Mit einem symbolträchtigen Akt wurde die Islamkonferenz begonnen, nachdem 40 Tage seit dem Inkrafttreten des AGG verflossen waren. Die Zahl 40 steht im Alten Testament, auf das sich sowohl Christen als auch Muslime beziehen, für Tod und Neubeginn. Der Christ Wolfgang Schäuble verkündete auf der Islamkonferenz mit den Worten „Der Islam gehört zu Deutschland“ und „Muslime in Deutschland – deutsche Muslime“ damit den Tod der unternehmerischen Freiheit zu Gunsten der islamischen Religionsausübung am Arbeitsplatz. Ein erster Schritt zur Islamisierung Deutschlands durch Unterwerfung unter den Islam.

Diese Unterwerfung führt nun zu einer landesweit zunehmenden Verweigerung der Anstellung von religiösen Muslimen in der Privatwirtschaft. Denn die Unternehmer haben auch gelernt, dass man das Thema nicht öffentlich ansprechen kann, ohne den Zorn rotgrüner Gutmenschen in Medien, Parteien, Kirchen, Kammern und NGO (die die Hintergründe und Kosten nicht erkennen wollen) auf sich zu ziehen. Übrigens alles Menschen, die überwiegend staatlich alimentiert werden.

Meine Empfehlung an die Wissenschaftler: Wiederholen Sie doch die Studie in den anderen EU-Ländern: Das Ergebnis kann schon jetzt verkündet werden: Es stimmt: Deutsche Unternehmer sind in der EU die Einzigen, die Muslime bei der Arbeitsplatzwahl diskriminieren. Schrecklich! Deutsche Massenmedien, Grüne, SPD, und Linke werden aufschreien und wochenlang dieses Thema abarbeiten.

Nur darüber wird weiter eisern geschwiegen: In den anderen EU-Ländern verursachen Muslime am Arbeitsplatz keine zusätzlichen Kosten, denn die anderen Staaten zwingen ihre Unternehmer nicht, der islamischen Religion am Arbeitsplatz teure Sonderrechte einzuräumen. Somit haben die Unternehmen keine Probleme Muslime einzustellen und deshalb gibt es in diesen Ländern keine „Arbeitsmarktdiskriminierung aus religiösen Gründen“. Und falls doch ein Muslim betet während der Arbeitszeit oder im Ramadan seine Norm nicht erfüllt – dann schmeißt man ihn raus. Ohne weiteren Ärger vor Gericht. Das weiß in diesen Ländern mittlerweile auch jeder Muslim.

Diese neue Studie wäre eine passende Ergänzung zu #metwo und die Autoren wären in deutschen Talkshows sicher sehr nachgefragt.
Ein Professor als Senkrechtstarter im Show-Business! Ruud Koopmans als neuer Rudi Carell!



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