Drei Jahre Informationssperre zu den Kosten der islamischen Religionsausübung am Arbeitsplatz

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Von Gastautor Rainer Wolski

Jeden Tag liest und hört der deutsche Michel in Qualitätsmedien und Staatsfunk wie wichtig die Integration der Migranten/Flüchtlinge/Schutzsuchenden ist. Seit September 2015 gab es unzählige – aus Steuern finanzierte – Aktionen um diesen Personenkreis in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Nachdem hochrangige Konzernvertreter am Anfang noch Arbeits- und Ausbildungsplätze versprachen, sind sie jetzt auffällig still geworden. Dafür wurden die Medien immer lauter. Jetzt ist angeblicher „Rassismus der Deutschen“ das alles beherrschende Thema.

Ein oberflächlicher Blick in die Statistik der Arbeitsagentur vermittelt den Eindruck, dass die sv- pflichtige Beschäftigung der Erwerbsfähigen aus den islamischen Asylherkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Irak, Iran, Syrien, Nigeria, Somalia und Eritrea voranschreitet. Verschwiegen wird allerdings, dass zunehmend mehr Personen aus diesen Ländern Teilzeit- Jobs haben (über 450,00 € monatlich) und damit als sv-pflichtig Beschäftigte in der Statistik geführt werden. Sie stocken dann mit Mitteln des Jobcenters (unseren Steuern) auf – und die Statistik stimmt.
Motto: Es geht voran mit der Integration!

In den Regionalmedien wird zunehmend mehr über die Probleme im Umgang mit religiösen Muslimen berichtet. Hier geborene Kinder türkischer oder arabischer Muslime stören in der Klasse wenn im Biologie-Unterricht über die Abstammung des Menschen gesprochen wird (Allah hat bekanntlich den Menschen erschaffen), Homosexuelle werden beleidigt und geschlagen, der muslimische Judenhass wird zu einem immer größeren Problem und während des Ramadan fordern islamische Verbände, dass die Kinder keine Prüfungen ablegen sollen. Junge Frauen werden sexuell belästigt, das Messer sitzt locker und die Ehre ist heilig. Stellen die nicht-muslimischen Bevölkerungsteile (ca. 93 %) das Verhalten einiger Muslime in Frage, schallt in den Medien der Rassismus-Vorwurf laut herüber.

Da denkt sich Otto-Normalverbraucher, dass Ratgeber und wissenschaftliche Beiträge zuhauf angeboten werden, um die ungläubigen Einheimischen auf die Akzeptanz fundamentaler islamischer Werte zu trainieren und die religiösen Muslime auf ihre vielen Rechte und wenigen Pflichten als Arbeitnehmer aufmerksam zu machen.

Weit gefehlt: Suchen Sie bei Amazon unter Büchern mit den Schlagworten „Muslime am Arbeitsplatz“ oder „Islam am Arbeitsplatz“ finden Sie – außer meinen beiden Ratgebern „Gebetspausen am Arbeitsplatz“ und „Das Kopftuchurteil des EuGH und seine Auswirkungen auf die Integration von 6 Mio. Muslimen in Deutschland“ nur noch das Buch „Recht und Religion. Ein Leitfaden am Arbeitsplatz“ – erschienen 2009, also vor der muslimischen Invasion. (Der Begriff „muslimische Invasion“ wurde vom ungarischen Präsidenten Victor Orban geprägt.)

Geben Sie allerdings den Suchbegriff „Gender am Arbeitsplatz“ ein, so finden sich 21 Buchtitel, beim Suchwort „Diversity Management“ sind es sogar 876 Bücher!
Dieses Werk erschien schon 2014 und den Erfolg konnte man vor wenigen Wochen bei der WM sehen: Der Titel: „Champions League für Manager – Erfolg durch Vielfalt: Starke Teams durch Diversity-Management. Ein Trainerleitfaden“

Offenbar hatte die kroatische Mannschaft (nur der Torwart hatte einen serbischen Vater und eine kroatische Mutter, alle anderen sind ethnisch reine Kroaten) das Buch nicht gelesen und wurde (deshalb?) Vizeweltmeister. Und auch bei den Franzosen waren es die in Frankreich geborenen Kinder afrikanischer Einwanderer, die ihren Aufstieg knallhart umsetzten.

Aber alles keine Muslime, die vor der WM noch im Ramadan fasteten und dann entsprechende Leistungen (siehe Saudi-Arabien und Marokko) ablieferten.

„Halt“ werden jetzt manche Leser rufen, „vielleicht ist das Thema „Islam am Arbeitsplatz“ zu speziell für die Allgemeinheit. IHK und HWK werden dazu sicher ihre Mitglieder ausführlich informieren“.

Na, dann schauen wir mal, welche Hinweise Arbeitgeberverbände, IHK und Handwerkskammer für die Unternehmen bereithalten. Welche Ratgeber zum Umgang mit religiösen Muslimen am Arbeitsplatz gibt es, die auch die Rechtslage zum Gebet am Arbeitsplatz, der Minderleistung im Ramadan und natürlich zum islamischen Kopftuch und Niqab erörtern? Damit könnten Vorurteile der Ungläubigen abgebaut werden und die Integration dieser Menschen am Arbeitsplatz erfolgen und nicht nur 237.000 Menschen aus den acht islamischen Asylherkunftsländern (Mai 2018) sv- pflichtig beschäftigt werden, sondern weitaus mehr. Oder würde ein ausführlicher Bericht das Gegenteil bewirken? Aktuell erhalten 662.000 Erwerbsfähige aus diesen Ländern „Stütze“.

Leider ist die Suche nach Hinweisen zur Beschäftigung religiöser Muslime sehr ernüchternd. Geben Sie auf den Webseiten der über 70 IHK und über 50 HWK das Suchwort „Muslim“ ein, dann finden sie allerlei Artikel (Moschee-Besuch der Oberen der Handwerkskammer, wie die Kollegen dem Muslim im Ramadan helfen, seine Arbeitspflichten zu erfüllen und dass in der Kantine jetzt auch Essen ohne Schweinefleisch angeboten werden), aber nichts konkretes zu den Kosten der Beschäftigung eines religiösen Muslims unter den gesetzlichen Bedingungen der deutschen Definition von Religionsfreiheit.

Visionen für den Friedhof
… Vortrag mit anschließender Diskussion „Fortnehmen wird euch der Engel des Todes“
Muslimische Perspektive Isikali Karayel , Markaz-Bestattungen, Berlin …
Diese Veranstaltung wurde im November 2016 angekündigt. Am 19.12. 2016 tötete der Islamist Anis Amri 12 Menschen – und dieser Eintrag für die Veranstaltung im Februar 2017 ziert noch heute die Webseite der HWK Berlin. Warum? Andere Themen mit Muslimen haben die Handwerker – aus Sicht des Vorstandes der HWK – offenbar nicht.

Das richtungsweisende Urteil des EuGH C-157/15 vom 14.03.2017, wonach der Arbeitgeber bei Einführung einer Neutralitätsregel Kopftuch und Fasten verbieten kann, suchen Sie auf den Webseiten der IHK und HWK ebenfalls vergeblich.

Die Zeitschrift IMPULSE (Ideen umsetzen. Werte schaffen) ist bei der Information der Unternehmen der Ungläubigen aus muslimischer Sicht führend.

Eine muslimische Anwältin für Arbeitsrecht erläutert, welche Pflichten der Arbeitgeber hat, um die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz zu gewähren. Natürlich kein Wort zu den Kosten, die im Falle der Beschäftigung eines religiösen Muslims bis zu 40 zu bezahlende Arbeitstage im Jahr betragen können, wo während der bezahlten Arbeitszeit gebetet wird oder die Minderleistung (bzw. das Krankschreiben) während des Ramadan vom Arbeitgeber zu bezahlen ist. Und natürlich auch kein Wort zum EuGH-Urteil.

Aus meiner Sicht haben immer mehr deutsche Arbeitgeber diese – in der EU einmalige – Rechtslage erkannt und stellen keine Muslime mehr ein. In der EU finanzieren nur die Deutschen die muslimische Religionsausübung am Arbeitsplatz! In Österreich gibt es keine Gebete am Arbeitsplatz, die werden am Abend nachgeholt. Und kein Unternehmer in Österreich muss die Minderleistung im Ramadan bezahlen. Burka und Niqab sind in Österreich verboten. Die österreichischen Arbeitgeber empfehlen den muslimischen Arbeitnehmern während des Ramadan Urlaub zu nehmen.

Die Mehrzahl der Personen aus den o. g. acht Herkunftsländern sind bei Arbeitnehmer- Überlassungsfirmen angestellt, werden also verliehen.

Die Verweigerungshaltung der Kammern und Verbände zu klarer Information bei der Beschäftigung religiöser Muslime ist letztlich auch Wasser auf die Mühlen der AfD.

Wir schauen da mit Spannung auf die Landtagswahlen in Bayern und Hessen im Oktober und in Bremen, Sachsen, Thüringen und Brandenburg im nächsten Jahr. Hinzu kommen die EU-Wahl und die Kommunalwahlen in 12 Bundesländern innerhalb der nächsten 15 Monate. So wie es heute aussieht, werden in einigen Bundesländern so schnell keine arbeitsfähigen Koalitionen zustande kommen. Damit werden auch die Wirtschaftsvertreter gezwungen, Farbe zu bekennen und ihre Informationspolitik zu den Kosten bei der Beschäftigung religiöser Muslime zu ändern.

Erst nach diesen Wahlen besteht Hoffnung, dass die Kammern und Verbände das Wissen um die Kosten der Beschäftigung religiöser Muslime und um die EuGH-Rechtsprechung nicht mehr blockieren werden.
Der EuGH hat die Anwendung der Neutralitätsregel durch die Unternehmer als legal eingestuft und ihnen damit ihre unternehmerische Freiheit zurückgegeben – nur weiß das aktuell kaum ein deutscher Unternehmer.

Die Neutralitätsregel kann seit dem 14.03.2017 in allen EU-Ländern von den Unternehmen eingeführt werden. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern mit Sichtkontakt zu Kunden der Firma verbieten: Am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeglichen Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen.

Rainer M. Wolski 06.08.2018



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