Die Masseneinwanderung verläuft nach Plan

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Die Masseneinwanderung verläuft nach Plan

Ist die Masseneinwanderung eine Art Naturgewalt ? Nein, die Migrationspolitik der offenen Grenzen von UN, der EU und der Kanzlerin verlaufen nach Plan

Von Gastautor T. S.

Einführung

Geschieht das, was seit über drei Jahren nunmehr sichtbar passiert, rein zufällig oder steht dahinter ein Plan? Um Ihnen dies etwas näher zu bringen und verständlicher zu machen, folgt nun eine chronologische Zusammenfassung der wichtigsten Quellen und Erläuterungen zur internationalen Migrationspolitik und ihrer beabsichtigten und tatsächlichen Umsetzung. Mit diesen Informationen lässt sich die aktuelle Migrationspolitik der Staaten und auch die der Deutschen Bundesregierung besser erklären. Bei einigen Dokumenten wurden einzelne Teile separat beschrieben, um deren Bedeutung zu unterstreichen.

Bestanderhaltungsmigration: Eine Lösung für abnehmende und
alternde Bevölkerungen?

In der Studie der Vereinten Nationen vom 21.03.2000 wird von der Notwendigkeit einer sogenannten Bestandserhaltungsmigration gesprochen. In verschiedenen Szenarien werden für einige Länder jährliche Einwanderungszahlen als notwendig erachtet. Für Deutschland wurde beispielsweise errechnet, dass zum Erhalt einer konstanten Gesamtbevölkerung (Szenario III) jährlich 344.000 Menschen zuwandern müssten. Die Kurzzusammenfassung in deutscher Sprache entnehmen Sie bitte diesem Link.

UN Generalversammlung verabschiedet die New Yorker Erklärung
für Flüchtlinge und Migranten

Die Vereinten Nationen verabschiedeten am 19.09.2016 die Resolution A/RES/71/1 (verteilt am 03.10.2016 an die Mitgliedsländer). Die komplette Fassung in deutscher Sprache entnehmen Sie bitte folgendem Link. In der Kurzinformation des UNHCR von Mai 2017 heißt es u. a.:
„…Diese Erklärung umfasst umfangreiche Verpflichtungen, die sich gleichermaßen auf Migranten wie auf Flüchtlinge beziehen, z.B. Leben zu retten, auf besondere Bedürfnisse zu reagieren, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken, Menschenhandel zu bekämpfen, das Recht der Menschen, vor dem Gesetz gleich zu sein und durch es geschützt zu werden, sowie die Inklusion in den nationalen Entwicklungsplänen zu gewährleisten…“.
Siehe dazu den Link.

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen berichtet anlässlich
eines Vorentwurfes zum neuen Pakt zur Migration

Er berichtete im Auftrag der Generalversammlung am 12.12.2017. Zentrales Anliegen des Berichtes soll es sein, Migration so zu gestalten, dass sie allen nutzt. Die deutsche Fassung ist folgendem Link zu entnehmen. Migration wird darin als Pflicht angesehen und das Positive überwiegt. Sätze wie: “…Legale Migration zu ermöglichen, ist der beste Weg das Stigma der Illegalität und des Missbrauchs von Migranten zu beenden…“ oder „…unregulierte Massenbewegungen in aussichtslosen Umständen befeuern das Gefühl, dass Staatsgrenzen bedroht sind und Regierungen die Kontrolle verloren haben. Dies wiederum führt zu drakonischen Grenzkontrollen, welches unsere gemeinsamen Werte untergraben…“. Ein Extrakt des Berichtes finden auf diesem Link.

Global Compact on Migration – Kurzinformation vom Wissenschaftlichen Dienst
des Bundestages

Diese Kurzinformation wurde am 19.04.2018 herausgegeben und erklärt die New Yorker Erklärung und die Haltung der Bundesregierung dazu. Die Bewertung der Bundesregierung ist insofern interessant, als dass diese es als politisch, jedoch nicht rechtlich verbindliches Abkommen bewertet. Die folgenden Berichte von Herbert Ludwig sehen dies in der Praxis ganz anders. Die Kurzinformation entnehmen Sie bitte folgendem Link

UNO, EU und USA-Kreise planen seit Jahrzehnten die Massenmigration

Dieser Bericht von Herbert Ludwig ist am 20.04.2018 erschienen. Dieser Bericht ist die bislang beste und komprimierteste Zusammenstellung der Historie (von 1999 bis heute) und der Beteiligten an der geplanten Migrationspolitik. Die Vereinten Nationen, die EU, Staatschefs und Strategen der USA legen hier in dokumentierten Stellungnahmen ab, dass die (Massen-) Migration und die Vermischung der Rassen in multikulturelle, -ethnische und -religiöse Gesellschaften unausweichlich sei. Das Beschreiten dieses Weges müsse ihnen zufolge höher gewertet werden als der mehrheitliche Wählerwille. Der Staat müsse es sogar unter Zwang durchsetzen können. Eine Pflichtlektüre für alle. Den einfach lesbaren Bericht entnehmen Sie bitte folgendem Link

Die UNO schmiedet einen globalen Pakt für dauerhafte, geordnete
Massenmigration mit Aufnahmepflicht

Auch dieser kurze Bericht von Herbert Ludwig vom 02.05.2018 ist von großem Erkenntnisgewinn, weil er die wichtigsten Inhalte der New Yorker Erklärung und des Globalen Pakts für Migration vom 19.09.2016 mit praktischen Konsequenzen und einer rechtlichen Bewertung aufzeigt. So werde ein moralischer Druck auf die aufnehmenden Staaten aufgebaut, das Schließen von Grenzen werde zur Diskriminierung erklärt, die europäischen Nationen hätten kein Recht, die Grenzen zu kontrollieren, ein Vorgehen gegen Fremdenfeindlichkeit und Hasskriminalität (vgl. dazu das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz) werde gefordert etc. Interessant, dass die USA bereits erklärt haben, diesem „No-Border-Programm“ nicht beizutreten, während das Europarlament bereits zugestimmt hat. Den Co-Vorsitz der durchführenden Organisation Global Forum on Migration & Development (GFDM) dieses Prozesses, welche eng mit der UN verbunden ist, hat ein Deutscher Botschafter. Es sei nicht beabsichtigt, diesen Pakt in den Bundestag einzubringen. Ende 2018 soll diese Erklärung in einer Gipfelkonferenz von den unterzeichnenden Staaten verabschiedet werden. Diese Zusammenfassung entnehmen Sie bitte folgendem Link.

Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda

Auf dieser Homepage der Europäischen Kommission ist der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission samt Anlagen abgelegt. Die Hauptseite gibt eine kurze Zusammenfassung wieder, die mit der Überschrift „Europäische Migrationsagenda: weitere Anstrengungen“ versehen ist. Das finale Dokument vom 16.05.2018 ist dem folgenden Link zu entnehmen.

Weil dieses aktuelle Dokument sehr wichtig für die anstehenden Verhandlungen innerhalb der EU bezüglich der Migrationspolitik ist, werden nun hier die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst:

1. Einführung

Die EU fordert mehr Geld, um die Maßnahmen dieser Agenda fortzusetzen.
Als Migrationsursachen werden der Syrienkonflikt, der Klimawandel und das Bevölkerungswachstum angesehen.

2. Die Situation an den wichtigsten Migrationsrouten

Die Anzahl der von der gesamten EU festgestellten irregulären Grenzübertritte ist geringer als die Zahl der in Deutschland aufgenommen Personen als Asylbewerber, welche – rechtlich gesehen – ebenfalls einen illegalen Grenzübertritt begehen.

Asyl
In 2017 gab es in der EU 685.000 Asylanträge. Davon wurden allein 222.683 (inkl. Folgeanträge) in Deutschland gestellt, also ca. 30 % von allen, und das, obwohl Deutschland ausschließlich von EU-Ländern umgeben ist.

Den größten Teil machten Syrer aus, deren Anerkennungsquote 2017 bei 94% in 2017 lag. Dies ruft einen hohen Missbrauch hervor, da sich sehr viele Antragsteller als Syrer ausgeben.

Im Bereich der (angeblich) Minderjährigen (in 2017 insgesamt 32.963) werden mehr Anstrengungen zugunsten des Kindeswohls erwartet.

3. Die EU-Unterstützung im Bereich der Migrationssteuerung

Der Einsatz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen zur besseren Koordinierung soll überarbeitet werden.

Das Visainformationssystem (VIS) soll überarbeitet werden, weil Positivstaatler die Visabefreiung zum Daueraufenthalt missbrauchen.

Griechenland wird bei der Aufnahme von Flüchtlingen (hotspots) finanziell (in 2018 sind 561 Millionen € geplant) und personell durch die Europäischen Agenturen EUROPOL, EASO und FRONTEX unterstützt.

Der Druck auf die Landgrenze zwischen Griechenland und der Türkei hat stark zugenommen.

EU-Türkei-Erklärung

Es wird eine weitere Neuansiedlung von Syrern gefordert.

Es sollen sich ca. 3,5 Millionen Syrer als Flüchtlinge in der Türkei registriert haben. Angeblich sollen ca. 1,3 Millionen Syrer durch monatliche Geldzuweisungen unterstützt worden sein. Berücksichtigt man die im Jahr 2017 in Deutschland neu aufgenommen 48.974 syrischen Asylbewerber und die hohe Anerkennungsquote, wird deutlich, welches Potenzial an neuen syrischen Asylbewerbern für Deutschland noch vorhanden ist.

Die erste Tranche der EU wurde 2017 ausgezahlt. Weitere drei Milliarden € werden ab 2018 zur Verfügung gestellt.

Die Bearbeitung der Asylanträge in Griechenland ist ins Stocken geraten und die Rückführungen in die Türkei sind gering.

Seit Beginn der Krise haben auch die beiden Nachbarländer Jordanien und Libanon ca. eine Milliarde € zugewiesen bekommen.

Westbalkanroute

Die EU bereitet den Soforteinsatz von FRONTEX-Beamten in Albanien und Mazedonien vor, falls sich die Migrationsströme verlagern.

Zentrale Mittelmeerroute

Das Gebiet der Operation Themis im Mittelmeer (Seenotrettung und angebliche Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität) wurde Richtung Adriatisches Meer ausgeweitet, was zwangsläufig zur vermehrten Rettung von Migranten führt. FRONTEX hat auch hier mit Personal und Material ausgeholfen. Interessant ist das aktuelle Vorgehen der italienischen Regierung, die bspw. die Einfahrt von NGO-Schiffen in italienische Häfen verhindern möchte.

In Libyen setzen sich die UN (UNICEF, UNHCR und IOM) und die EU dafür ein, dass die dortigen Migranten die Grundbedürfnisse erhalten, in ihre Heimat rückgeführt und/oder in der EU neu angesiedelt werden. Von Mai 2017 bis April 2018 sollen über 27.000 Migranten zurückgekehrt und bei der Reintegration unterstützt worden sein.

Mittels der gemeinsamen Taskforce der AU, der EU und der UN möchte man seit November 2017 15.000 Migranten aus Libyen in ihre Heimatländer gebracht haben. Des Weiteren sollen rund 1.300 Migranten aus Libyen evakuiert und in der EU angesiedelt werden (vergleiche dazu die Anzahl von derzeit durchschnittlich 15.000 Asylsuchenden pro Monat in Deutschland).

Zur Finanzierung wurde ein EU-Treuhandfonds mit einem Gesamtbudget in Höhe von 2,5 Milliarden € genehmigt. Eine weitere Milliarde fehlt noch. Das Geld soll in unzähligen Projekten für die Sahelzone, das Horn von Afrika und Nordafrika verwendet werden. Der wichtigste Geber ist Deutschland mit 157,5 Millionen €, was ca. 40% der bisher eingegangenen Zahlungen entspricht (vgl. dazu Frankreich mit nur sieben Millionen €).

Außerdem wurde eine Investitionsoffensive für Drittländer mit eingegangen Vorschlägen in einem Gesamtwert von 3,5 Milliarden € vorgeschlagen.

Die Zusammenarbeit mit Ländern wie Äthiopien, Guinea, Gambia, Côte d’Ivoire, Nigeria und Niger wurde intensiviert, was nichts anderes heißt, dass gegen finanzielle Leistungen der EU die Migration aus bzw. über diese Länder vermindert werden soll.

Westliche Mittelmeerroute

Mit Marokko wurde eine Budgethilfeprogramm in Höhe von 35 Millionen vereinbart.

Die irreguläre Migration von Algeriern in die EU ist zwischen 2016 und 2017 um 43% gestiegen.

Es wird gefordert, dass das UNHCR und die Mitgliedsstaaten mehr Menschen evakuieren und neu ansiedeln.

4. Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme

In 2017 soll es in der EU insgesamt 516.115 Rückkehrentscheidungen gegeben haben. Die tatsächliche Anzahl ist 2017 im Vergleich zu 2016 um 20% zurückgegangen. Es sollen 188.920 Personen rückgeführt worden sein, was in etwa 36,6% entspricht. Diese Zahlen scheinen sehr positiv berechnet zu sein. Die Abschiebungen in Deutschland sind in den letzten Jahren zurückgegangen. 2017 wurden nur 27.000 Personen abgeschoben.

Mit den Ländern Afghanistan, Pakistan und Bangladesch konnten Rückübernahmevereinbarungen erzielt werden, die allerdings in der Umsetzung recht häufig hapern. Zukünftig überlegt man, die Visausstellungen an Rückübernahmen zu koppeln (Forderung einer Gegenleistung).

Die von FRONTEX koordinierten Rückführungen haben 2017 deutlich zugenommen. In den ersten vier Monaten des Jahres 2018 konnten schon mehr Maßnahmen als im gesamten Jahr 2017 vollzogen werden.

Demnächst soll es neue Vorschriften zur Bereitstellung statistischer Daten über Asyl und Migrationssteuerung (inkl. Rückkehr, Rückführung und Rückübernahme) geben.

5. Verstärktes Grenzmanagement

FRONTEX wird sukzessive zu einer exekutiven europäischen Grenzpolizei ausgebaut, obwohl dies in der Gründungszeit niemals das Ziel gewesen ist. Damaliges Ziel war, gemeinsame Standards in der Grenzkontrolle, der Risikoanalyse, der Ausbildung und bei der Technologie zu entwickeln und in Ausnahmefällen bei Hilfsgesuchen einzelner Länder dort mit Personal und Material unter Hoheitsgewalt des Gastlandes dieses zu unterstützen.

Aktuell stellt sich das Problem, dass die Mitgliedsländer nur knapp 50% der geforderten Beamten und des Materials (bspw. Schiffe, Hubschrauber, Fahrzeuge etc.) stellen. Deutschland stellt mit 159.000 Mannstunden ca. 17,5%.

FRONTEX besitzt derzeit 1.500 Beamte im Rahmen eines Schnelleinsatzpools (Deutschland steuert mit 225 Beamten den größten Beitrag zu).

Mit dem neuen EU-Finanzrahmen 2021-2027, der nach dem Willen einiger EU-Staaten noch vor der EU-Parlamentswahl 2019 abgeschlossen werden soll, möchte man diese Agentur massiv ausbauen. Neben dem finanziellen Zuwachs soll eine bis 10.000 Mann starke ständige Reserve eingerichtet werden. Dies scheint angesichts der aktuellen Lage in der tatsächlichen Umsetzung mehr als fraglich zu sein.

Auf jeden Fall wird FRONTEX eine neue EU-Strategie des Integrierten Grenzmanagement in diesem Jahr der Kommission vorlegen, auf die die Mitgliedsländer ein besonderes Augenmerk richten sollten.

6. Umverteilung, Neuansiedlung, Visa und legale Einreisemöglichkeiten

Mit der Neuansiedlungsregelung vom Juli 2015 wurden insgesamt 32.207 Personen (inklusive Erklärung EU-Türkei) neu angesiedelt. Bei diesen Personen soll es sich um Migranten handeln, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen. Ein weitere Einordnung oder Erklärung zu dieser Einstufung ist aus dem Dokument nicht ersichtlich. Der Anteil Deutschlands betrug bei Neuansiedlungen (resettlement) mit 4.313 Fällen ca. 15%. Im Bereich der Umverteilungen (relocation) hatte Deutschland mit 30% oder 10.282 Fällen den höchsten Anteil.

Deutschland hat nun, nach dem Abschluss des ersten Programms, als Vorreiter, Zusagen für die Ansiedlung von weiteren 10.200 Plätzen gemacht. 20 andere EU-Länder (bis auf die Visegrad-Staaten, Österreich und die skandinavischen Länder ohne Schweden) haben erklärt, zusammen 50.000 Plätze für Neuansiedlungen zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung soll mit 500 Millionen € aus dem EU-Haushalt unterstützt werden. Bei genauer Berechnung würde die Ansiedlung eines Migranten ca. 10.000 € an Geldleistungen für den aufnehmenden Staat zur Folge haben.

Weiterhin überlegt die EU, mittels einer Studie neue Wege des legalen Schutzes in die Europäische Union zu schaffen (Patenschaften) und Pilotprojekte für die legale Migration zu entwickeln.

Der Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen wird eine größere Bedeutung beigemessen. Bei einer Umfrage (Eurobarometer) Ende Oktober 2017 sollen 69% der Europäer der Meinung gewesen sein, dass die Integration eine langfristige Investition für ihr Land sei. Vierfünftel sollten der Auffassung gewesen sein, dass die EU eine wichtige Rolle bei der Integration von Einwanderern zu spielen habe.

Die Mitgliedsländer werden aufgefordert, offen auf Umverteilungsersuchen von Italien und Griechenland zu reagieren, aus vorrangigen Regionen wie Libyen und Niger evakuierte Personen rasch neu anzusiedeln und mit Drittländern konkrete Projekte zur legalen Migration aufzunehmen.

7. Schlussfolgerungen und die nächsten Schritte

Der Migrationsdruck auf die EU wird unvermindert anhalten. Die EU muss auf saisonale Spitzen und Schwankungen des Migrationsdrucks vorbereitet sein.

Die Reaktionsfähigkeit (hier: FRONTEX) muss verstärkt werden.

Die Erhöhung der Rückführungsquote bringt große Herausforderungen mit sich.

Die bisherigen Anstrengungen müssen konsolidiert und intensiviert werden.

Die Mitgliedsstaaten müssen mehr Mittel zur Verfügung stellen.

Die Migrationskoordinierung sollte innerhalb der EU-Organe erfolgen und die Bedeutung des umfassenden EU-Konzeptes zur Migrationssteuerung sollte unterstrichen werden.

Ein gemeinsames europäisches Asylsystem als Teil des Konzeptes ist zu entwickeln. Im neuen Finanzrahmen wurde der Schwerpunkt auf die Migrationssteuerung und Grenzverwaltung gelegt.

Der UN-Migrationspakt und die unverbindliche Verbindlichkeit
Der dritte in diesem Zusammenhang aufbauende Bericht von Herbert Ludwig vom 24.05.2018 beschreibt, wie ein solcher Pakt in der Umsetzung rechtlich als Soft Law zu bewerten ist. Den kurzen Beitrag entnehmen Sie bitte folgendem Link.

Verfassungsklage gegen Regierungen „nach Art einer Räuberbande“

Der vierte Bericht von Herbert Ludwig vom 01.06.2018 befasst sich mit dem – aus seiner Sicht – Rechtsbruch der Bundesregierung, wenn es um die Einwanderungspraxis seit Jahrzehnten geht. Der Vorwurf des Übergehens der Legislative (Bundestag), das Asylrecht als Einfallstor der ungesteuerten Einwanderung (vgl. dazu die drei offenen Briefe des Gen. Maj. a. D. Gerd Schultze-Rhonhof aus 2015 an die Bundeskanzlerin), die rechtliche Beleuchtung und die Vorgehensweise der Bundesregierung im Zuge der Massenmigration ab 2015 sind Bestandteil seines gut lesbaren Berichtes. Den Berichte entnehmen Sie bitte folgendem Link.

Europa muss handlungsfähig sein – Bundeskanzlerin spricht sich klar
für eine neue Ordnung aus

Die Bundeskanzlerin gab am 03.06.2018 ein Interview in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Bitte folgen Sie dem Link, auch wenn der Artikel kostenpflichtig ist. In diesem Interview schildert sie ihre Sicht der Dinge innerhalb der EU und der notwendigen Veränderungen. Es fallen Begriffe wie €- Solidarität, EU als ein Akteur, Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik, disruptive Innovationen, Banken- und Kapitalmarktunion, Europäischer Währungsfonds, Investivhaushalt, zweistellige Milliardenmehrausgaben für Deutschland, Künstliche Intelligenz, Vergemeinschaftung von Asyl mit “flexibler Flüchtlingsverteilung”, ein EU-BAMF, Ausbau FRONTEX zur exekutiven EU-Grenzpolizei, Schengen existenziell für die EU, einheitliche EU-Datensysteme, Marshallplan für Afrika, EU-Interventionstruppe, statt ein Sitz Deutschlands bei der UN nur ein EU-Sitz für die gesamte EU, Rotationsverfahren in der Kommission (muss auch ohne Deutschland möglich sein) etc.

Bei der 18. Jahrestagung des Rates für Nachhaltige Entwicklung in Berlin vom 04.06.2018 wiederholte Angela Merkel ihre Ideen.

Und in der Sendung von Anne Will vom 10.06.2018 machte die Bundeskanzlerin deutlich, dass europäisches Recht vor dem deutsches Recht stehe. Sehen Sie dazu den animierten Kurzausschnitt.

Fazit

Bedarf es jetzt noch irgendwelcher Beweise, wo es hingehen soll? Die eigene Nation, das eigene Volk werden nicht erwähnt. Dieser Weg und das Handeln von der Bundeskanzlerin bzw. der Bundesregierung entsprechen den Plänen der Vereinten Nationen und denen aus Brüssel. Es ist der Weg tatsächlich in eine neue Ordnung. In Europa ist es der Weg von souveränen Nationalstaaten hin zu den Vereinigten Staaten von Europa, dem EU-Bundesstaat. Es ist eindeutig festzustellen, dass die Migrationspolitik einem Fahrplan bzw. einer festgeschriebenen Agenda folgt, in welcher den Nationalstaaten kaum noch eigener Spielraum eröffnet wird.

Und es hat nicht erst 2015 im Zuge der Massenmigration begonnen, die mittels neuer Kommunikationsmittel und einer weltweiten Struktur von unzähligen Organisationen, die die Migration unterstützen, erst möglich gemacht wurde.

Es hat bereits 1995 mit dem Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens, dem Wegfall der innereuropäischen Grenzkontrollen, begonnen. Die anschließende Politik des „Willkommens“ durch die Bundesregierung und die nachgeordneten Ministerien wie die des Auswärtigen Amtes (AA) und des Bundesinnenministeriums (BMI) mit dem unterstellten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat das seit Jahrzehnten praktizierende Asylverfahren in Deutschland, welches auf der Welt einzigartig ist, zum Einfallstor oder auch Steuerungsmechanismus für die zur (illegalen) Migration nach Deutschland geführt.

Haben Sie sich darüber hinaus schon mal gefragt, warum die die größten Migrantengruppen aus dem Irak, Syrien und Afghanistan kommen und andere Volksgruppen Libyen als Hauptabfahrtsland von Nordafrika nach Europa nutzen? In all diesen Ländern wurde militärisch interveniert und die jeweilige Mandate waren äußerst fragwürdig.

Sehen Sie sich dieses kurze Video an. EU-Kommissar Frans Timmermans: “Europe will be diverse” (1:31 Min.)
Dies zu erkennen bedeutet zu verstehen, warum dies so geschieht. Empfinden Sie es als richtig, kann alles so bleiben.

Sind Sie aufgeschreckt und damit nicht einverstanden, sollten Sie als Bürger demokratisch und friedlich Ihre Stimme erheben. Jetzt und nicht später.



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