Legalisierung von Kinderehen grenzt Muslime aus

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Nachdem der Versuch von Justizminister Heiko Maas, Kinderehen durch die Hintertür zu legalisieren gescheitert ist, gab es gestern eine Art konzertierter Aktion von Politik und Medien, den Deutschen mit der Moralkeule einzubleuen, dass Kinderehen bei uns nicht verboten werden dürften. Landauf, landab wurde in Zeitungen Rundfunk und Fernsehen verbreitet, was die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özguz zu Protokoll gegeben hatte: Die Auflösung von Kinderehen würde die Kindfrauen ins soziale Abseits katapultieren.

Diese Argumentation ist zwar perfide, für unsere unkritischen Nachbeter in den Medien aber offensichtlich nicht zu durchschauen. Nur der Chef der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt erkannte, dass die Äußerungen von Frau Özoğuz untragbar sind. Er forderte ihren Rücktritt. Allerdings hätte er auch den Rücktritt von Justizminister Maas fordern müssen, der die Öffentlichkeit bewusst getäuscht hat, indem er ein generelles Verbot von Kinderehen ankündigte, dann aber einen Entwurf vorlegte, der auf eine Legalisierung hinausgelaufen wäre. Das scheint sein wirkliches Anliegen zu sein, denn er hat sich, noch vor Frau Özoğuz, mit denselben Argumenten für die Anerkennung von Kinderehen ausgesprochen.

Mit der Anerkennung von Kinderehen wird unser Rechtsstaat schwer, wenn nicht irreparabel, geschädigt. Kinderehen sind bereits verboten. Insofern hätte es keines neuen Gesetzes, sondern nur einer Durchsetzung der Rechtslage bedurft. Das haben die Behörden nach Merkels Diktum, dass die Grenzen für alle und jeden offen zu sein hätten, nicht gewagt. Der einfache Grundsatz, dass gleiches Recht für alle zu gelten habe, wird von unserem Establishment immer häufiger missachtet, also wagen auch die Behörden nicht mehr, die Gesetzlichkeit durchzusetzen, wenn es sich um Migranten handelt. Die Folgen können für uns brandgefährlich werden.

Kein Geringerer als Bassam Tibi, ein Muslim, Damaszener Araber und politisch deutscher Staatsbürger, hat bereits in den 90er Jahren in seinem Buch „Europa ohne Identität?“, das kürzlich neu herausgegeben wurde, vom Feuilleton aber totgeschwiegen wird, vor der schleichenden Islamisierung gewarnt. Es dürfe für Migranten keine Sonderrechte geben, keine Scharia, nicht mal auf dem Gebiet des Familienrechts. Ein Rechtssystem müsse für alle gelten, sonst wäre der innere Frieden in einer Gesellschaft mit kultureller Pluralität gefährdet.

Mehr noch, die Gewährung von Sonderrechten fördere die Schaffung kultureller Ghettos, in denen Muslime und andere nichteuropäische Migranten als Fremde in ihrer Diaspora verweilen müssten. Außerdem stünden sie für immer in Widerspruch zu den europäischen Normen, das heißt, Migranten würden gehindert, zu Europäern zu werden.

Im Falle der Kinderehen bedeutet eine Anerkennung, dass die Kindfrauen dauerhaft von den Möglichkeiten, die durch die Emanzipation den Frauen in Europa zur Verfügung stehen, abgeschnitten werden. Das bringt sie ins soziale Abseits in unserer Gesellschaft. Noch deutlicher: Ihre Unterdrückung durch den Mann wird zementiert. Es ist eine Schande für die Feministinnen, die dazu schweigen.

Was Frau Özoğuz betrifft, muss man sich die Frage stellen, weshalb sie sich nicht an die Beschlüsse der SPD hält, deren stellvertretende Vorsitzende sie ist.

Ihre Partei hat auf einer Klausurtagung Anfang September einen eindeutigen Beschluss gefasst: „Die Ehemündigkeit muss ohne Ausnahme auf 18 Jahre festgesetzt werden. Im Ausland geschlossene Ehen dürfen in Deutschland nur dann anerkannt werden, wenn beide Ehegatten 18 Jahre alt sind. Es muss klargestellt werden, dass diese Ehen mit Minderjährigen in Deutschland nicht anerkannt werden können. Kinder, die im Ausland verheiratet wurden, müssen die Möglichkeit erhalten, diese Ehen von hier aus aufheben zu lassen.“

Um hiesige Kinderehen zu verhindern, hat die SPD sogar beschlossen, dass die „religiösen Voraustrauungen“, die etwa von Imamen vorgenommen werden, strafbar werden – zum Beispiel mit Bußgeldern für Imame. „Eine religiöse Trauung darf nur dann erfolgen, wenn zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.“

Auch das ist bereits Rechtslage, aber es scheint der Bekräftigung zu bedürfen.

Wollen Özoğuz und Maas diesen Beschluss torpedieren? Sigmar Gabriel sollte schnellstmöglich klarstellen, wo die SPD in dieser Frage steht.

Frau Özoğuz sollte deutlich machen, wo ihre Loyalitäten liegen. Mit ihren jüngsten Äußerungen ist sie weder als Regierungsvertreterin, noch als stellvertretende Vorsitzende der SPD tragbar.

 

Zu meinem ersten Artikel über Kinderehen erreichte mich folgender Leserbrief:

„Zu den 361 im Juli vom Ausländerzentralregister verzeichneten Verheirateten die jünger als 14 Jahre sind: Es besteht also seit Juli, seit 4 Monaten, der dringende Tatverdacht dass 361 Kinder unter 14 Jahren regelmäßig sexuell mißbraucht werden oder worden sind. Nach § 176 StGB ist eine solche Tat mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht und Jeder, wirklich Jeder wird und wurde seit Bestehen der Bundesrepublik nach diesem Gesetz belangt und schwer bestraft, meist unter Verlust der bürgerlichen Existenz, des Arbeitsplatzes und Zerstörung der Familie wenn eine Tat bekannt geworden ist. Wenn nun aus anderen Ländern eingereiste bestimmte Personen davon ausgenommen werden sollten wäre Artikel 20 GG in Betracht zu ziehen: “[…] die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist”. Es müsste sich dringend jemand finden, der die “andere Abhilfe” bemüht (Presse, Journalisten, Strafanzeigen, Schreiben an Justizminister, Generalbundesanwalt) . Wenn dann die Beseitigung der Rechtsordnung anhielte wäre der Weg zu Artikel 20 geboten.“



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