Herr Scheuer, entschuldigen Sie sich bei Frau Weidel!

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Lieber Andreas Scheuer,

es gab mal eine Sendung bei Anne Will, wo Sie von zwei Damen in unfairer Weise lächerlich gemacht wurden, weil Sie gesagt haben, dass die deutsche Sprache zu lernen unverzichtbar für die Integration sei (Sie hatten das etwas ungeschickter ausgedrückt). Ich habe Sie damals in Schutz genommen, weil ich diese Art des Umgangs, den die beiden Damen an den Tag legten, unerträglich fand.

Um so verwunderter bin ich, wie Sie sich Frau Dr. Weidel gegenüber in der ZDF-Sendung mit Marietta Slomka verhalten haben. In einer Konstellation, in der Frau Weidel allein gegen alle anderen Diskussionsteilnehmer, die Moderatorin und ein offensichtlich speziell handverlesenes Publikum stand, wäre Fairness das Gebot der Stunde gewesen. „Herr Scheuer, entschuldigen Sie sich bei Frau Weidel!“ weiterlesen

Die Entkernung der Demokratie

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Angela Merkel ist wieder einmal ein Befreiungsschlag gelungen und kaum einer hat´s gemerkt. Die immer maasloser werdende Arroganz der Macht der Allparteien-Koalition im Bundestag hat in den letzten zwei Sitzungswochen vor Ende der Legislaturperiode zu einer erheblichen Demontage des Grundgesetzes geführt und Weichen für einen totalen Überwachungsstaat gestellt.

 

Die Implantation von Staatstrojanern wurde vom Bundestag durch die Hintertür beschlossen, für das Hacken von Computern durch Deutschlands Strafverfolgungsbehörden, für das Verwanzen von Smartphones, für das heimliche Mitlesen von WhatsApp-Nachrichten.

Offiziell heißt es Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens.

Bemerkenswert ist, dass die Staatstrojaner nicht im Entwurf stehen, sondern lediglich in einem Änderungsantrag, den die Bundesregierung nachträglich als “Formulierungshilfe” eingebracht hat. Eine größere, geschweige denn öffentliche Debatte kam deshalb praktisch nicht zustande. Selbst die Bundesdatenschutzbeauftragte erfuhr erst über die Berichterstattung von netzpolitik.org davon. Die Koalition hat den Änderungsantrag fast Wort für Wort übernommen. Diesmal stellten selbst Medien wie die Zeit die Frage, ob ein solches Verfahren denn noch verfassungsrechtlich sei. „Die Entkernung der Demokratie“ weiterlesen

Auf leisen Sohlen in die Diktatur

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Vor wenigen Tagen legten Linksextremisten an 13 Stellen Kabelbrände bei der Bahn und sorgten für einschneidende Behinderungen im Bahnverkehr. Tausende Reisende waren betroffen. In Berlin dauerte es zwei Tage, ehe die S-Bahn wieder planmäßig fuhr. In einem Bekennerschreiben, das auf der berüchtigten linksradikalen Plattform indymedia veröffentlicht wurde heißt es: “Heute Morgen haben wir die Kabelstränge entlang mehrerer Hauptstrecken der Bahn in Brand gesetzt”. Das Bekenntnis wurde verfasst von “Shutdown G20 – Hamburg vom Netz nehmen”. Die Bahn als  „zentrales Nervenorgan des Kapitalismus“, sei mit der Aktion angegriffen worden. “Wir rufen unseren Widerspruch in das Gedächtnis der Maschinisten. So wie im Juli beim Gipfel der G20 in Hamburg.” Für den G20-Gipfel wird wie unlängst in Köln, die „Hölle“ angedroht.

Zeitgleich randalierten Linksradikale in Berlin tagelang in der Rigaer Straße und verletzen zahlreiche Polizisten. Mehr höllische Gewaltaktionen werden angekündigt.

Gestern ( 20.06.2017) fand eine bundesweite Großaktion der Polizei statt. 23 Dienstellen der Polizei durchsuchten unter Führung des Bundeskriminalamtes die Wohnungen von mutmaßlichen Kriminellen. Wer einen Augenblick lang geglaubt hat, es würde jetzt endlich einmal gegen linksradikale Gewalttäter durchgegriffen, sah sich getäuscht. Es handelte sich um den zweiten bundesweiten „Aktionstag gegen Hasspostings“ im Netz. Gerichtet gegen „rechts motivierte Volksverhetzung“, zwei linke Hassposter als Alibi und einen nicht näher bezeichneten Fall, wo die sexuelle Orientierung des Opfers das Angriffsziel gewesen sei. Islamistische Hasspostings scheint es nicht zu geben. „Auf leisen Sohlen in die Diktatur“ weiterlesen

Die Abschaffung der Freiheit per Gesetz

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Gestern fand im Bundestag eine Anhörung des Rechtsausschusses zum Maasschen Zensurvorhaben, genannt Netzwerkdurchsetzungsgesetz statt. Wegen der Brisanz der Angelegenheit wurde die übliche Expertenzahl, die von den Fraktionen bestimmt wird, auf zehn erweitert.

Von diesen zehn Experten haben sieben das Gesetz für untauglich oder gar verfassungswidrig erklärt. Einige schlugen substanzielle Nachbesserungen vor, andere Waren der Meinung, dass der von Maas vorgelegte Entwurf nicht zu heilen sei. Meines Wissens ist noch niemals ein Gesetzentwurf einer Regierung so massiv verrissen worden. Besonders beunruhigend ist, dass aus dem Hause des Justizministers ein Entwurf vorgelegt und vom Kabinett Merkel durchgewunken wurde, der verfassungswidrig ist. „Die Abschaffung der Freiheit per Gesetz“ weiterlesen

Neue Blamage für Maas – Wissenschaftlicher Dienst: “Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig!”

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Gastautor- Steinhöfel – Liberal – Konservativ – Unabhängig – https://www.steinhoefel.com

[1] [2]

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat heute, am 12.06.2017, ein Gutachten abgeschlossen, das sich mit der Frage befasst, ob der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das von Justizminister Maas verfasst und von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in erster Lesung am 19.05.2017 im Bundestag behandelt wurde, mit der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit vereinbar ist. Dieses Gutachten liegt mir in vollem Umfang vor.

In einem Gutachten vom 29.05.2017 ist der Wissenschaftliche Dienst bereits zu dem Ergebnis gelangt, dass der Gesetzentwurf jedenfalls auch europarechtswidrig [3] sei. Vor wenigen Tagen wurde eine Anfrage [4] des Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, an die Bundesregierung bekannt [5]. Danach wecke der Gesetzentwurf schwerwiegende Bedenken hinsichtlich seiner Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität. Insbesondere sah der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Die Bundesregierung wurde innerhalb von 60 Tagen zu einer Stellungnahme aufgefordert.

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten….“, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 GG (Meinungsfreiheit).

Die vom Wissenschaftlichen Dienst in dem Gutachten zusammengefasste Kritik an dem Gesetzesvorhaben deckt sich vollständig mit den vom Verfasser dieser Zeilen seit Januar [6] 2017 formulierten [7] Bedenken [8].

„Kritiker sehen aufgrund der festen – insbesondere kurzen – Löschfristen und die hohe Bußgeldandrohung (sic!) (bis zu 5 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro)…eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Derartige – in vielen Fällen auch existenzbedrohende – Bußgeldandrohungen erhöhten das Risiko, dass Unternehmen ohne sorgfältige vorherige Prüfung und vor allem in Zweifelsfällen auch legale Inhalte entfernten (sog. „Overblocking“). In der Bußgeldandrohung wird somit auch ein Einschüchterungseffekt (Chilling-Effekt) gesehen, dass aus Angst vor Sanktionen auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht werden…Die Meinungsfreiheit sei demnach bereits aufgrund der zu kurzen Prüfungsfristen nicht gewährleistet. Ferner würden ‚die Belange des sich Äußernden nicht berücksichtigt’…Die vorgebrachten Einwände lassen zumindest einen mittelbaren Eingriff des Staates erkennen. Die Vorgaben geben zahlreiche und nachhaltige Anreize für Diensteanbieter, als private zwischengeschaltete Instanz vorsorglich Inhalte zu löschen oder zu sperren, welche sich in einer gerichtlichen Überprüfung als rechtsmäßig erweisen könnten. Eine dem Staat zurechenbare Grundrechtsbeeinträchtigung ist zu erwarten. Im Ergebnis kann eine Grundrechtsbeeinträchtigung durch die Entfernung grundrechtlich geschützter Inhalte von Nutzern nicht ausgeschlossen werden. § 3 (des Gesetzentwurfs, d. Verfasser) stellt demzufolge einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar.“ Hervorhebungen durch den Verfasser.

Ein solcher Eingriff kann zwar unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein. Und zwar, so das Bundesverfassungsgericht, wenn er einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist. Diese Voraussetzungen seien aber nicht gegeben. Es sei bereits schwierig zu bestimmen, wann eine Meinungsäußerung rechtswidrig und wann sie noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Begriffe „Hate Speech“ und „Fake News“ seien mangels klarer gesetzlicher Definition problematisch. Vernichtend auch die Klarstellung in dem Gutachten, wonach „Studien über die Zahl und Entwicklung der Häufigkeit der Fälle von Hasskriminalität und anderen Fällen strafbarer Inhalte einschließlich der vom Gesetzentwurf erfassten Falschnachrichten (Fake-News)“ nicht angegeben würden. Auch Beispiele würden nicht genannt. In Fußnote 56 heisst es:

„Weitere Beispiele für die schwierige Beurteilung von strittigen Inhalten und von Hasskommentaren können anhand der vielfach intransparenten Lösch- und Nicht-Löschpraxis von Facebook auf dem Portal von Joachim Nikolaus Steinhöfel ‚Wall of Shame’ eingesehen werden, abrufbar unter https://facebooksperre.steinhoefel.de/ [9].“

Es bestünde demnach stets die Gefahr, dass auch rechtmäßige Inhalte entfernt oder gelöscht werden. Insbesondere die hohe Bußgeldandrohung von bis zu 50 Millionen Euro und die kurzen Fristen, gerade bei den vermeintlich offensichtlichen Fällen, verstärkten diese Vermutung.

Weiter führten die begrenzten Rechtsschutzmöglichkeiten des Betroffenen „zu erheblichen Zweifeln an der Angemessenheit des Eingriffs“ in die Meinungsfreiheit.

Das Fazit des Wissenschaftlichen Dienstes ist eindeutig. Der Gesetzentwurf ist (auch noch) verfassungswidrig:

„Dieser Eingriff erscheint nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.“

Und weiter:

„Meinungsfreiheit ist in einem freiheitlichen demokratischen Staatswesen ein essentielles Gut. Sie ist für eine freiheitlich-demokratische Ordnung konstituierend. Nur in besonderen Fällen darf das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht der Meinungsfreiheit beschränkt werden. In Zweifelsfällen hat das Bundesverfassungsgericht regelmäßig zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden. Mit den vorgesehenen Regelungen im Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wird in dieses Recht eingegriffen. Bei der Güterabwägung im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung ist hervorzuheben, dass es schon bei der begrifflichen Abgrenzung der zu löschenden rechtswidrigen Inhalte und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) erhebliche Schwierigkeiten gibt. Orientierungshilfen, Beispiele oder Hinweise auf ausgewählte Beispiele für offensichtlich rechtswidrige, rechtswidrige oder strafbare Inhalte werden im Gesetzentwurf nicht angegeben. Es wird lediglich auf ein Monitoring-Bericht des jugendschutz.net zu Löschgeschwindigkeit und -umfang hingewiesen mit dem Ergebnis: Es werde zu langsam und zu wenig gelöscht. Dagegen wären zur ordnungsgemäßen Beurteilung der Gefahr durch die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) aber Angaben über Zahl, Entwicklung der Fälle und Studien über die vermuteten destruktiven Wirkungen äußerst hilfreich. Diese werden nicht angegeben.“

Bereits im Januar 2017 ist der Verfasser, in einem Text [6] weit weniger wissenschaftlich formulierend, zu demselben Ergebnis gelangt.

„Ich freue mich schon auf den Gesetzesentwurf von Justizminister Maas (SPD)…Die einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts gegen diesen Rechtsunsinn liegt auf dem Tisch, bevor das Frühstücksei gekocht ist.“

Besser wäre gewesen, hätte sich Justizminister Maas an seit etwa einem Monat vorliegenden Getzesentwürfen [10] orientiert, die europarechtskonform und verfassungsmäßig sowie effizient gewesen wären.

Mein besonderer Dank und Respekt gilt den Bundestagsabgeordneten, denen die Erstellung dieses wichtigen Gutachtens zu verdanken ist. Und die sich nicht von Apparatschicks der Machtorganisation, denen fundamentale Verfassungswerte offenbar als lästige Hindernisse beim Machterhalt erscheinen, haben einschüchtern lassen!

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2017

[1] [2]

Heiko Maas’ Buch „gegen Rechts“:  Intoleranz im Gewand der Toleranz

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Von Gastautor Dr. Dr. Rainer Zitelmann

SPD-Justizminister Heiko Maas hat ein Buch „gegen Rechts“ geschrieben. Er plädiert darin für Toleranz gegenüber anderen Meinungen, aber er selbst ist extrem intolerant gegen Andersdenkende. Undifferenziert werden rechte und sogar liberale Meinungen als „extrem“ oder „radikal“ gebrandmarkt und ausgegrenzt.

Heiko Maas, Aufstehen statt Wegducken. Eine Strategie gegen Rechts. Piper Verlag, München 2017, 251 Seiten.

Der Titel des Buches ist Programm: Es geht gegen alles, was „Rechts“ ist. Und dabei wird zwischen rechten und rechtsextremen Meinungen nicht unterschieden. Dabei gehören zu einer Demokratie natürlich linke wie rechte Ansichten – und ebenso wie man zwischen linken und linksextremen Gesinnungen differenzieren muss, so muss man auch zwischen rechten und rechtsextremen Meinungen unterscheiden. Genau das tut Maas nicht. Zu schnell werden legitime Meinungen, die auch von Demokraten vertreten werden können, in die Nähe des Rechtsextremismus bzw. des „Rechtspopulismus“ gerückt. „Heiko Maas’ Buch „gegen Rechts“:  Intoleranz im Gewand der Toleranz“ weiterlesen

Das Meinungsfreiheitsgesetz – Ein Gegenentwurf zu Heiko Maas

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Von Gastautor Joachim Nikolaus Steinhöfl

An diesem Freitag steht das von Justizminister Maas geschaffene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ auf der Tagesordnung des Bundestages (19.05.2017, TOP 38). Das Gesetz ist eine 30-seitige, verfassungs- und europarechtswidrige juristische Totgeburt. Es verstößt gegen Art. 3, 5 und 12 GG (Gleichheitsgebot, Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit). Hinzu kommt, dass das Gesetz überflüssig ist. Hier unser Gegenentwurf.

 

Für den Kampf gegen strafbare und zivilrechtlich unzulässige Inhalte im Netz genügen die Gesetze, die wir haben.

Der Kampf lässt sich mit einer hinreichend ausgestatteten Justiz ohne weiteres erfolgreich führen.

Es bedarf der drastischen Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bevölkerung und der drohenden automatisierten Massenvernichtung freier Rede nicht.

Der Münchener Kollege Maximilian Krah und ich haben uns gestern zusammentelefoniert und hatten nach 30 Minuten einen alternativen Gesetzesentwurf für ein Meinungsfreiheitsgesetz (MfG) fertig, den wir nachstehend veröffentlichen und hier kurz erläutern wollen. Was zwei Juristen in einer halben Stunde schaffen, sollte ein Ministerium in ein paar Monaten auch bewerkstelligen können.

Die massiven Entgleisungen in den sozialen Netzwerken sind eine Tatsache. Sie sind zu ahnden, wenn sie bestehende straf- oder zivilrechtliche Vorschriften verletzen. Niemand muss sich beleidigen lassen, keine freie Gesellschaft sollte Volksverhetzung ein Forum geben. Dies lässt sich aber alles ohne die drastischen Eingriffe in Freiheitsrechte bewerkstelligen, die Maas’ Gesetz vorsieht. „Das Meinungsfreiheitsgesetz – Ein Gegenentwurf zu Heiko Maas“ weiterlesen

Der Kampf gegen Rechts zerstört Rechtsstaat und Gesellschaft

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„Willkommen in der Hölle von Köln“, heißt es morgen, wenn es nach der Antifa geht, die sich immer dreister als SAnitfa aufführt. Seit Wochen mobilisieren die Linksradikalen auf allen Ebenen, wie man auf der linksradikalen Plattform indymedia nachlesen kann. „Ein Aufruf zur fabelhaften Nutzung einer doch ganz günstigen Situation in diesen dunklen Zeiten“ beginnt die Philippika, die zu Hass, Hetze und Gewalt aufruft.

Die Verhinderung des AfD-Parteitages „soll ein gemeinsames Projekt werden, in einer Zeit wo es an solche mangelt“ (Schreibfehler im Original). Der AfD soll der „wahre Todesstoß“ versetzt werden. Damit richtet sich die Antifa nicht gegen das „Schweinesystem“, von dem sie bestens lebt, das sie aber zu bekämpfen vorgibt,, sondern gegen die einzige Opposition, die das mittlerweile zur bunten Front mutierte Altparteiensystem hat. „Der Kampf gegen Rechts zerstört Rechtsstaat und Gesellschaft“ weiterlesen

Zensurminister Maas – der nächste Schritt ist bereits geplant

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Wer auf die Seite des Ministeriums für Justiz geht, kann bereits sehen, wie der nächste Angriff von Justizminister Maas auf die Meinungsfreiheit aussieht. Er wird dort zitiert mit:

„Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren. Wir nehmen die Andeutung des Bundesverfassungsgerichts zum Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung sehr ernst.”

Das hat der Minister am 7. April 2017 gesagt, natürlich nur in Hinblick auf die NPD.

Aber bei der Zensur im Internet ging es anfangs auch nur um „Hass und Hetze“ und die Justiz sollte entscheiden, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten werden. Inzwischen sind alle selbsternannten Gesinnungswächter in den Medien und den Netzwerken befugt, willkürlich Löschungen vorzunehmen, ohne dass sie eine Erklärung abgeben müssen und ohne dass der von der Löschung Betroffene eine Einspruchsmöglichkeit hätte. Somit haben wir die Zensur, die laut Grundgesetz nicht stattfinden soll.

Klar ist auch, dass nicht die marginale NPD, die hauptsächlich als Popanz im Kampf gegen „Rechts“ nützlich ist, aber über keinen nennenswerten politischen Einfluss verfügt, das eigentliche Ziel von Maas ist. Es geht um die verhasste Konkurrenz der AfD. Vor Monaten hatte Maas bereits den Verfassungsschutz aufgefordert, die AfD zu beobachten, was dieser allerdings abgelehnt hat. Die AfD droht, in weitere Landtage und in den Bundestag einzuziehen, also den etablierten Parteien Pfründe wegzunehmen. Das soll offenbar mit allen Mitteln verhindert werden.

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass Maas nicht nur keine Probleme damit hat, in einer Demo mit Linksradikalen Verfassungsfeinden zu marschieren, er hat sicher auch nicht vor, die Finanzierung von linksradikalen Feinden der Demokratie durch Mittel aus dem 100-Millionen-Topf für den Kampf gegen Rechts seiner Kabinettskollegin Schwesig zu stoppen.

Schwesig hat bei ihrem Amtsantritt eine Regelung ihrer Vorgängerin Christina Schröder außer Kraft gesetzt, dass nur Initiativen staatliche Förderung erhalten, die sich zum Grundgesetz bekennen. Nun fließt das Geld, ohne dass geprüft wird, ob die Gruppierungen, die es erhalten, Kämpfer für oder gegen Demokratie und Rechtsstaat sind.

Schwesig hält Linksradikalismus für ein „aufgebauschtes Problem“. Demnächst wird die lange angekündigte linksradikale Randale in Köln anlässlich des AfD-Parteitags und in Hamburg anlässlich des G 20-Gipfels das Gegenteil beweisen.

Dass Maas und Schwesig ihre ideologischen Scheuklappen ablegen werden, ist leider nicht zu erwarten.

Wüste und Wasser, Kamele und High Tech

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„Israels Potentiale in Wissenschaft und Forschung werden sich in der Wüste Negev erweisen.“

Dieser prophetische Satz des Staatengründers David Ben Gurion wird heute Wirklichkeit. Wissenschaft und Technik haben bereits Wunder in der Wüste vollbracht und werden aus dem heute noch rückständigsten Gebiet Israels einen blühende Landschaft machen. „Wüste und Wasser, Kamele und High Tech“ weiterlesen