Obergrenze? Nein, Irreführung der Öffentlichkeit!

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Es ist erst ein paar Tage her, dass Horst Seehofer nach der heftigen Wahlschlappe für die Union in die Mikrophone hauchte, man hätte verstanden. Nein, die Union hat nichts verstanden, will nichts verstehen und darf auch nichts verstehen wolle. Was wir seit dem Wahltag erleben, ist einzig das Bestreben, den Protest der Wahlbürger einzuhegen, um weiter machen zu können, wie bisher. Es werden anscheinend überhaupt keine Konsequenzen gezogen, außer die Öffentlichkeit noch gründlicher als bisher hinter die Fichte zu führen.

 

Vor dem „Deutschlandtag“ der Jungen Union wurde in den Medien gemunkelt, die Jungen würden mit der Kanzlerin abrechnen.Das Gegenteil war der Fall. Es wurden ein paar Schaufensterreden gehalten, man feierte sich selbst wie Popstars, die man lieber sein würde, und als ein junger Mann das einzig Richtige tat und den Rücktritt von Merkel forderte, wurde er ausgebuht.  „Obergrenze? Nein, Irreführung der Öffentlichkeit!“ weiterlesen

Merkel schafft es nicht

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Wer sich gefragt hat, was unsere Kanzlerin angetrieben hat, Anfang September die Grenzen zu öffnen und trotzig dabei zu bleiben, obwohl längst klar ist, dass es eine Entscheidung war, die auf die Destabilisierung des Landes und die Spaltung Europas hinausläuft, dem hat Armin Laschet gestern Abend bei Anne Will den Grund für Merkels irrationales Handeln genannt. In manchen Zeitungen war immer mal wieder spekuliert worden, ob die Geschichte mit dem Flüchtlingsmädchen schuld sei, dem Merkel gesagt hatte, dass nicht alle bleiben können, die zu uns kamen, wofür sie von den Medien als kaltherzig gescholten wurde, der Auslöser war. Richtig vorstellen konnte man sich nicht, dass die „mächtigste Frau der Welt“ sich davon irritieren, geschweige denn beeinflussen ließe. „Merkel schafft es nicht“ weiterlesen

Rechtsbruch und Aufhebung der Gewaltenteilung in Deutschland

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Kaum hatten die beiden ehemaligen Verfassungsrichter di Fabio und Papier ihre Gutachten veröffentlicht, in der sie zu dem Schluss kamen, dass die Politik der offenen Grenzen, die Kanzlerin Merkel im Alleingang implementiert hat, von unserer Verfassung nicht gedeckt ist, geschieht etwas, das einmalig im demokratischen Deutschland gewesen sein dürfte.
Unser oberster Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle hat sich , wie die Frankfurter Rundschau triumphierend berichtet, „ im „Deutschlandfunk zu Wort gemeldet und ebenfalls daran erinnert, dass das Asylrecht unbegrenzt für jedermann gelte, also eine „Obergrenze“ unzulässig sei.“ Natürlich weiß die FR, dass Voßkuhle damit seine von der Verfassung festgelegte Neutralitätspflicht verletzt und fügt an zwei Stellen hinzu: „Wie es seinem Amt entspricht, hält sich Voßkuhle mit einer Bewertung der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zurück.“
Das ist ein dreister Versuch, die Leser für dumm zu verkaufen, „Rechtsbruch und Aufhebung der Gewaltenteilung in Deutschland“ weiterlesen