Staatsrechtler rät zum Putsch

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Nach den gescheiterten Jamaika-Verhandlungen haben die Merkel-treuen Medien viel Energie aufgewendet, um aus dem Versagen der Kanzlerin bei ihrem Versuch, eine Regierung zu bilden, eine Staatskrise herbeizuschreiben.

Dabei sind wir von einer Regierungskrise weit entfernt. Merkel könnte einfach zurücktreten und den Weg frei machen für neue Verhandlungen oder für Neuwahlen. Letztere fürchtet Merkels Parteien-Kartell mehr, als der Teufel das Weihwasser. Obwohl fleißig suggeriert wird, die Mehrheit der Wähler wolle keine Neuwahlen oder es würde nach einem neuen Urnengang wieder ein ganz ähnliches Ergebnis herauskommen, ahnen alle Beteiligten, dass es einen Erdrutsch geben könnte. Mit einer Alternative zu Merkels Union könnten die Wähler den Befreiungsschlag führen, zu dem die Politik nicht mehr fähig ist.

Die Gefahr wird offensichtlich als so groß eingeschätzt, dass der Staatsrechtler Ulrich Battis jetzt öffentlich im Staatsfunk ZDF zum vorbeugenden Putsch rät. Natürlich nennt er es nicht so. Er lässt es wie eine Erziehungsmaßnahme für vier „ungezogene Kinder“ aussehen.

Die Rolle des Putschisten soll Bundespräsident Steinmeier übernehmen.

Theoretisch könnte der die Union in eine Minderheitsregierung zwingen, indem er die Bitte von Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Neuwahlen ablehnt. Dann hätte die Partei mit den meisten Stimmen automatisch den Regierungsauftrag.

Damit die neue Minderheitsregierung ihre Gesetze durchbringen kann, sollte Steinmeier gleichzeitig den Bundestag teilweise entmachten. Möglich wäre das mit Hilfe des Artikels 81 des Grundgesetzes. Dieser Artikel legt fest, dass im Falle eines „Gesetzgebungsnotstands“, die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundespräsidenten einzelne Gesetze beschließen und dem Bundesrat vorlegen, also die Gesetzgebungs-Kompetenz vom Bundestag übernehmen kann. Nachdem der Bundestag in den vergangenen Legislaturperioden schon längst zum Abnickorgan von Regierungsvorlagen degradiert wurde, soll er nun ganz ausgeschaltet werden. Ein Schelm, wer da an Ermächtigung denkt?

Es gibt aktuell keinen Notstand, der dieses Vorgehen rechtfertigen würde. Im Gegenteil. Das Parlament, bei dem die Gesetzgebungs-Kompetenz liegt, was dem Staatsrechtler Battis nicht klar zu sein scheint, könnte dann ohne Regierungsvorgaben endlich wieder zu seiner im Grundgesetz verankerten eigentlichen Aufgabe, der Gesetzgebung, zurückfinden. Aber genau das scheint die wahre Angst des Politikkartells zu sein.



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