Heute ist der Artikel 5 des immer noch geltenden Grundgesetzes unseres Landes formal noch gültig, de facto aber außer Kraft gesetzt. Die Verfahrensweise ist neu und besonders perfide. Nicht mehr der Staat verbietet etwas, sondern er verlangt, das Privatunternehmen diese Zensur vornehmen. Ob es wirklich Kanzlerin Merkel war, die auf diese Idee kam, kann ich nicht sagen. Aber seit ihrem legendären Gespräch von 2015 mit Marc Zuckerberg am Rande des UNO-Nachhaltigkeitsgipfels in New York, das wegen eines versehentlich nicht abgeschalteten Mikrophons der Öffentlichkeit bekannt wurde, war klar, was auf uns zukommt. Merkel sprach Zuckerberg damals auf der Regierung unliebsame Posts auf Facebook, genannt rassistische Hetze, an. Zuckerberg sicherte der Kanzlerin zu, dass sich sein Unternehmen um eine schärfere Kontrolle kümmern werde. „Ich denke, daran müssen wir arbeiten“, erklärte er. Seitdem löscht Facebook, dass die Tasten glühen. Was „rassistische Hetze“ ist, bestimmt nicht mehr ein Gericht, sondern Facebook. Inzwischen sind viele soziale Netzwerke dieser Praxis gefolgt. Wie willkürlich dabei vorgegangen wird und statt strafbarer Inhalte legitime Meinungsäußerungen, sofern sie regierungskritisch sind, gelöscht werden, beweisen die zahlreichen Niederlagen von Facebook und anderen sozialen Netzwerken vor Gericht, nach denen gelöschte Inhalte wieder zugänglich gemacht werden mussten.
Besonders eifrig ist auch YouTube. Heute wurde bekannt, dass YouTube den offiziellen Kanal der Achse des Guten (achgut.pogo) komplett gelöscht hat. Betroffen sind nicht nur alle Videos des Publizisten Henryk M. Broder, sondern auch die beliebte Sendung INDUBIO von Burkhard Müller- Ullrich. Mit Hass oder Hetze haben die Beiträge der Achse nichts zu tun.
Allerdings schauen sie der Politik kritisch auf die Finger, wie es die Aufgabe der Medien in einer funktionierenden Demokratie sein sollte, aber in den Mainstream-Medien kaum noch stattfindet. „Eine Zensur findet nicht statt! Das war gestern!“ weiterlesen