Von Gastautor Klaus Kelle
Liebe Leserinnen und Leser,
mir drohen drei Jahre Haft oder eine empfindliche Geldstrafe. Davor warnen mich seit drei, vier Tagen zunehmend Leser und Freude. Das orangefarbene und geschwungene „Z“ im Titel TheGermanZ könnte von den Behörden als Zeichen der Sympathie für Putins Krieg in der Ukraine gewertet werden, so sagen sie. Ein Freund, ein bekannter Name in der deutschen Medienlandschaft, schickte mir über WhatApp spontan eine besorgte Nachricht: „Z ist das neue Hakenkreuz, sofort raus aus dem Titel!“
Also, ich weiß ja nicht. Ich antwortete ihm, dass ich erst einmal abwarten wolle, ob das Z auch aus dem deutschen Alphabet entfernt werde. Und wo fängt das alles an, wo hört das auf?
„Wer durch das „Z“-Symbol öffentlich Zustimmung zum Angriffskrieg von Russlands Präsidenten Putin auf die Ukraine zum Ausdruck bringt, muss in Niedersachsen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen“, sagte am Freitag der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD). Und er bezog sich auf den Paragrafen 140, 2 des Strafgesetzbuches: Demnach wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung von Angriffskriegen zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Bayern hat sich der Initiative bereits angeschlossen. Auch NRW-Innenminister Herbert Reul, so wird auf Facebook kolportiert, denke darüber nach, ob man sich anschließen solle. „Irrenhaus Deutschland: Kommt unser „Z“ doch holen, wenn Ihr euch traut!“ weiterlesen