Der Titel von Rudolf Brandners Beitrag aus der Werkreihe von Tumult, erschienen bei Manuscriptum, verwirrt. Wer könnte etwas gegen Menschenrechte haben, die als unumgängliche Reaktion auf die Schrecken des totalitären letzten Jahrhunderts, insbesondere des Zweiten Weltkriegs ausgerufen wurden? Wer sich dennoch an die Lektüre macht, wird mit neuen Erkenntnissen belohnt.
„Mit der UN-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR 1948) wurde der Weg beschritten, die Leitvorgaben staatlichen Handelns von den Rechten der Einzelnen her zu redefinieren. Eine nicht geringe Rolle spielte dabei auch, die mangelnde Rechtsgrundlage der Nürnberger Prozesse noch nachträglich aufzuarbeiten und vorsorglich zu institutionalisieren […] Die AEMR sollte zumindest das Legalitätsprinzip herstellen, aber auch dies gelang nicht. Sie wurde nicht völkerrechtlich verbindlich.“ Vor allem die Sowjetunion, aber auch die Länder des damaligen Ostblocke, sowie Saudi-Arabien und Südafrika enthielten sich bei der Abstimmung. Auch dem Internationalen Gerichtshof, der erst in den 1990er Jahren institutionalisiert wurde, traten viele Länder nicht bei, allen voran die USA.
Was ist der Hauptkritikpunkt an der AEMR? Der Staat ist der Adressat der Menschenrechte. Gleichzeitig ist der Staat derjenige, der die Menschen vor Rechtsverletzungen schützen soll, die er selbst begeht. Wir haben das in den Corona-Jahren erlebt. Der Staat setzte die Freiheitsrechte seiner Bürger wegen einer angeblichen Gefahr durch eine globale Pandemie willkürlich außer Kraft. Er schützte also die Rechte nicht, sondern wandte sich gegen die Bürger.
Der Staat ist nicht mehr „als ethisches Gebilde der Gemeinschaft ihrer rechtlichen Selbstorganisation, sondern […] selbstständige, den Einzelnen entgegengesetzte Macht.“ Die Einzelnen wiederum sind nicht „kulturgeschichtlich gebildete Personalitäten, die durch ein generationenübergreifendes, erfahrungsgeschichtlich auskristallisiertes Gemeinschaftsethos die staatliche Ordnung fundieren“. Sie sind nur noch „Mensch überhaupt“. „Die Ideologie der Menschenrechte und das Ethos des Menschseins“ weiterlesen