De mortuis nil nisi bene. Also will ich mit dem Guten anfangen. Ich erlebte Wolfgang Schäuble zum ersten Mal persönlich, als ich im Bundestag1994 -1998 für die Änderung des Einigungsvertrags in punkto Bergrecht kämpfte. Grob gesagt, war im Einigungsvertrag festgelegt worden, dass für das Gebiet der ehemaligen DDR das Bergrecht des untergegangenen Staates beibehalten werden sollte. Das besagte, dass das Recht, Rohstoffe abzubauen, allen anderen übergeordnet war, auch dem Natur-und Landschaftsschutz, aber auch den kommunalen Planungen. Die Braunkohlengruben hatten 1989 bereits die Stadtgrenze Leipzigs erreicht, im Südharz bedrohte der Gipsabbau die Gedenkstätte des Konzentrationslagers Dora. Die DDR war ein Eldorado für Bergbauunternehmen. Ich hatte in mühevoller Kleinarbeit in den befassten Ausschüssen die Unionskollegen davon überzeugt, dass der Einigungsvertrag geändert werden müsse. Aber es fand sich keiner, der bereit gewesen wäre, mit Schäuble, dem Architekten des Einigungsvertrages, darüber zu sprechen. Also bat ich, damals noch Abgeordnete von Bündnis90/Grüne, um einen Termin. Ich bekam ihn unverzüglich. Schäuble eröffnete unser Gespräch mit der Feststellung, dass ihm natürlich nicht alle Festlegungen des über 1000 Seiten umfassenden Dokuments geläufig sein konnten. Es folgten zehn Minuten Smalltalk über meine Einschätzung der Situation in den neuen Ländern. Nach diesem Warmlaufen wurde es ernst. Schäuble war exzellent vorbereitet.
Zum Glück konnte ich alle seine präzisen Fragen zur Zufriedenheit beantworten. Nach einer Stunde resümierte er, ich hätte ihn überzeugt. Er würde jetzt mit der FDP sprechen. Bald darauf wurde der Einigungsvertrag geändert. Nun gilt in ganz Deutschland das Bergrecht der alten Bundesrepublik. „Wolfgang Schäuble – Tod einer tragischen Figur“ weiterlesen