Was die Mehrheiten im Bundestag gebieten

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Von Knut Wiebe
Zuletzt sollte im Juli d.J. im Bundestag die gesetzlich vorgeschriebene Nachwahl von drei Richtern zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erfolgen. Um gewählt zu werden, muss jeder Kandidat eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten (316, absolute oder sogenannte: Kanzler-Mehrheit) auf sich vereinigen, § 6 BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Da eine solche Mehrheit nicht für alle Kandidaten gesichert war, wurde der Wahltermin im Ganzen vertagt. Allerdings verfügt die Regierungskoalition auch weiterhin nicht über eine 2/3-Mehrheit (CDU/CSU 208, SPD 120 Abgeordnete), da diese erst mit 420 (von 630) Abgeordneten erreicht ist. Nicht einmal die absolute Mehrheit, über die die Koalition verfügt, war bei der Wahl der aufgebotenen Kandidatinnen gesichert. Die Kandidatin Brosius-Gersdorf hat inzwischen reagiert und den Verzicht auf ihre Kandidatur erklärt. Konsequenterweise wird zumindest derselbe Teil der CDU/CSU-Fraktion sich auch der Wahl der ebenfalls von der SPD aufgestellten Kandidatin Kaufhold verschließen, da sie, wie Brosius-Gersdorf, verfassungswidrige Positionen zu Art 1 und 2 GG (Menschenwürde und Lebensschutz) vertritt. Auch Kaufhold will nicht Recht sprechen, sondern das Recht verändern. Dies aber ist nicht die Aufgabe des BVerfG, sondern des Parlaments. Überdies hat sich auch Kaufhold schon dahin geäußert, einem AfD-Verbotsantrag entsprechen zu wollen, bevor er überhaupt gestellt ist. Würde sie gewählt und müsste dann – und sei es nur vertretungsweise – über einen solchen Antrag mitentscheiden, würde dies einen Befangenheitsantrag nach sich ziehen, den man kaum als unbegründet ansehen könnte. Auch schon deshalb ist Kaufhold für das Amt einer Richterin des BVerfG nicht geeignet und sollte als Kandidatin ebenfalls verzichten oder zurückgezogen werden.
Wie schon erwähnt, wird aller Voraussicht nach wieder ein nennenswerter Teil der CDU/CSU sich auch der Kandidatin Kaufhold schon aus Gründen ihrer Haltung zur Abtreibung versagen. Für eine erfolgreiche Nachwahl von Verfassungsrichtern müssen daher Absprachen unter den im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU und SPD, Abgeordnete wie vor, AfD 152, Grüne 85, Linke 64) getroffen werden. In Betracht kämen als 2/3-Koalitionen die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke (477 Abgeordnete) wie auch die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und Linke (424 Abgeordnete). Sollte die Brandmauer zu der Linken nicht mehr bestehen, was wegen ihrer Zustimmung zum zweiten Wahlgang der Bundeskanzlerwahl am 06.05.2025 noch am selben Tag angenommen werden kann, müsste die Brandmauer entweder nur zur AfD, ansonsten auch zur Linken aufgegeben werden. Eine 2/3 Koalition aus AfD, SPD, Grünen und Linken mit zusammen 421 Mandaten wäre theoretisch auch möglich, dürfte aber als unrealistisch ausscheiden. (Der einzige Abgeordnete des Südschleswigschen Wählerverbands -SSW- spielt in keiner Berechnung eine Rolle).

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Israel vor und nach dem Krieg

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Wer ein realistisches Bild von Israel haben möchte, dem seien zwei Bücher empfohlen: Arnold Zweig: „De Vriendt kehrt heim“ und Chaim Noll: „Die Stille am Morgen nach dem Krieg“.

Arnold Zweig, ein zu Unrecht fast vergessener Schriftsteller, lebte während des Zweiten Weltkrieges in Israel. Von dort kehrte er in die DDR zurück – wohl nicht ganz freiwillig, sondern auf Druck der Sowjets, die berühmte Aushängeschilder für die DDR brauchten. Zweig war im Arbeiter- und Bauernstaat hochgeehrt, aber unglücklich.

Sein Roman „De Vriendt kehrt heim“ ist der früheste Roman über den Nahostkonflikt. Er liest sich wie eine Zeitmaschine. Die Handlung basiert auf einem politischen Mord, der im Jahr 1929 in Jerusalem von einem kürzlich eingereisten kommunistischen Juden an einem Führer der Ultraorthodoxen begangen wurde.

An einem Spätsommerabend wird der Schriftsteller und Jurist Jizchak Josef de Vriendt in Jerusalem erschossen. Sofort wird vermutet, dass ein Araber der Täter gewesen ist, denn de Vriendt war seinem arabischen Schüler Saud näher gekommen, als es sein durfte. Aber bald kommt der Verdacht auf, dass der Mörder aus den zionistischen Kreisen stammen könnte, die in dem klugen, auf Ausgleich mit der arabischen Seite bedachten Politiker einen Verräter an der nationalen Sache sehen. Mr. Irmin, Chef des Geheimdienstes bei der britischen Verwaltung von Palästina, ein Freund de Vriendts und eingeweiht in dessen Freigeisterei, will den Täter stellen. Seine Fahndungen konfrontieren ihn mit der explosiven Situation im Land, den rivalisierenden Bevölkerungsgruppen der Araber, Juden und Christen. „Israel vor und nach dem Krieg“ weiterlesen

Israel in Krieg und Frieden

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Wer die zunehmende geistige Verödung Deutschlands beklagt, dem sei gesagt, dass es noch ein gallisches Dorf gibt, das Widerstand gegen die scheinbar unaufhaltsame Verblödung leistet: Schloß Ettersburg bei Weimar. Das ist dem Direktor Peter Krause zu verdanken, der den zauberhaften Ort, Sommersitz der Herzogin Anna Amalia, in dem Goethe ein häufiger Gast war, seit 2011 zu einem Ort für freie Debatte gemacht hat. Das Programm ist erstaunlich vielfältig und reicht von Jens Bisky (7.9.) über Matthias Brodkorb (28.10.) bis Götz Aly (11.11.) und noch viel mehr interessante Diskutanten, wie man hier nachlesen kann.

Am 2.September war Chaim Noll da, der auf seiner jährlichen Deutschlandtour auch Schloss Ettersburg besuchte. Hans Noll, der nach eigener Beschreibung in der DDR mit dem goldenen Löffel im Mund geboren wurde und inmitten der Kulturfunktionärsschickeria aufwuchs, wurde spätestens 1980 zum Systemfeind, als er sich der Aufforderung, seinen Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee abzuleisten, entzog und dafür den Aufenthalt in der Psychiatrie in Kauf nahm. Er verließ mit seiner Frau, der Malerin Sabine Kahane, 1984 die DDR und lebt nach einigen Stationen im Westen seit 1995 in Israel. Während des Zweiten Golfkrieges, als die deutsche Linke 1991 gegen Israel demonstrierte, änderte er seinen Vornamen zu Chaim. Er ist einer der besten Kenner und klügsten Analytiker der Lage im Nahen Osten. „Israel in Krieg und Frieden“ weiterlesen

Leserbrief zu Alltag im Land der Lügen

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Sehr geehrte Frau Lengsfeld, zu Ihrem Beitrag “Alltag im Land der Lügen” passt die Berichterstattung in der ARD-Tagesschau vom 31. August 2025,  20:00 Uhr. Da sollte uns ein positives und ein negatives Beispiel für die Entwicklung zehn Jahre nach Merkels “Wir schaffen das” präsentiert werden. Kleinlaut mussten die “Berichterstatter” aber einräumen, dass in ihrem “positiven Beispiel” der syrische Kardiologe in Haldensleben nicht als “Flüchtling” nach Deutschland gekommen ist, sondern bereits 2013, um hier Medizin zu studieren. Aber das gesamte übrige “sehr gut ausgebildete” medizinische Personal im Krankenhaus Haldensleben sei als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wenn dem wirklich so ist, warum wurde keiner von ihnen in dem “Bericht” vorgestellt? Warum ist kein einziger von ihnen zu Wort gekommen?

Diese halb-wahre, zurechtgebogene Geschichte lief um 21:45 Uhr noch einmal unverändert in der Nachrichtensendung des MDR-Fernsehens.
Ich habe ein Leben lang als Redakteur beim Rundfunk gearbeitet, erst beim RIAS, dann bei der Deutschen Welle in Berlin.

Was die meisten deutschen Journalisten heute an staatsnaher Regierungspropaganda und grün-linker Ideologie als “ausgewogenes, unvoreingenommenes” Programm abliefern, ist eine Schande für den ganzen Berufsstand der Journalisten. Da waren in der Wendezeit in der DDR Radio Aktuell, ehemals Radio DDR 1, und der Deutsche Fernsehfunk, ehemals DDR-Fernsehen 1 tausendmal besser, hörens- und sehenswerter.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Meinhardt,

Berlin