Von Gastautor Michael Wolski
- Prolog:
Im Jahr 2001 trat das Gesetz über den Beruf des Podologen (Podologengesetz – PodG) in Kraft.
Der Beruf der Podologin/des Podologen ist ein medizinischer Beruf und das, was diese Damen und Herren machen heißt medizinische Fußpflege. Diese nimmt im Leben eines jeden Menschen an Bedeutung zu, je älter und gebrechlicher er wird. Falls medizinisch notwendig, verschreibt der Arzt die med. Fußpflege und die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten, bei Leistung eines Eigenbeitrages. Dieses Gesetz war notwendig geworden, da in der EU einheitliche Regelungen bestanden zur Ausbildung von medizinischen Fußpflegern, auch Podologen genannt, nicht jedoch in den 16 Bundesländern Deutschlands. Mit diesem Gesetz wurde der Beruf Podologe bzw. medizinischer Fußpfleger zur geschützten Berufsbezeichnung.
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