Unser Rechtsstaat ist noch nicht ganz tot. Wieder wurde ein Urteil gefällt, das die Politik entlarvt. Unlängst wurde dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, aufgrund seines Urteils zur Masken- und Testpflicht an zwei Schulen in Thüringen Rechtsbeugung vorgeworfen. Der Vorwurf kam von der Landesregierung, speziell vom Kultusministerium Thüringen. Dettmar hätte den Pfad der Legalität verlassen. Dann wurde die Staatsanwaltschaft aktiv und nahm die Ermittlungen auf, gepaart mit Haussuchungen und Handybeschlagnahme. Diese Maßnahmen sollten offenbar unabhängige Richter abschrecken, unliebsame Urteile zu fällen.
Nun erhielt Dettmar Rückendeckung vom Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Beschluss zeigt das OLG Karlsruhe auf, dass das Familiengericht gemäß § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Ein Familiengericht könne die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern. Das OLG Karlsruhe hatte diesen Beschluss gefasst, weil eine Mutter aus Pforzheim gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt hatte. Sie sah, wie die Weimarer Eltern, das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet. Das Pforzheimer Familiengericht wollte den Fall nicht untersuchen und verwies an das Verwaltungsgericht. „Rechtlich korrekt: OLG Karlsruhe stärkt Weimarer Familienrichter den Rücken!“ weiterlesen