Die ganze Härte des Rechtsstaates – aber nicht gegen alle

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Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. So ging es mir, als ich mich auf den Weg nach Verona machte, um in der Arena die Jubiläumsaufführung von „Aida“ mit Anna Netrebko zu besuchen. Ich machte mich zum Flughafen extra einen halbe Stunde früher auf den Weg, um einen Zeitpuffer zu haben. Zu Recht, wegen eines Polizeieinsatzes verbrachte ich diese halbe Stunde auf dem S-Bahnsteig Wollankstraße, ehe die die letztmögliche S-Bahn, die mich rechtzeitig zum Flughafenexpress brachte, doch noch kam. Unregelmäßiger S-Bahnverkehr ist inzwischen alltäglich. Je mehr wir auf die Schiene umsteigen sollen, desto unzuverlässiger scheint sie zu werden. Aber das regt schon niemanden mehr auf.

Ich kam also pünktlich auf dem Flughafen an und bei der Sicherheitskontrolle hielt sich die Warteschlange in Grenzen. Das Angebot des BER, für die Sicherheitskontrolle persönliche Slots zu buchen, scheint Erfolg zu haben.

Dann landeten meine drei Gepäckstücke bei der händischen Kontrolle. Mein Rucksack wurde mir nach einem kurzen Blick ins Innere zugeschoben, desgleichen meine Waschtasche. Mein Laptop wurde zurückgehalten, er müsste auf Sprengstoff untersucht werden. Irgendwie scheinen die Kontrolleure Großmütter besonders gefährlich zu finden, denn es passierte mir zum wiederholten Mal, dass ich oder mein Gepäck nach Sprengstoff untersucht wurden. Ich wollte das mit Humor nehmen und sagte zum Kontrolleur mit einem Lächeln: „Oh, Vorsicht, ich habe den Sprengstoff im Laptop versteckt.“ Er blaffte zurück: „Das ist ein Fall für die Bundespolizei“. Trotz des rüden Tones hielt ich das für einem Witz. Die Zeiten, wo man für einen Witz verhaftet werden konnte, sollte doch mit dem Verschwinden der DDR vorbei sein. Weit gefehlt. „Die ganze Härte des Rechtsstaates – aber nicht gegen alle“ weiterlesen

Erdüberlastungstag

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Von Gastautor Peter Schewe

Am 2. August wurde der sogenannte Erdüberlastungstag ausgerufen. Ab da waren die Ressourcen für das ganze Jahr verbraucht, so die Aussage nach den Berechnungen einer Umweltorganisation. Wie und mit welchen Daten solche ‚Berechnungen‘ erfolgen, bleibt dabei im Dunkeln. Es sind letztlich mathematische Modelle, deren Ergebnisse immer davon abhängen, mit welchen Daten sie gefüttert werden. Hätten sie auch nur im Geringsten etwas mit der Realität zu tun, würde es ja bedeuten, dass wir innerhalb von 3 Jahren unseren Planeten bereits kahl gefressen bzw. geleert hätten.

Nähmen wir die Aussage ernst, dürften wir ab heute nichts mehr essen und trinken, keine Energie mehr verbrauchen, nichts mehr waschen, um letztlich sozusagen in Totenstarre zu verfallen. Da wir das mit Sicherheit nicht tun werden, verbrauchen wir ab heute bereits die Ressourcen des kommenden Jahres und im kommenden Jahr die des übernächsten Jahres usw.

Nur eigenartig, dass 8 Milliarden Menschen nicht verhungern und verdursten und sich munter weiter vermehren, auch wenn nicht alle satt werden.

Offenbar kann die Natur und der Mensch mehr leisten, als uns Umweltorganisationen weis machen wollen. Schon 1960 lag ja der Club of Rom mit seinen Prognosen von der Endlichkeit voll daneben. Wir unterschätzen das Potential unserer Erde gewaltig.

Was soll uns nun aber der Erdüberlastungstag sagen? Maßhalten, uns nachhaltig verhalten und bewegen, kein Fleisch essen, nicht fliegen, weniger Energie verbrauchen. Besonders in den Wohlstandsgesellschaften der entwickelten Industrieländer wird uns das vorgepredigt. Dabei wird vergessen, dass ohne unsere hochentwickelten Volkswirtschaften große Teile der Erdbevölkerung nicht nur hungern, sondern verhungern würden, warum sonst sind die Getreideexporte aus der Ukraine nach Afrika so existenziell für die dort Hungernden? „Erdüberlastungstag“ weiterlesen

Ärztliche Aufklärung bei der Corona-Impfung

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Von Gastautorin Annette Heinisch

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die auflagenstärkste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland. Sie ist aber nicht nur wegen der Höhe ihrer Auflage wichtig, sondern speziell aufgrund der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen und Artikeln von allgemeiner juristischer Bedeutung.

Im diesjährigen Heft 31 findet sich auf S. 2231 ff. ein hochinteressanter Aufsatz, mit dem die juristische Corona – Aufarbeitung in eine neue Phase tritt. Das Thema lautet „Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA- Impfarzneien“.  Autoren sind der Fachanwalt für Medizinrecht und stellvertretende Vorsitzende im 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein – Westfalen Carlos A. Gebauer und die Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg Prof. Dr. Katrin Gierhake.

Wie der Titel besagt, geht es um die Aufklärung der Patienten vor der sogenannten „Corona – Impfung“, denn auch

präventiv wirkende Behandlungsmaßnahmen sind grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn der Patient in ihre Vornahme einwilligt. Dies setzt eine vorgängige Aufklärung durch dazu qualifizierte Personen voraus. Fehlt eine informierte Einwilligung, ist die Behandlung mithin selbst dann rechtswidrig, wenn der Eingriff medizinisch indiziert und lege artis durchgeführt war. Denn nur so kommt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zur Geltung (Art. 1 I GG, Art. 2 I GG, Art. 2 II 1 GG).“

Um dieses Selbstbestimmungsrecht umzusetzen, wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) spezielle Regelungen über die Informations -, Aufklärungs – und Erläuterungspflichten des Arztes aufgenommen (§§ 630 c – e). „Die Regelungen sind strafrechtlich (§§ 223, 224 StGB) und zivilrechtlich relevant: Eine fehlende Aufklärung und eine nicht eingeholte Patienteneinwilligung sind Pflichtverletzungen des Arztes (§ 280 I BGB).“ Anders gesagt: Ein Eingriff, dem keine oder eine mangelhafte Aufklärung zugrunde liegt, stellt eine strafbare Körperverletzung dar und verpflichtet im Falle eines nachgewiesenen kausalen Schadens schon deshalb zum Schadensersatz; hinzu kommt eine Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der Pflichten aus dem Behandlungsvertrag.

Die gesetzlichen Regelungen der Aufklärungs – und Erläuterungspflichten über die Art der Behandlung, u. a. deren Chancen und Risiken, gelten entsprechend auch für Impfzentren. „Die in § 1 II Corona ImpfV formulierten Aufklärungsinhalte treten dabei nicht als reduktionistische Spezialregelung ersetzend an die Stelle der gesetzlichen Aufklärungspflichten, sondern konkretisieren die dort geregelte Impfbehandlung durch Verordnungsrecht.“ Verordnungen können keine Gesetze und schon gar keine Grundrechte einschränken, sondern lediglich den gesetzlich vorgegebenen Rahmen konkretisieren.

In dem Aufsatz wird zunächst auf die Besonderheiten der Situation verwiesen:

„Zum Zeitpunkt der Impfung hatten die mRNA – Impfstoffe unionsrechtlich nur eine bedingte Zulassung.“ Dieses habe Konsequenzen für die ärztliche Aufklärung:

Die Aufklärung über die „Art” der Behandlung kann diese Besonderheit nicht unberücksichtigt lassen: Sie muss den — in kursierenden Formularbögen fehlenden und daher individuell zu ergänzenden — Hinweis umfassen, dass es sich nicht um ein regulär zugelassenes Arzneimittel handelt, sondern um eines, das nur ausnahmsweise eine mit Auflagen für den Hersteller versehene, anomale („bedingte”) und lediglich befristete Zulassung erhalten hat (Erwgr. 1, 2 und 9 VO), weil ein anderes zufriedenstellendes Mittel gegen die mögliche Erkrankung nicht zugelassen ist (Art. 4 II VO). Nach Unionsrecht müsse auf der Packungsbeilage deutlich erkennbar vermerkt sein, dass es sich nur um ein bedingt zugelassenes Medikament handele, damit diese Information ordnungsgemäß weitergegeben werden könne. „Ärztliche Aufklärung bei der Corona-Impfung“ weiterlesen

Kino für das Ohr

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Anstelle einer Rezension veröffentliche ich hier die Einleitung von Jörg Koch zu diesem äußerst lesenswerten Buch.

Im Zeitalter moderner Massenkommunikation ist es kaum noch vorstellbar, dass ein alltägliches Gerät wie der Radioapparat in früheren Tagen eine Rarität darstellte. Noch vor drei Generationen war es ein Ereignis, wenn die  gesamte Familie in der guten Stube oder um den Küchentisch beisammensaß und gebannt den Stimmen und Tönen lauschte, die aus dem bestaunten Wunderwerk der Technik erklangen. Das Radio stand für eine neue Zeit, für eine bislang nicht gekannte Modernität. Heute dagegen ist das Rundfunkprogramm für die meisten Hörer in den Hintergrund getreten, es wird beiläufig gehört und dient, von Nachrichtensendungen abgesehen, vielfach nur als akustische Berieselung.

„Radio” ist die Kurzform für „Radioempfangsgerät”, also ein Gerät, mit dem Hörfunk empfangen werden kann. Umgangssprachlich wird „Radio” auch für einen Hörfunk- bzw. Radiosender oder eine Senderkette benutzt, zum Beispiel „Radio Bremen”. Die Bezeichnung „Radio” leitet sich vom Lateinischen radius ab, was Strahl bedeutet. In der Tat nutzt das Radio elektromagnetische Strahlung zur Informationsübertragung. Würde der Rundfunk heute erfunden, würde man ihn sicher nicht mehr „Radio” nennen, zu sehr ähnelt dieser Name dem Wort „Radium”, das ein strahlendes, radioaktives Element bezeichnet. Zwar wurde die Physikerin und Chemikerin Marie Curie mit zwei Nobelpreisen geehrt (den einen erhielt sie 1903 für die Erforschung der Radioaktivität, den anderen 1911 für die Isolierung des Elements Radium), doch überwiegen bei Weitem die negativen Assoziationen. Und so wäre der Name „Radio” heute wohl zu vorbelastet und eine schwere Bürde für die Vermarktung eines Mediums. „Kino für das Ohr“ weiterlesen

Der gecancelte Nobelpreisträger

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Von Gastautor Hans Hofmann-Reinecke

Nobelpreisträger John Clauser war vom International Monetary Fund zu einem Vortrag eingeladen worden. Wenige Tage vor dem Termin wurde er jedoch wieder ausgeladen. Was war der Grund für diesen ungewöhnlichen Schritt?

Der IMF in Washington DC, eine Finanzorganisation der Vereinten Nationen, hatte mit einem der drei Physik-Laureaten von 2022 einen Zoom-Vortrag vereinbart. Wenige Tage vor dem Termin am 25. Juli hat man dann offensichtlich einen Blick auf sein Manuskript geworfen und ihn kurzerhand wieder ausgeladen. Das ist ein recht ungewöhnlicher Vorgang. Was war der Grund?

Ein bisschen rot, ein bisschen grün

John Clauser ist sowohl in theoretischer als auch Experimentalphysik zu Hause. Solche Physiker sind selten – Enrico Fermi war so einer, Einstein war es nicht. Seine Expertise sind die „verschränkten Teilchen“. Dieses Phänomen ist konform mit der Quantenmechanik, widerspricht aber möglicherweise der Relativitätstheorie. Man könnte sich also kein anspruchsvolleres Thema aussuchen.

Dabei geht es um Folgendes:

Die allerkleinsten Teilchen verhalten sich ganz anders als Gegenstände des täglichen Lebens. Um sie zu beschreiben, musste die Quantenphysik erfunden werden.

Da haben Teilchen die Eigenart, dass sie bestimmte Zustände erst dann einnehmen, wenn man diese misst. So ein Teilchen ist gleichzeitig ein bisschen rot und ein bisschen grün, und entscheidet sich erst im Augenblick der Messung für eine der beiden Farben.

Das ist vergleichbar mit dem Wurf einer Münze. Während die fällt oder auf dem Tisch rollt, ist sie eine Mischung aus Kopf und Zahl. Erst wenn sie liegt, dann ist ihr Zustand eindeutig. Der Fall auf die Tischplatte ist sozusagen der Messvorgang. „Der gecancelte Nobelpreisträger“ weiterlesen

Die Mauer

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Von Gastautorin Annette Heinisch

Berlin ist immer eine Reise wert. Die Eindrücke, die man dort bekommt, reichen von skurril bis ungewollt komisch. In letztere Kategorie fällt ein Zitat, das ich vor ein paar Tagen las. Es stammt von der ein – und ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel und befindet sich in Metall gegossen beim Aufgang aus der Tiefgarage der „Mall of Berlin“:

„Wir haben am 09.November 1989 das Unmögliche als möglich erlebt. Es ist eine wunderbare Erfahrung, dass Mauern eingerissen werden können.“

Angesichts anhaltender Diskussionen in der Politik über Mauerbau  – verstärkung ist das an Komik kaum zu überbieten! Mauern sind ja derzeit wieder total angesagt in Deutschland; die Politik überschlägt sich geradezu in ihrem Ehrgeiz, als fleißiger Maurer in die Geschichte einzugehen. Die heutige Mauer wird allerdings rein politisch gebaut, denn so richtig mit Stein und Mörtel kann im Parlament ja kaum einer umgehen. Vielleicht eher mit Hammer und Zirkel, aber auch das ist ungewiss. Ausgegrenzt wird aber nicht die Mauerbaupartei, wie man eigentlich vermuten könnte, im Gegenteil: Die darf sogar gemeinsam mit den anderen die Mauer gegen jene Partei bauen, die ursprünglich als Ableger der Union gestartet war, als Alternative zur Alternativlosigkeit. Nur wollen die Parteien gar keine Alternative, denn Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft – und das will niemand, stört es doch das angenehme Regieren nach Gutsherrnart gewaltig.

Also grenzt man sie aus und versucht, sie abzuwürgen. Nun ist es aber so, dass im Osten des Landes die von Merkel gemeinte „wunderbare Erfahrung“ gemacht wurde, dass Mauern eingerissen werden können. Dort lässt man sich also nicht so schnell einschüchtern. Hinzu kommen mittlerweile immer mehr Bürger im Westen des Landes, die von Merkelianern und Ampelmännchen schlicht die Nase voll haben.

Politik ist, was unten ankommt. Und unten kommt nichts Gutes an. Ich muss den ganzen Kram jetzt nicht noch einmal aufzählen, jedenfalls weichen die Wünsche der Bürger nach einem exzellent funktionierenden Gemeinwesen und einer erfolgreichen, prosperierenden Wirtschaft von dem, was uns die Politik bietet, erheblich ab – vorsichtig formuliert. Bürgern ist es komplett egal, ob Parteien irgendwelche Mauern gegen ihre Konkurrenz hochziehen, dass ist Berliner Polit – Getüdel. Sie wollen, dass an ihrem Ende etwas Gutes ankommt und wenn es die einen nicht schaffen, dann sollen es eben die anderen versuchen. „Die Mauer“ weiterlesen

Bibbern im heißesten Juli seit tausenden Jahren

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Als ich gestern morgen aus dem Haus trat, empfing mich eine Lufttemperatur von 12° C. Wie ich im Wetterbericht hörte, sah es in allen Teilen Ostdeutschlands so aus. Ich zog, als ich mich an den Schreibtisch setzte, lieber dicke Wollsocken über meine Füße. Aber dann kam die Meldung, dass wir gerade den heißesten Juli seit mindestens 120 000 Jahren erleben und mir wurde gleich ganz warm. Zu verdanken haben wir diese wunderbare Erkenntnis einem deutschen Klimaforscher aus Leipzig. Da sage noch einer, Deutschland würde gerade abschmieren.

Was schert es uns, dass wir laut Konjunkturprognose des IWF in diesem Jahr das einzige Land der Welt sind, dem ein Negativwachstum seiner Wirtschaft blüht? In der „Klimaforschung“ bleiben wir unerreicht!

In der am Donnerstag veröffentlichten Analyse des Klimaforschers Karsten Haustein von der Universität Leipzig wird behauptet, dass die globale mittlere Oberflächentemperatur im Juli 2023 den wärmsten Monat seit Beginn der Wetteraufzeichnungen deutlich übertreffe. Für diese Analyse hat der Experte Daten von Wettervorhersagemodellen, Wetterstationen, Radiosonden, Satelliten und natürlichen Klimaarchiven wie Baumringen oder Bohrkernen aus dem Eis und Sedimentgesteinen ausgewertet. Waren auch die Bodentemperaturen darunter, die vor zwei Wochen als Lufttemperaturen durch die Medien gingen und Gesundheitsminister Lauterbach veranlassten, auf Twitter das baldige Sterben seines italienischen Urlaubsorts zu beklagen? „Bibbern im heißesten Juli seit tausenden Jahren“ weiterlesen

Symbolische Aufspießung weißer Babys bei „empowerndem“ Theaterstück

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Dies ist ein Beitrag von Apollo-News, eine Netz-Initiative von jungen Journalisten, deren Beiträge ich seit Jahren schätze. Mit dem Relaunch ihrer Seite wollen sie sich professionalisieren. Ich möchte meine Leser ermuntern, sich die gut recherchierten Beiträge anzusehen und das Unternehmen zu unterstützen.

Eine schwarze Frau steht auf der Bühne, in ihren Händen eine lange Metallstange, an der dutzende weiße Babypuppen hängen – durchbohrt, teils nackt, teils in Stramplern. Was klingt, wie ein satanistisches Ritual, ist Teil einer Theateraufführung auf dem Festival Avignon in Frankreich. Es soll die „Hypersexualisierung“ und „Exotisierung“ schwarzer Frauenkörper durch weiße Männer thematisieren und die „Dekolonialisierung“ auf die Bühne bringen. Dafür ist man sich nicht zu Schade symbolisch französische Babys aufzuspießen.

Das Theaterstück „Carte noire nommée désir“, dem die groteske Szene entstammt, wurde im Rahmen des Festival Avignon – das nach eigenen Aussagen weltweit wichtigste Event für Performance-Künstler – nach fünf Tagen das letzte Mal am Dienstag in Avignon aufgeführt. Es stammt von Rebecca Chaillon, einer schwarzen Afro- und Queer-Aktivistin, die im Interview mit Mitarbeitern des Festivals anprangert, dass „der Körper schwarzer Frauen hypersexualisiert, objektiviert, animalisiert“ wurde, „während es immer noch schwierig und sogar unmöglich ist, weiße Körper und die daraus resultierenden Privilegien zu behandeln“.

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Keine Macht den Denunzianten!

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Nun muss auch die Youtuberin, die mit ihrem Denunziationsvideo die Hetze gegen Till Lindemann losgetreten hat, alle Teile mit falschen Behauptungen oder Mutmaßungen löschen, wie u.a. ntv berichtet.  Weitere juristische Schritte sind angekündigt und werden, da bin ich sicher, auch Erfolg haben.

Heute kam über die Nachrichten, dass der Weltklasse-Schauspieler Kevin Spacey von einem Londoner Gericht gegen dem letzten Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen wurde. Ein Mann hatte ihn beschuldigt, 2004 oder 2005, ihm auf dem Weg zu einer Charity-Veranstaltung „aggressiv in den Schritt gegriffen“ zu haben. Elton John entlastete Spacey, indem er öffentlich bekannt gab, dass der Schauspieler weder 2004 noch 2005 auf seiner Gala gewesen war.

Spacey ist somit rechtsstaatlich von allen Vorwürfen freigesprochen, aber sein Ruf und seine Karriere sind ruiniert. Hollywood, das ihn auf bloßen Verdacht hin verurteilt und gemieden hat, schweigt betreten. Niemand scheint sich entschuldigen zu wollen. Die Denunzianten werden nicht zur Rechenschaft gezogen.

Damit wird das Klima der Denunziation, das sich wie ein tödliches Virus ausbreitet, weiter gestärkt. Der ehemals freie Westen, der wohl nie so frei war, wie wir hinter der Mauer vermuteten, demontiert sich selbst. Mir kommt immer wieder ein Bild von Ernest Hemingway in den Sinn, der beschrieb, wie sich angeschossene Wölfe im Blutrausch selbst die Gedärme aus dem Leib reißen.

Tatsächlich wird das Denunziationsunwesen von der Politik gefordert und gefördert. Die Steuermillionenschwere Antonio-Amadeu-Stiftung, gegründet und jahrzehntelang geleitet von einer Stasi-Informantin, hat eine „bundesweite Meldestelle Antifeminismus“ eingerichtet.

Auf dem Portal ist zu lesen:

„Als bundesweite Meldestelle dokumentieren wir antifeministische Vorfälle. Mit Ihrer Hilfe machen wir antifeministische Zustände sichtbar und setzen uns gemeinsam für Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung ein.

Für eine Meldung auf unserer Seite antifeminismus-melden.de sind jedoch keine bestimmten Voraussetzungen zu erfüllen – eine einfache Beschreibung des Vorfalls ist zunächst ausreichend.“ „Keine Macht den Denunzianten!“ weiterlesen

Elektronische Patientenakten nur mit Einverständnis der Betroffenen!

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Das Vorhaben der Politik, elektronische Patientenakten anzulegen, ist kritisch zu betrachten. Wenn dies ohne Wissen und Einverständnis der Betroffenen geschieht, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wie Ex-Kanzlerin Merkel richtig bemerkt hat, sind Daten der Rohstoff des 21.Jahrhunderts. Wir müssen über diesen Rohstoff selbst bestimmen!

Heute ist der letzte Zeichnungstag einer entsprechenden Petition . Das Quorum ist fast erreicht, aber noch nicht erfüllt. Unterstützt diese Petition noch heute!

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_05/_05/Petition_150309.$$$.a.u.html

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).

Begründung

Das für dieses Jahr geplante DIGITALGESETZ sieht vor, daß die elektronische Patientenakte für alle BürgerInnen automatisch ab Geburt auf zentralen Speichern (Servern) angelegt wird. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, können widersprechen (OPT OUT). Eine solche Widerspruchslösung ist bei der Organspende vom Bundestag abgelehnt worden. Aber bei intimen, medizinischen Daten soll sie eingeführt werden? — Das ist nicht akzeptabel !

Laut dem geplanten GESUNDHEITSDATENNUTZUNGSGESETZ soll Forschern, wie auch anderen Nutzern, Zugang zu diesen Daten gegeben werden.

Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen – damit wird die Schweigepflicht abgeschafft. Krankheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über jeden Menschen. Private Gedanken und persönliche Informationen, die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher. Ein Dienstleister für Krankenkassen wurde 2023 bereits zwei Mal Opfer von Hackerangriffen; Krankheitsdaten wurden im Darknet veröffentlicht.

Zentrale Datenspeicher sind niemals sicher – deswegen: keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen!