Das Verfassungsgericht als grundrechtsschaffende Gewalt?

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Verfassungsgerichte in Demokratien haben die Aufgabe, darüber zu wachen, dass staatliche Gewalt die Grundrechte der Menschen nicht verletzt. Es zeichnet sich aber weltweit eine Tendenz ab, dass Verfassungsgerichte als letzte richterliche Instanz selbst mit ihren Entscheidungen und Urteilen stark in eben diese Grundrechte eingreifen und zum Teil sogar neue Grundrechtsgehalte schaffen.

Diese Tendenz ist auch in Deutschland zu beobachten. Sie hat sich in den letzten Jahren enorm verstärkt. Die Frage, die sich besonders am Tag des Grundgesetzes stellen sollte, ist, ob das noch mit den demokratischen Grundsätzen vereinbar ist. Die Gesetze sollten in den Parlamenten gemacht werden. Nur die sollten neue Grundrechte schaffen dürfen und die Hürden sind mit Recht sehr hoch.

Verfassungsgerichte der Welt, auch das deutsche, reagieren immer häufiger auf die gesellschaftlichen Veränderungen und die schnell voranschreitenden Entwicklungen in Wissenschaft und Technik, speziell die der Informationsvermittlung.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe traf zum Beispiel Entscheidungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum oder dem Recht auf Vergessen.

Das Gericht ging bei seinen Entscheidungen offensichtlich davon aus, dass im Grundgesetz die einzelnen Rechte nicht abschließend geregelt sind.

In jüngster Zeit werden aber auch Entscheidungen getroffen, die weit über das Grundgesetz hinaus gehen, bzw. die Grundrechte einschränken. Die gravierendsten Beispiele sind die Entscheidung zum Klimaschutzgesetz und zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht, beide gefällt vom Ersten Senat unter dem Vorsitz von Merkel-Protegé Harbarth. „Das Verfassungsgericht als grundrechtsschaffende Gewalt?“ weiterlesen

Komplexität kennt kein Gebot

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Von Gastautor Ulrich Vosgerau

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur angeblichen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Beschl. v. 27. April 2022, 1 BvR 2649/21) war – leider – vorhersehbar. Denn das Gericht hatte sich schon im zugehörigen einstweiligen Anordnungsverfahren (Beschl. v. 10. Februar 2022, gleiches Az.) darauf festgelegt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht „begegne keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Denn nicht nur sei die „Impfung“ nach Ansicht der seitens des Gericht angehörten Experten – es sind im wesentlichen dieselben, auf deren Rat sich auch schon Bundesregierung und Gesetzgeber bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stützten – effektiv und nebenwirkungsarm, sondern eigentlich bestehe auch gar keine Impfpflicht, da es z.B. betroffenen Ärzten ja freistehe, ihren Beruf für die nächsten Jahre aufzugeben. Letztere Wendung bereits aus der Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren (Rn. 21) hatte selbst bei impffrommen Verfassungsrechtlern ein gewisses Entsetzen ausgelöst. Auch die so pauschale wie fadenscheinige Nichtannahme praktisch aller übrigen Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht als „bereits unzulässig“ hatten selbst gewogene Beobachter des Bundesverfassungsgerichts kritisiert.

Wie eine Reaktion hierauf erscheinen nun die beiden Leitsätze der jetzigen Entscheidung, die sehr „grundrechtsfreundlich“ gehalten sind. Auch eine staatliche Maßnahme, die nur mittelbare oder faktische Wirkung auf die körperliche Unversehrtheit entfaltet – weil eben keine Impfpflicht als solche eingeführt, sondern den Ungeimpften erhebliche Nachteile, faktisch ein Berufsverbot, angedroht werden – sei einem unmittelbaren Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit als „funktionales Äquivalent“ gleichzustellen. Dennoch wird die Verfassungsbeschwerde im Ergebnis als teilweise bereits unzulässig (einmal mehr!) und im übrigen unbegründet, zurückgewiesen. Der Eingriff in das Recht auf Leben und Gesundheit (zur Terminologie noch gleich!) sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Dies bedeutet, daß gegenläufige, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Interessen im konkreten Einzelfall die Grundrechte überwiegen.

Dabei gebraucht der Erste Senat – nicht zum ersten Mal – die grüne Gendersprache und spricht von den „Beschwerdeführenden“ (statt richtig von Beschwerdeführern, deren Funktion so richtig bezeichnet wäre und deren natürliches Geschlecht weder von Interesse ist noch seitens des Gerichts erforscht wird). Oder: „Die dort [nämlich bei der Ständigen Impfkommission] ehrenamtlich Tätigen sind Expertinnen und Experten“ (Rn. 139). Warum nur wundert sich ein Gericht, das sich – ohne jede gesetzliche Rechtfertigung – in einer linksaktivistischen Kunstsprache äußert, die bei jedem normalen Bürger instinktive Abwehrreflexe auslöst, über den fortschreitenden Verlust seines öffentlichen Ansehens?

Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist – ähnlich wie bereits dessen berühmter Klimaschutz-Beschluß vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) – im Rahmen der herkömmlich geltenden Grundrechtsdogmatik kaum mehr nachzuvollziehen und offensichtlich rechtsfehlerhaft. „Komplexität kennt kein Gebot“ weiterlesen

Berliner Wahlfälschung

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Bekanntlich leitete die Fälschung der Kommunalwahlen im Mai 1989 in der DDR den Zerfall des Arbeiter- und Bauernstaates ein. Zwar war allen Insassen (Joachim Gauck) des Landes klar, dass die 98,9% für die Liste der Nationalen Front, die regelmäßig als Wahlausgang gemeldet wurden, ein Phantasieprodukt waren, aber diesmal hatte man Beweise dafür in der Hand. Tausende Wähler waren damals zu den abendlichen Auszählungen gegangen und hatten sich die lokalen Ergebnisse notiert. Die wurden noch in der Nacht zu von der Opposition eingerichteten Sammelstellen gebracht und von dort in den Westen geschickt. Das Ergebnis ist bekannt.

Leider ist nicht zu hoffen, dass die Wahlfälschungen bei der Landtagswahl in Berlin eine ähnlich wachrüttelnde Wirkung haben werden. Trotz des Wahlchaos, Ausgabe falscher Stimmzettel, ihr zeitweiliges Fehlen, weil die Transporter im Berlin-Marathon feststeckten, frühzeitiges Schließen von Wahllokalen, blieb die Reaktion der Bevölkerung verhalten. Es gab einen kurzen Aufschrei in den Medien und jede Menge Einsprüche, das wars dann. Die Prüfung der Wahl wird erfolgreich auf die lange Bank geschoben, die Regierungskoalition hat trotz erheblicher berechtigter Bedenken, was ihre Rechtmäßigkeit betrifft, ihre Arbeit aufgenommen und seitdem wird durchregiert, als wäre nichts gewesen.

Nur einer gibt nicht auf: der ehemalige Abgeordnete und heutige Chef der neu gegründeten Good Governance-Gewerkschaft Marcel Luthe.

Er streitet nach wie vor aktiv für die Aufarbeitung des Skandals. Dabei findet er immer neue Beweise für Wahlfälschung.

Aus einem Von Luthe verschickten Wahlprotokoll geht hervor, dass im Wahllokal 20512 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die Zweitstimme zum Berliner Abgeordnetenhaus die falschen Stimmzettel vorlagen – die für Charlottenburg-Wilmersdorf. Natürlich stehen auf diesem Wahlzettel andere Kandidaten als für Friedrichshain-Kreuzberg. Wer also die Liste einer Partei ankreuzte, wählte die Liste mit Kandidaten des Nachbarwahlkreises. Der Wahlvorstand im Wahlbüro bemerkte den Fehler bei den Wahlzetteln ziemlich früh. „Berliner Wahlfälschung“ weiterlesen

Das Verfassungsgericht als Erfüllungsgehilfe der Politik

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Je mehr über das Verfahren des Verfassungsgerichts in Sachen Impfpflicht bekannt wird, desto deutlicher wird, dass es sich nicht um einen isolierten Ausrutscher handelt, begründet in schlampiger Arbeit der zuständigen Richter. Nein, das Problem ist, dass unser oberstes Gericht, seiner Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und die Bürger vor willkürlichem Missbrauch durch die Politik zu bewahren, nicht mehr nachkommt. Kein Wunder, wer mit der Flugbereitschaft zum Essen mit der Ex-Kanzlerin fliegt, der handelt nach dem Motto: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“

Schon die Tatsache, dass immer mehr Verfassungsbeschwerden einfach nicht angenommen werden, zeigt das Desinteresse der Richter, ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen.

Im Falle der Impfpflicht hat der von Ex-Kanzlerin Merkel auf seinen Posten als Präsident des Bundesverfassungsgerichts gesetzte Stephan Harbarth, der gleichzeitig Vorsitzender des zuständigen Ersten Senats ist, bereits im Februar den Kern dessen verkündet, was in der gestrigen Pressemitteilung zum Beschluss steht. Impfungen seien hochwirksam, Ärzte und Pfleger, die sich nicht impfen lassen wollten, könnten sich ja einen anderen Beruf suchen. Davon wollten Harbarth und Co. offensichtlich nicht abgehen, deshalb scheinen Sie die Argumente Der Kläger und die von ihnen eingereichten internationalen Studien, die etwas anderes besagen, nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

Die Richter haben nur die Experten angehört, auf die sich die Regierung gestützt hat. Eine Prüfung von deren Argumenten hat offensichtlich nicht stattgefunden.

Aber der Skandal geht noch tiefer.

Offensichtlich war den Richtern nicht ganz wohl, deshalb haben sie eine Ausstiegsklausel in Randnummer Rn. 167 aus der Impfpflicht ins Papier geschrieben: „Das Verfassungsgericht als Erfüllungsgehilfe der Politik“ weiterlesen

Das Verfassungsgericht beugt das Grundgesetz

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Gestern, als ich schrieb, Corona soll eine Endlos-Geschichte werden, weil der Beschluss, die Pandemie nicht mit medizinischen, sondern mit politischen Mitteln zu bekämpfen, den Politikern ungeahnte Machtmittel in die Hand gegeben hat, die sie ungern wieder hergeben wollen, ahnte ich nicht, dass unser höchstes Gericht die Politik auf ihrem Weg zu Willkürmaßnahmen stärkt.

Heute kam die Meldung, dass das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung zum umstrittenen Infektionsschutzgesetz getroffen hat. In den gleichlautenden Meldungen von „Spiegel“ bis „Bild“ heißt es, das höchste deutsche Gericht hätte die Pflege-Impfpflicht bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde von mehr als vierzig Klägern zurückgewiesen. Zur Begründung liest man lediglich, zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Gruppen vor einer Infektion zu schützen. Dies wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal.

Um der Politik zu Diensten zu sein, vernachlässigen die Karlsruher Richter, dass es nach wie vor nur bedingt zugelassene Vakzine gibt, die weder vor Ansteckung noch vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Aber auch wenn es bereits einen ordentlich zugelassenen, hochwirksamen Impfstoff gäbe, ist die Argumentation ein schwerer Angriff auf das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Nun kann es immer neue „schwerer“ wiegende Gründe geben, die körperliche Unversehrtheit des Menschen zu missachten, um „vulnerablen“ Gruppen zu helfen. „Das Verfassungsgericht beugt das Grundgesetz“ weiterlesen

Corona soll nie mehr verschwinden!

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Der Strategiewechsel von März 2020, die Corona-Pandemie nicht mit medizinischen, sondern mit politischen Mitteln zu bekämpfen, hat offensichtlich zur Folge, dass aus der Pandemie eine Endlosgeschichte werden soll. Jedenfalls, wenn es nach den Politikern geht.

Kürzlich fand eine Konferenz der Gesundheitsminister der Länder statt, in der auf eine „rechtzeitige Vorbereitung“ für eine neue Corona-Welle in Deutschland ab Herbst gedrungen wurde. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne, wörtlich: “Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir dürfen uns nicht von den aktuell rückläufigen Inzidenzen täuschen lassen”. Deshalb müsse der Bund einen “Masterplan”, einschließlich der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes ausarbeiten und mit den Ländern abstimmen.

Das derzeitig gültige Infektionsschutzgesetz läuft bis zum 23. September. Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen sowie 2G- und 3G-Regelungen sind damit seit Anfang April weggefallen. Trotzdem sinken die Infektionszahlen täglich weiter, die unter den strengen Corona-Auflagen in nie dagewesene Höhen gestiegen waren. Ungeachtet dessen sollen wir ab Herbst zurück unter die Corona-Maßnahmen-Fuchtel.

Ein wichtiges Detail kam bei dieser Konferenz nicht zur Sprache. Die Aussage der Staatssekretärin Dittmar, dass „…eine differenzierte Bewertung… [der] Wirksamkeit der spezifischen Maßnahmen… nicht möglich sei, …[denn] es mangele offenbar an Quantität und Qualität der Daten.“ bedeutet nichts anderes, als dass die Politiker in den letzten zwei Jahren Maßnahmen verhängt haben, ohne die leiseste Ahnung zu haben, was diese eigentlich bewirken. Nun sollen die Maßnahmen im Herbst wieder in Kraft gesetzt werden, ohne auf Wirksamkeit überprüft worden zu sein. „Corona soll nie mehr verschwinden!“ weiterlesen

Nichtwählen ist keine Alternative!

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Nach der Landtagswahl in NRW gab es viel Getöse. Die CDU feierte ihren Sieg so ungehemmt, dass das Ordnungsamt einschreiten musste. Die SPD erklärte sich trotz erheblicher Verluste bereit, in die Regierung einzutreten, die Grünen reklamierten sich als eigentliche Entscheider, die CDU und SPD den Daumen zeigen werden.

Im diesem Getöse ging unter, dass die Nichtwähler die stärkste Kraft in NRW sind. Als heute morgen der DLF dazu die Analyse eines Experten senden wollte, wählten die Verantwortlichen ausgerechnet Prof. Butterwegge aus Köln, dessen Frau Carolin als Spitzenkandidatin der Linken ein historisches Tiefstergebnis eingefahren hatte. Das heißt, niemand interessiert sich für die Nichtwähler.

Wenn nur zwei Stimmen abgegeben würden, würden die beiden gewählten Parteien jeweils 50% für sich reklamieren und sich streiten, wer den Regierungschef stellen darf. Wer nicht wählt, tritt seine Stimme in die Tonne.

Nichtwählen wäre nur dann eine Option, wenn die Sitze im Parlament nur 100% besetzt würden, wenn 100% der Wahlberechtigten abstimmten, die tatsächlich errungenen Sitze also anhand der Wahlbeteiligung errechnet würden. Nur dann würden die Parteien wirklich kämpfen müssen.

Wie gravierend die Wahlenthaltung das Ergebnis verzerrt, zeigt ein Blick auf die absoluten Stimmen.

(https://www.wahlergebnisse.nrw/landtagswahlen/2022/aktuell/a000lw2200.shtml)

Aus dieser Tabelle geht hervor, dass der strahlende Wahlsieger CDU an absoluten Stimmen verloren hat. Hat die Partei 2017 noch 27796983 Wähler überzeugen können, ihre Zweitstimme der CDU zu geben, waren es 2022 nur noch 2552337. Selbst wenn man in Betracht zieht, dass es 2022 rund 200 000 Wahlberechtigte weniger gab, als 2017 und dies alles CDU-Wähler wären, bleibt ein Stimmenverlust. Auch bei den Erststimmen verlor die CDU rund 60 000 Stimmen. „Nichtwählen ist keine Alternative!“ weiterlesen

Filmkritik  zu „Stasikomödie“ von Leander Haussmann – Wie Putin sich die DDR-Opposition vorstellte

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Ein Prenzlauer Berger Schauermärchen

Von Gastautor Philipp Lengsfeld

Letzte Woche hatte ich die Ehre, der Weltpremiere der „Stasikomödie“ von Leander Haussmann in Berlin beizuwohnen. Der Film hat mich erst sehr wütend und dann relativ traurig gemacht. Und dies liegt nicht daran, dass der als Dramedy, also als Mischung aus Drama und Komödie, charakterisierte, recht lange Film weder besonders komisch, noch besonders dramatisch ist. Sondern daran, dass ich die Abrechnung von Leander Haussmann mit der DDR-Opposition weder nachvollziehen noch akzeptieren kann. Obwohl oder gerade weil ich nachgeboren bin, aber eben einige Protagonisten als ein Kind der Szene persönlich kenne, in den Endachzigern und danach erlebt habe: Leander Haussmanns Darstellung des freien unangepassten Künstler- und Oppositionsmilieus im Prenzlauer Berg als einseitig oder opiniated zu charakterisieren, wäre doch zu milde.

Haussmann kreiert ein Panoptikum aus Loosern, Posern und überspannten, unsympathischen, attraktiven jungen Frauen, gesteuert von der Stasi.

Den Plot können wir uns hier sparen (ist aber Teil der ausführlicheren Version, die ich auf meiner Webseite veröffentliche).

Haussmann verfolgt drei Hauptthemen, die trotz des vielen, teilweise sehr detailgetreuen und bunt-unterhaltsamen Beiwerks stark durchschimmern und die eine kruder als die nächste ist. „Filmkritik  zu „Stasikomödie“ von Leander Haussmann – Wie Putin sich die DDR-Opposition vorstellte“ weiterlesen

Und die Freiheit?

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Eben hat Kathrin Göring-Eckardt, die zum Glück wenigstens nicht Ministerin geworden ist, einen Tweet abgesetzt, mit einer erhellenden Phrase, die sie auf dem Polizeikongress in Berlin geäußert hat. Sie glaube nicht, dass unsere Gesellschaft gespalten sei, die Mehrheit wäre für die Demokratie, die anderen müsste man „im Blick haben“ Damit enthüllt die Frau, die auf dem Bürgerrechtsticket in die große Politik gereist ist, ihre wahre Gesinnung. Sie hat nie begriffen, dass Freiheit immer auch die Freiheit der Andersdenkenden ist. Leider ist dieser Freiheitsbegriff typisch für diese Politikergeneration, die mehrheitlich ohne einen Ausbildungsabschluss in die Schaltstellen der Macht gelangt ist. Diese Parvenüs verachten die Bürger, von deren erwirtschaftetem Geld sie ein privilegiertes Leben führen. Sie meinen, dass die Bevölkerung gegängelt und auf den richtigen Weg des bedingungslosen Gehorsams geführt werden muss.

Während der Coronakrise sind diese Leute mit ihrem Ziel, die bestehende Gesellschaft, Demokratie und Rechtsstaat mittels einer „Großen Transformation“ in eine „gelenkte Demokratie“ à la Klaus Schwab und George Soros umzuwandeln, weit vorangekommen. Wie weit, haben Christoph Lütge und Michael Esfeld in ihrem Buch: „Und die Freiheit?“ – Wie Corona-Politik und der Missbrauch der Wissenschaft unsere offene Gesellschaft bedrohen, untersucht. Ihre Befunde sind erschreckend.

Beide Autoren gehören zu denen, die von den Göring-Eckardts „im Blick“ gehalten wurden und das zu spüren bekamen.

Prof. Dr. Lütge, Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftsethik der TU München, wurde wegen Widerspruchs von Ministerpräsident Söder aus dem Bayerischen Ethikrat gefeuert. Prof. Dr. Esfeld hat den Lehrstuhl für Wissenschaftsphilosophie an der Universität Lausanne inne und geriet in öffentlichen Misskredit, als er die Leopoldina, deren Mitglied er ist, für ihre Forderung nach einer Verschärfung des Lockdowns kritisierte, in der er einen Missbrauch der Wissenschaft sah.

Ihre Schrift erschien schon 2021 in erster Auflage, wird aber mit jedem Tag wichtiger, da es nun um die Aufarbeitung der so genannten Corona-Politik geht.

Der Ausgangspunkt ihrer Analyse ist die Feststellung, dass die neue Pandemie nicht mehr wie früher mit medizinischen Mitteln bekämpft wurde, sondern ab Anfang 2020 ein Strategiewechsel um 180° hin zu politischen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen stattfand. Vorbild dafür war ausgerechnet das autokratische China. „Und die Freiheit?“ weiterlesen

Der Mensch soll überwunden werden!

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Der Krieg in der Ukraine verdeckt gerade den Blick auf die Coronapolitik und ihre Folgen, aber man sollte sie nicht aus den Augen verlieren, denn unter der Überschrift Gesundheitsschutz sind viele Weichen gestellt worden, die nicht nur neototalitär anmuten, sondern es tatsächlich sind.

Thor Kunkel, einst Liebling der links-grünen Kulturszene, bis er sich kritisch mit der Masseneinwanderung von Männern aus antisemitischen und frauenfeindlichen Gesellschaften auseinandersetzte, hat mit seinen „Riskanten Essays“ das gemacht, was vom einem Literaten erwartet wird: Die Gefahren für Rechtsstaat und Demokratie klar zu benennen. Unter dem leider etwas sperrigen Titel: „Der Weg der Maschine – Annäherungen an den kybernetischen Sozialismus“ ist sein Essaybändchen in der Exil-Reihe des Buchhauses Loschwitz erschienen. Man darf sich vom Titel nicht abschrecken lassen, das Büchlein enthält puren Sprengstoff.

Obwohl sich Kunkel mit der Coronakrise befasst, interessieren ihn nicht die medizinischen Implikationen, sondern vor allem die gesellschaftlichen Veränderungen, die in den letzten zwei Jahren von Politik und den meinungsmachenden Medien mit erstaunlichem Erfolg vorangetrieben wurden.

Unter dem Sperrfeuer einer permanenten Coronapropaganda scheint der Mehrheit der Bevölkerung die Fähigkeit zum selbstständigen Denken ausgetrieben worden zu sein. Beispiel dafür sind die medizinisch wertlosen, bzw. sogar gesundheitsgefährdenden Masken, die nach Aufhebung staatlicher Zwangsmaßnahmen freiwillig weitergetragen werden. Diese Masken sind ein Symbol für „die erwünschte affirmative Gesinnung“, mit der die verordneten Coronamaßnahmen, die sich teilweise sogar widersprachen, widerstandslos befolgt werden sollten.

„Je länger man das politische Emergency Design (Quarantäne, Masken, pausenlose Opferappelle an das Volk) anhält, umso mehr hat man den Eindruck, ein Bubenstück zu durchschauen. Die strukturell vorhandene Gewalt gegen normale Bürger, die der ehemalige französische Präsident Hollande einst die Zahnlosen nannte, zeichnet sich europaweit ab. Die angeblich so toleranten Regime lassen ihre Kritiker entweder niederknüppeln oder medial lynchen. Kommentiert wird das Ganze von einem neuen Obrigkeitston, den man Anfang des 21. Jahrhunderts nicht mehr für möglich gehalten hat“.

Die angestrebte „präventive Gesellschaft“ hat nicht mehr das Ziel, den Menschen vor Ausbeutung und Unterdrückung zu retten, sondern die Welt vor den Menschen.

Das ist natürlich schon in der Klimaideologie angelegt, die den Menschen alle möglichen Beschränkungen zur Rettung des Klimas auferlegen will und in den Coronamaßnahmen eine willkommene Blaupause sieht, die möglichst nahtlos in die Klimapolitik übernommen werden soll. „Der Mensch soll überwunden werden!“ weiterlesen