Das ging ja schnell! Kaum hat eine von Integrationsstaatsministerin Aydan Özoguz geleitete Kommission die Öffnung des Wahlrechts für alle Ausländer empfohlen, geht auch schon ein entsprechender Gesetzentwurf im Landtag von Nordrhein-Westfalen in die zweite Lesung.
Wenn das Gesetz durchkommt, wäre NRW das erste Bundesland mit einem kommunalen Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer. Darunter fallen natürlich auch die „Refugees“. Zunächst ging es dabei allerdings vor allem um die schon länger in NRW lebenden Türken ohne Doppelpass, von deren Stimmen die SPD profitieren wollte. Das Argument lautete, es würde Nicht-EU-Ausländern bei der Integration helfen, wenn man ihnen das Kommunalwahlrecht schenkt. Das Vorhaben wurde nicht nur von Rot-Grün, sondern auch von Piraten und FDP unterstützt. Zusammen hätten diese Parteien auch heute noch die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung der Verfassung von NRW.
Allerdings macht die FDP seit einer Weile – möglicherweise aus Angst vor der AfD – verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Eine vom Landtag eingerichtete Verfassungskommission konnte sich über das kommunale Ausländerwahlrecht nicht einigen. Deshalb hat die rot-grüne Regierung von Hannelore Kraft Ende 2016 das vorliegende Gesetz in den Landtag eingebracht, das nun durch alle Ausschüsse durchgewinkt wurde. Nach wie vor wäre eine Zweidrittelmehrheit zur Verabschiedung erforderlich. Die hätte Rot-Grün nur mit der FDP. Wie wird sich die Truppe unter Christian Lindner bei der Abstimmung verhalten? Wir werden es genau beobachten.
Angeregt wurde das ganze Vorhaben am Anfang übrigens – und hier schließt sich wieder der Kreis – von Staatsministerin Aydan Özoguz.